25.02.2019

Wie Health-Apps heimlich Daten an Facebook weiterleiten

Laut einem Medienbericht senden manche Apps persönliche Daten auch dann an Facebook, wenn der User gar keinen Facebook-Account hat. Ermöglicht wird das durch ein Analysetool.
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Facebook
(c) Facebook

Ernährungsgewohnheiten, Sportverhalten oder auch der eigene Menstruationszyklus: User vertrauen Apps teils sehr sensible Daten aus ihrem Privatleben an – in der Überzeugung, dass diese Daten dann auch auf dem eigenen Smartphone bleiben. Allerdings geben viele Health-Apps die Daten an Facebook weiter, wie das Wall Street Journal in einem aktuellen Artikel schreibt.

Die Weitergabe der Daten findet dem Bericht zufolge ohne das Wissen der User statt und die Daten werden auch dann mit Facebook geteilt, wenn der User gar nicht auf Facebook eingelogged ist, beziehungsweise gar keinen Facebook-Account hat.

Wie Facebook an die Daten kommt

Möglich ist dies über Facebook Analytics. Dabei handelt es sich um ein Tool von Facebook, das Entwickler in ihre Apps integrieren, um dort das Nutzerverhalten der User zu messen. Der Entwickler definiert sogenannte “Events”, in denen getrackt wird, wenn der User händisch bestimmte Daten, also zum Beispiel das eigene Gewicht oder ein absolviertes Training, einträgt.

Der User hat keine Möglichkeit, gegen dieses Tracking zu widersprechen – im Gegensatz zu den typischen Anfragen von Apps, auf Sensoren des Smartphones oder das Adressbuch zugreifen zu dürfen.

Die von der Facebook-Lösung erfassten Daten können auch von Facebook genutzt werden. Allerdings heißt es von Facebook gegenüber dem Wall Street Journal, dass man heikle Daten, wie etwa die Sozialversicherungsnummer, lösche.

Untersuchungen angekündigt

Der am vergangenen Freitag veröffentlichte Bericht zieht bereits Konsequenzen mit sich, unter anderem hat laut einem Bericht des “Guardian” der Gouverneur des US-Bundesstaates New York, Andrew Cuomo, Untersuchungen eingeleitet. Zudem ruft er die US-Regulierungsbehörden auf, entsprechend tätig zu werden.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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