27.03.2019

Diese 10 Startups sind im Batch 3 des Health Hub Vienna

Zehn Startups aus neun Ländern haben es in den dritten Durchgang des HealthTech-Accelerators Health Hub Vienna von INiTS und Uniqa Stiftung geschafft. Die Bandbreite an Konzepten ist dabei gewohnt groß.
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Health Hub Vienna - 10 Startups in Batch 3
(c) fotolia.com - mast3r

Vom virtuellen Arztbesuch über Symptomdeutung mittels künstlicher Intelligenz bis hin zu einer App, die den Verwaltungsaufwand von Ärzten um 50 Prozent verringern helfen soll – das ist die Bandbreite, in der sich die zehn in den dritten Durchgang des HealthTech Accelerators Health Hub Vienna aufgenommenen Startups. „Wir haben diesmal nach praxiserprobten Innovationen von reiferen Startups gesucht. Für diese sind Acceleration Programme eigentlich tendenziell weniger interessant als für Startups in der frühen Phase. Umso mehr hat uns gefreut, dass die Quantität und Qualität der pitchenden Startups extrem hoch war“, sagt INiTS-Geschäftsführerin Irene Fialka.

+++ Wie Wien zur europäischen HealthTech-Hauptstadt werden soll +++

„Gesamtes Gesundheitswesen verändern“

Der universitäre Inkubator betreibt den Health Hub Vienna gemeinsam mit der Uniqa Stiftung. Daneben sind Boehringer Ingelheim, Pfizer, WolfTheiss, das Austrian Health Forum, deXhelpp, DigitalCity.Wien, und die dwh GmbH Programmpartner. „Wir fördern die Startups bei der Suche nach Kapital, beim Erschließen des Marktzugangs und beim Aufbau eines tragfähigen Netzwerks. Die Aufnahme in das Acceleration-Programm öffnet jungen Unternehmen die Tür für weiteres Wachstum. Das fördert wiederum die Verbreitung von neuen, innovativen Ansätzen, die unser gesamtes Gesundheitswesen verändern können“, erklärt Peter Eichler, Vorstand der Uniqa Stiftung.

Jury aus Wissenschaft und Wirtschaft

Peter Eichler saß auch in der Auswahl-Jury. „Die hohe Zahl an Einreichungen zeigt, dass Wien in Europa ein sichtbarer Hotspot im Bereich HealthTech ist. Die Qualität der eingereichten Projekte war unglaublich hoch. Das hat es für die Jury nicht leicht gemacht, die zehn Teilnehmer auszuwählen“, erzählt er. Neben ihm waren u.a. Michaela Fritz (MedUni Wien), Alexandra Kautzky-Willer (MedUni Wien), Investoren wie Hansi Hansmann und Johannes Strohmayer sowie Gründerinnen wie Sophie Chung (Qunomedical, Berlin) oder Eszter Nagy (u.a. EveliQure Biotechnologies, Wien) Teil der Jury.

Die 10 Startups in Batch 3 des Health Hub Vienna

Die zehn ausgewählten Startups stammen aus neun Ländern. Mit Scarletred hat es auch ein österreichisches Unternehmen in den Accelerator geschafft.

  • Datlowe (Tschechien): Automatisierte, auf AI-basierte Technologie zur Früherkennung und Vermeidung von Krankenhausinfektionen
  • Doc+ (Russland): One-stop Software Lösung für Patienten zur Optimierung von Diagnosen, ärztlichen Zuweisungen und Krankheitsbehandlungen
  • Docdok.health (Schweiz): Cloud-basierte und systemübergreifende Gesundheitsdatenbank für die Arzt – Patienten Kommunikation
  • Doctorly (Deutschland): Cloud-betriebene Management-Plattform zur Effizienzsteigerung von Arztpraxen
  • Infermedica (Polen): Selbstlernender Chatbot für die Erstdiagnose und Zuweisung von Patienten
  • Knok healthcare (Portugal): Selbst-Diagnose und Telemedizin-App
  • MedicSpot (Großbritannien): Untersuchungs- und Diagnosestationen zur niederschwelligen Tele- und Onlinebehandlung
  • MindMate (Großbritannien): Auf Machine-learning und Gamification basierende Patientenrekrutierung für klinische Tests
  • Scarletred (Österreich): Mobile Hautbildgebungs-App für die Messung und Diagnose von Hautveränderungen
  • SidekickHealth (Schweden): Digitales Therapieprogramm zur Behandlung chronischer Wohlstandserkrankungen

⇒ Zur Page des Programms

Archiv: Uniqa Vorstandsvorsitzender Andreas Brandstetter im Video-Talk zum Health Hub Vienna

Live vom Health Hub Vienna – Selection Board Meeting

Wir sprechen mit Vorstandsvorsitzenden der Uniqa Andreas Brandstetter

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 7. September 2018

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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