23.08.2024
BEVERAGE

Hawara-Gründer über den Getränkemarkt: „Junge Menschen trinken viel weniger Alkohol“

Mit seinem "Hawara" mischt Fabian Kobald aktuell den heimischen Getränkemarkt auf. Im Gespräch mit brutkasten erläutert der Gründer, wie er künftig sein Business weiter ausbauen möchte und wo aktuell die Herausforderungen für sein Unternehmen am teils heiß umkämpften Markt liegen.
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Hawara-Gründer Fabian Kobald | (c) brutkasten / Fabian Krausböck

Die Wiener Likörmarke Hawara wurde vor etwa fünf Jahren von Fabian Kobald und Ralph Gänsdorfer gegründet. Mit einem Apfel-Zimt-Likör, der kurz vor der Pandemie im Jahr 2019 auf den Markt kam, begann ihre Reise in die Welt des teils stark umkämpften Getränkemarkts. ”Die Pandemie war anfangs ein Dämpfer, aber rückblickend war die Zeit sehr wichtig, weil wir die Gelegenheit hatten, unser Produkt zu überarbeiten und professionell aufzustellen“, erklärt Kobald. Heute ist Hawara österreichweit bekannt für hochwertige, rein natürliche Partyshots, die ohne künstliche Aromen und Farbstoffe auskommen.

Die Gründer Fabian Kobald und Ralph Gänsdorfer lernten sich beim Fußball kennen, und aus ihrer gemeinsamen Leidenschaft entstand die Idee, ein gemeinsames Projekt in der Alkoholbranche zu starten. So wurde die Marke Hawara geboren. Der Name, der im Wiener Dialekt „Freund“ bedeutet, ist kein Zufall. „Gerade beim verantwortungsvollen Alkoholgenuss spielt Freundschaft oft eine zentrale Rolle“, erklärt Kobald. „Mit dem Hawara wollen wir das unterstreichen und Freundschaften noch mehr in den Vordergrund rücken.“

Produktpalette und Marktdurchdringung

Hawara bietet derzeit drei Sorten an: Apfel-Zimt, Kirsche und Haselnuss, jeweils in verschiedenen Flaschengrößen. „Unsere Produkte leben von der Gastronomie- und Feier-Szene, das ist für uns sehr wichtig“, betont Kobald. Die Produkte sind in Österreich gut etabliert und haben erste Supermarkt-Outlets wie beim Billa Corso gewonnen. Der Online-Shop macht derzeit etwa zehn Prozent des Umsatzes aus, wobei der Gesamtumsatz insgesamt im niedrigen bis mittleren sechsstelligen Bereich liegt. Der Likör ist bei namhaften Getränkegroßhändlern wie Ammersin und Del Fabro sowie bei Transgourmet und in ausgewählten Billa-Filialen erhältlich. In der Gastronomie wird Hawara in über 50 Wiener Lokalen angeboten.

(c) brutkasten / Fabian Krausböck

Geschäftsstrategie und Wachstum

Das Unternehmen verfolgt eine Strategie des organischen Wachstums und der Eigenfinanzierung. „Wir haben keine Schulden und keine Investoren. Wir wachsen aus dem Cashflow und das ermöglicht uns eine gesunde und nachhaltige Entwicklung“, sagt Kobald. Das Unternehmen legt großen Wert auf ein langsames, aber stetiges Wachstum, sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich. „Wir sehen uns nicht als Startup im klassischen Sinne, sondern als ein normales Business, das nachhaltig wächst.“

Aufbau des Webshops und Vertrieb

Ein wesentlicher Bestandteil der Wachstumsstrategie von Hawara ist der Aufbau eines umfassenden Webshops. “Mit unserem Online-Shop wollen wir nicht nur unsere eigenen Produkte, sondern auch eine breite Palette von Weinen und Spirituosen anbieten“, erläutert Kobald. Der Online-Shop soll bis Ende des Jahres auf rund 500 Artikel erweitert werden. „Das Ziel ist es, eine Plattform zu schaffen, die eine Nische für Gastronomen und Endkonsumenten bietet, die sonst die Produkte anders nicht bekommen.“

Über den Webshop werden mittlerweile eine Vielzahl an Getränkemarken vertrieben | (c) brutkasten / Fabian Krausböck

Der Online-Shop spielt eine zentrale Rolle, um unabhängig vom traditionellen Getränkegroßhandel zu agieren. „Wir wollen unseren Kunden den Zugang zu unseren Produkten erleichtern, auch wenn der Getränkegroßhandel sie nicht listen will“, erklärt Kobald. Durch Partnerschaften mit bekannten Herstellern wie Reisetbauer soll die Reichweite des Shops weiter erhöht werden. „Wir denken weiter und nehmen laufend neue Weingüter und Spirituosen in den Shop auf, um mehr Traffic zu generieren.“

Die Herausforderung besteht aktuell darin, den Online-Shop bekannt zu machen und Traffic darauf zu lenken. „Wir setzen auf Content-Marketing, indem wir Interviews mit Produzenten für Blog-Beiträge verfassen. Dadurch hoffen wir, dass unser Shop bei Suchanfragen weit oben erscheint“, erläutert Kobald. Eine gezielte SEO-Strategie und Kooperationen mit anderen Marken sollen ebenfalls dazu beitragen, die Reichweite zu erhöhen.

