09.03.2018

HealthHubVienna: 10 Startups im Uniqa Tower

Der HealthHubVienna will einen Ort der Begegnung und Vernetzung für Innovationen im Gesundheitssystem schaffen. Zehn Startups haben im Uniqa Tower gepitcht und durchlaufen jetzt ein 3-monatiges Accelerationprogramm.
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HealthHubVienna
(c) iNiTS

HealthHubVienna: Gemeinsam mit Partnern wie der MedUni Wien haben UNIQA und iNiTs – der universitäre Gründerservice Wiens – ein Förderprogramm für Startups ins Leben gerufen, das 10 junge Unternehmen aus dem Gesundheitssektor 3 Monate begleiten wird, Workshops anbietet und sie mit wichtigen Partnern aus der Branche vernetzt.

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Bei der Eröffnungsveranstaltung im UNIQA Tower präsentierten sich die Startups vor einer Fachjury und wurden bewertet. Der Fokus lag dabei auf Unternehmen, die bereits ein fertiges Produkt und erste Kunden haben und jetzt den Markteintritt bewältigen wollen. Ausgewählt wurden sie über direkte Ansprache gemeinsam mit dem Partner Pioneers. Von insgesamt 70 Unternehmen haben es jetzt zehn ins Programm geschafft. Die zehn Gewinner sind aus sieben Ländern, vier davon aus Österreich.

Die Komplexität des Systems

Als UNIQA CEO Andreas Brandstetter die Veranstaltung eröffnet, spricht er über die Herausforderungen des Gesundheitssystems der Zukunft. iNiTS-Geschäftsführerin Dr. Irene Fialka sieht junge Unternehmen an der Komplexität des Systems scheitern. Regulatorien und Zertifizierungen erschweren den Eintritt in einen Markt, der mit vielen Baustellen wie Personalmangel oder einer alternden Gesellschaft zu kämpfen hat. Dazu kommt, dass „Innovation das System eher teurer“ macht, sagt Fialka.

Es wird dabei in Zukunft neben Diagnose oder Behandlung vermehrt um Prävention gehen. Ein prominentes Beispiel dafür ist mySugr, eine App für Diabetiker, die Wissen vermittelt und Betroffenen im Alltag zur Seite steht. iNiTS hat das Potential der App erkannt und das Unternehmen bereits früh unterstützt, bis es im letzten Jahr vom Pharmariesen Roche übernommen wurde. Andreas Nemeth, der mit UNIQA Ventures für das Investment in den HealthHubVienna zuständig ist, weist auf das Wachstum psychischer Probleme wie Burn-Out und Depressionen hin.

Um in den Baustellen Abhilfe zu schaffen riefen sie gemeinsam das Förderprogramm ins Leben und bieten jungen Unternehmen ihr Partnernetzwerk an. Die Hauptevents des Programms sind dann 2-tägige Sprint Workshops mit den Mentorinnen und Expertinnen zu Geschäftsmodellen, Regulierung, Funding und Skalierung. Weitere Unternehmenspartner wie Pfizer und KPMG sind an Bord, um „Wien zum Startup Hub der Gesundheitsökonomie“ zu machen, so Nemeth. Nur offen und gemeinsam würden so Innovationen gelingen, die das System bei Kosteneffizienz nachhaltig verbessern. Am Ende des Programms steht ein Demo Day vor Investoren.

Datenübertragung, Machine Learning und Artificial Intelligence in der Medizin

Eins der Felder, für die sich der HealthHubVienna einsetzt, ist die Digitalisierung und anschließende Auswertung von Patientendaten. GoClinic, Healthbank, Medicus und mHealth Pioneers entwickeln dafür unterschiedliche Software-Lösungen, um die Datenmengen aus Laborberichten, Krankenhäusern, von Ärzten oder von Fitness Trackern sicher übertragen, zwischen Patient und Klinik austauschen, miteinander vernetzen und somit digital und professionell auswerten zu können. Sie arbeiten vereint in Entwicklungsfeldern wie Machine Learning, Artificial Intelligence und Predictive Healthcare.

Medicus entwickelt dafür zum Beispiel Algorithmen, welche mit den Daten Empfehlungen ausgeben und auf der Basis künstlicher Intelligenz Ärzte bei der Prävention und Behandlung helfen. GoClinic nutzt die Blockchain, um Daten dezentral und trotzdem sicher zu übertragen. Das unterstützt dann Ärzte und Krankenhäuser in ihrer Infrastruktur und spart somit Zeit, Bürokratie und Kosten für das System.

Anwendungsfälle in der Diagnose und Rehabilitation

Kosten türmen sich auch in der Diagnose und Rehabilitation an. Im einen Fall, weil Krankheiten nicht oder zu spät entdeckt werden, im anderen Fall, weil die langfristige Nachbetreuung sie verursacht. Dafür hat ReFlex einen Sensor mit ergänzender App entwickelt, der Physiotherapeuten mit Daten während der Rehabilitation versorgt, damit Patienten zu Hause ihre Übungen durchführen können. B-Wom ist ein digitaler Coach als App für Frauen zur Prävention von Intimkrankheiten. SzelesTIM hat ein Wearable entwickelt, welches mittels elektrischer Impulse wie Akkupunktur funktioniert und chronischen Schmerzpatienten Linderung beschert.
Dazu kommen ImageBiopsyLab, ThinkSono und Contextflow, die an Lösungen zur Diagnose von Knochenkrankheiten, Thrombosen oder für Radiologen arbeiten. Alle Gewinner arbeiten damit in ihren Feldern innovativ, indem sie IT-Lösungen auf medizinische Probleme anwenden.

HealthHubVienna: Die Vision vom Startup-Zentrum für Gesundheit in Wien

„Der Patient entwickelt sich immer mehr zum Kunden“, sagt Nemeth. Damit ihm personalisierte Lösungen angeboten können und die Vorsorge besser wird, um Kosten einzusparen, müssen die „Überschneidungen zwischen IT und Medizin“ besser genutzt werden.
Wien verfügt dafür bereits über ein Ökosystem im Feld der Gesundheitspflege und Life Sciences. In der Stadt sitzen internationale Pharmakonzernen neben Herstellern aus der Medizintechnik, Vertriebsunternehmen und Dienstleistern. Auch in der Forschung und Entwicklung ist Wien als Standort im Feld international erkannt.

Die Vision des HealthHubVienna ist es deshalb, ein international anerkanntes Startup-Zentrum in der Stadt zu etablieren. In Zukunft sollen jährlich bis zu 25 Unternehmen aus dem CEE-Raum unterstützt werden, damit ihnen der Markteintritt rascher gelingt. „Startups sind Innovationsbetreiber. Wir wollen ihnen Raum für kreative Ideen geben und sie dabei unterstützen diese Ideen auch wirklich umzusetzen“, bringt es UNIQA CEO Andreas Brandstetter auf den Punkt.

⇒ www.uniqa.at

⇒ www.inits.at

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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