26.01.2023

Hawk AI: 17 Mio. US-Dollar Series B für Münchner KI-Startup von österreichischen Gründern

Hawk AI gibt neue Series-B-Finanzierungsrunde von 17 Mio. US-Dollar bekannt und beschleunigt seine globale Expansion.
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Hawk AI, Geldwäsche
(c) Hawk AI - Die Hawk AI-Gründer Tobias Schweiger (r.) und Wolfgang Berner.

Hawk AI, ein Münchner Softwareanbieter für Geldwäschebekämpfung und Betrugsprävention für Finanzinstitute, gibt eine neue Serie-B-Finanzierung in Höhe von rund 17 Millionen US-Dollar bekannt.

Hawk AI-Founder mit 200 Mio. Exit

Das Geld wird dazu genutzt, um die Produktentwicklung sowie die globale Expansion weiter zu beschleunigen. Die Finanzierungsrunde wurde von Sands Capital aus Washington D.C. angeführt und von neuen sowie bestehenden Investoren, darunter DN Capital, Coalition, BlackFin Capital und Picus Capital, kofinanziert.

Die beiden österreichischen Gründer Wolfgang Berner und Tobias Schweiger haben einst die SaaS-Plattformen Pay.On mit aufgebaut und 2015 einen Exit in Höhe von 200 Millionen US-Dollar hingelegt.

Erklärbare Künstliche Intelligenz

Ihr neues Startup Hawk AI möchte Banken und Finanzdienstleister im Kampf gegen Finanzkriminalität unterstützen. Die Plattform des Unternehmens, die auf einer flexiblen Cloud-Infrastruktur basiert und durch erklärbare Künstliche Intelligenz verstärkt wird, erkenne Verdachtsfälle, die andere Systeme übersehen und reduziere gleichzeitig die Fehlalarmrate. Die Compliance-Teams der Finanzinstitute würden dabei von Interfaces profitieren, welche den Fokus auf wichtigen Verdachtsfälle ermöglichen.

„Mein Co-Founder Wolfgang Berner und ich haben Hawk AI aus der gemeinsamen Überzeugung heraus gegründet, dass moderne Finanzkriminalität nur durch hochmoderne Echtzeit-Überwachungstechnologie bekämpft werden kann“, sagt CEO Schweiger. „Damit grenzen wir uns stark von den bestehenden Altsystemen ab. Das Wachstum von Hawk AI wird durch die branchenweite Nachfrage nach KI, Cloud-Outsourcing und der Fusion von Betrugs- und Anti-Geldwäsche-Technologie vorangetrieben. Mit dieser Finanzierungsrunde können wir unser Ziel, die weltweit führende Softwareplattform im Kampf gegen Finanzkriminalität zu werden, schneller erreichen.“

Geldwäsche: Jährlich zwei Billionen US-Dollar Schaden

In Sachen Geldwäsche und Betrug werden jährlich mehr als zwei Billionen US-Dollar gewaschen. Wirtschaftsbetrug hat in wachstumsstarken Märkten in den letzten zwölf Monaten um mehr als 37 Prozent zugenommen.

Hawk AI: Ehemaliger N26-Manager an Board

Das Compliance-Unternehmen – das seit eineinhalb Jahren Frühinvestor und den ehemaligen General Manager für DACH & Nordeuropa bei N26 Georg Hauer als CPO an Board hat – verzeichnete im Jahr 2022 ein Umsatzwachstum von 298 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Kürzlich wurde es mit dem „Fintech Germany Award“ ausgezeichnet und hat seine globale Präsenz in München, London, New York, San Francisco, Paris und Warschau um Singapur erweitert.

Hawk AI ist heute in mehr als 60 Ländern in Europa, Nordamerika, Asien und Lateinamerika tätig und überwacht Milliarden von Transaktionen für viele Großkunden. Zusätzlich arbeitet das Startup auch eng mit Partnerunternehmen wie Visa und Diebold Nixdorf zusammen.

„Die Bekämpfung von Finanzkriminalität war in der Vergangenheit aufgrund komplexer Finanzstrukturen und regulatorischer Vorschriften sehr ineffektiv. Die ausgefeilte Technologie von Hawk AI und insbesondere der Einsatz erklärbarer künstlicher Intelligenz liefert nun dringend notwendige Lösungen für Banken und Zahlungsdienstleister“, sagt Chris Eng, Principal von Sands Capital. „Hawk AI ist führend in der Entwicklung eines sicheren Finanz-Ökosystems, und wir freuen uns darauf, das Team von Hawk AI dabei zu unterstützen, diese Plattform weltweit zu etablieren.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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