Innovation und Portfolioerweiterung

Neben den Party-Shots wurde auch das biologische Weingut Köstenberg in das Portfolio aufgenommen, das seit sieben Jahren besteht und seit Kurzem von Kobalds Eltern kommerziell betrieben wird. Darüber hinaus hat das Unternehmen eine eigene Champagner-Marke namens „Fontaine d’Henri“ in Kooperation mit einem Partnerweingut in der Champagne eingeführt. 

Der „Fontaine d’Henri“ Champagner zeichnet sich durch seine exklusive Cuvée aus 80% Chardonnay und 20% Pinot Noir aus, die drei Jahre auf der Hefe reift. „Das Design vom Etikett erinnert an einen Brunnen und spielt mit den Farben des ‚Champagne Pool‘ in Neuseeland“, erklärt Kobald. Der Champagner hat laut Kobald die Aromen von reifer Ananas, weißen Blumen und Litschi sowie zitrischen Noten.

Einführung des neuen Rums

Der neueste Zugang zum Portfolio ist der „El Compás“ Rum. „Rum ist in den letzten Jahren ein Riesenthema geworden, und nach dem Gin meiner Meinung nach das nächste große Ding“, sagt Kobald. „Es ist nicht so leicht, eigenen Rum zu machen, daher war es für uns eine größere Herausforderung und gleichzeitig reizvoller.“

(c) brutkasten

Der „El Compás“ Rum ist eine Hommage an die Seefahrt des 17. Jahrhunderts, als britische Kolonien Rum als Teil ihrer Rationen erhielten. Die Seefahrer begannen, Nüsse, Früchte und Gewürze in den Rum einzulegen, um die Haltbarkeit der Zutaten zu verlängern und gleichzeitig den Geschmack des Rums zu verfeinern. „El Compás“ wird in einer ozeanisch gestalteten Flasche mit einem pergamentartigen Etikett und einem gestickten Stoff-Badge präsentiert, der im Dunkeln leuchtet. Der Rum stammt aus der Dominikanischen Republik, reifte fünf Jahre und bietet Aromen von Bananen, grünen Walnüssen und Vanille.

Die Herausforderungen am Getränkemarkt

Die Getränkebranche ist in den letzten Jahren durch verschiedene Trends und Herausforderungen geprägt worden. „Eine der größten Herausforderungen im Getränkemarkt ist, dass junge Menschen viel weniger Alkohol trinken“, erklärt Kobald. Dieser Trend zu einem bewussteren Konsumverhalten stellt sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance dar. „Wir sehen hier Potenzial für neue Produkte, die diesen Bedürfnissen gerecht werden, wie alkoholfreie Alternativen oder Getränke mit niedrigem Alkoholgehalt.“

Ein weiterer bedeutender Trend ist die zunehmende Nachfrage nach hochwertigen, handwerklich hergestellten Produkten.”Es gibt eine wachsende Zielgruppe, die bereit ist, für Qualität und Einzigartigkeit zu zahlen. Das ist eine Chance für kleinere Produzenten, sich mit spezialisierten Produkten am Markt zu etablieren“, so Kobald. Sein Unternehmen nutzt diese Entwicklung, indem es auf natürliche Zutaten und innovative Geschmacksrichtungen setzt.

Der Gin-Hype der letzten Jahre hat sich mittlerweile etwas abgeflacht, aber Kobald sieht Rum als das nächste große Ding. “Rum ist vielseitig und bietet viele Möglichkeiten für spannende Cocktailkreationen. Das macht ihn besonders attraktiv für junge Konsumenten, die etwas Neues ausprobieren wollen“, erläutert er.

Die steigenden Produktionskosten und die Inflation sind ebenfalls Herausforderungen, die Kobald im Blick hat. „Die Teuerung ist extrem hart, weil die Leute viel sparsamer sind und nicht mehr so viele Impulskäufe tätigen. Das merken wir auch im Getränkemarkt“, erklärt Kobald. Trotzdem sieht er in der Krise auch Chancen. „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten setzen wir auf qualitativ hochwertige Produkte und eine starke Marke, um uns von der Konkurrenz abzuheben.“

Die Zukunftspläne

Für 2024 plant Hawara die Markteinführung neuer Produkte und die Expansion in die Schweiz, bevor größere Märkte wie Deutschland in Angriff genommen werden. „Wir wollen in der Schweiz anfangen, weil es ein kleiner, geografisch leicht zu steuernder Markt ist und man dort leichter einen Hype erzeugen kann“, erläutert Kobald. Langfristig strebt Hawara auch den Eintritt in Märkte wie Amerika und Großbritannien an.

Ein weiteres Ziel ist es, die Eigenproduktion auszubauen und unabhängiger zu werden. “Wir arbeiten daran, eine eigene Abfüllanlage zu haben, um flexibler zu sein und schneller auf Markttrends reagieren zu können“, erklärt Kobald. Zudem ist Hawara offen für strategische Partnerschaften. “Ein strategischer Partner könnte uns helfen, unsere Vertriebsnetzwerke zu erweitern und unsere Marken auf das nächste Level zu heben“, so Kobald.


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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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