12.06.2026
GEOPOLITIK

HealthBlokk-Gründerin: „Iran-Krieg stoppte Produktentwicklung“

Die Gründerin des Dornbirner Startups HealthBlokk, Shideh Heravi, musste die Produktentwicklung ihres Unternehmens zeitweise unterbrechen, nachdem der Krieg im Iran den Kontakt zu Familienmitgliedern sowie Teilen des Entwicklerteams abrupt abreißen ließ. Parallel dazu befand sich das Startup mitten in einer Finanzierungsrunde und sah sich gezwungen, die Prioritäten kurzfristig neu zu ordnen.
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Healthblokk
© Peter Crane - Shideh Heravi von HealthBlokk.

Für die Gründerin des Vorarlberger Startups HealthBlokk, Shideh Heravi, waren die vergangenen Monate von Unsicherheit geprägt. Der Krieg im Iran führte dazu, dass der Kontakt zu Familienmitgliedern und Teilen ihres Teams von einem Tag auf den anderen abriss. Gleichzeitig stand das Startup mitten in einer Finanzierungsrunde.

HealthBlokk-Founderin: „Ankerpunkte weg“

„Von einem Tag auf den anderen hatten wir keinen Kontakt mehr zu meiner Familie und auch nicht zu Teilen unseres Teams. Plötzlich waren zwei wichtige Ankerpunkte gleichzeitig weg“, erzählt Heravi im Gespräch mit brutkasten. „Ich habe mich gefragt: Warten wir ab? Machen wir weiter? Schließen wir vielleicht sogar?“

Trotz der schwierigen Situation entschied sich das Startup weiterzumachen. Die geopolitische Situation wirkte sich jedoch direkt auf das Unternehmen aus.

„Wir haben die Produktentwicklung für etwa zwei Monate gestoppt. In dieser Zeit lag unser Fokus auf Strategie, Partnerschaften und darauf, die Situation überhaupt zu bewältigen“, sagt Heravi.

Finanzierungsrunde im Gespräch

Mittlerweile sei der Kontakt zum Entwicklerteam (und zur Familie) wieder hergestellt. Ein Entwickler, der sich derzeit noch im Iran befindet, soll nach erfolgreichem Abschluss einer Finanzierungsrunde (zeitnah geplant) nach Österreich geholt werden.

Das Startup arbeitet an einer App, die Nutzer:innen dabei unterstützt, passende Lebensmittel und Gerichte entsprechend ihrer individuellen Unverträglichkeiten und Ernährungsbedürfnisse zu finden – brutkasten berichtete.

„Wir wollen eine intelligentere Discovery-App schaffen, die viel genauer beantworten kann, was jemand essen kann und was nicht“, erklärt Heravi. „Künftig soll ein KI-Agent jede Nutzerin und jeden Nutzer besser kennenlernen und Empfehlungen immer stärker personalisieren.“

In mehreren Sprachen

Besonders auf Reisen soll die Anwendung künftig mehr Unterstützung bieten. Geplant sind unter anderem lokale Sprachfunktionen, die es User:innen ermöglichen sollen, auch im Ausland einfacher passende Speisen zu finden.

„Wenn ich beispielsweise in Portugal bin, möchte ich in der jeweiligen Landessprache sofort verstehen können, was ich essen kann und worauf ich achten muss“, so Heravi.

Team wächst

Aktuell besteht das Team aus sechs Personen. Vier arbeiten Vollzeit für das Startup, zwei weitere unterstützen neben ihren Hauptberufen. Besonders stolz ist Heravi auf die Zusammenarbeit mit jungen Talenten.

© zVg – Shideh Heravi mit Teodora Markovic.

„Ich kann anderen Gründerinnen und Gründern nur empfehlen, schon sehr früh mit Studierenden und jungen Talenten zusammenzuarbeiten“, sagt sie. „Sie bringen neue Perspektiven mit und können langfristig zu den loyalsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden.“

Für HealthBlokk steht nun zunächst der erwähnte Abschluss der Finanzierungsrunde im Fokus. Weitere Closings sind geplant, wobei sich die Gründerin mehr Frauen als Partnerinnen wünscht, wie sie sagt. Parallel dazu soll die Produktentwicklung wieder beschleunigt werden. Das langfristige Ziel bleibt unverändert: Menschen mit Unverträglichkeiten und speziellen Ernährungsbedürfnissen mithilfe von KI einfacher durch ihren Alltag zu begleiten.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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