31.05.2016

Startups für Startups: 5 Mal Hilfe für den Haushalt

Bekanntlich arbeitet man als Entrepreneur selbst und ständig. Glücklicherweise gibt es für Putzen, Waschen, Kochen und andere Arbeiten im Haushalt Startups, die das für euch übernehmen.
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(c) Fotolia: JFsPic - im Haushalt viel zu tun und keine Zeit? Der Brutkasten zeigt euch Startups, die euer Problem lösen.

Schmutzige Wäsche vor der Türe ablegen und sie sauber zu einem selbst gewählten Zeitpunkt wieder bekommen. Schnell online jemanden engagieren, der legal die Wohnung reinigt. Oder spontan einen vertauenswürdigen Menschen aus der Umgebung finden, der mit dem Hund Gassi geht. Jeder braucht einmal Hilfe im Haushalt. Wenn man ein eigenes Business hat, kann das noch öfter passieren. Einige Startups haben Lösungen für diese Probleme kreiert. Der Brutkasten stellt euch fünf davon vor.

+++ 5 Tipps zum sauberen “Technik-Haushalt” +++

Hilfe im Haushalt #1: Dieses Startup putzt für euch

Man muss gar nicht viel Zeit in der Wohnung verbringen, damit sich überall Schmutz ansammelt. Doch eine ganze Wohnung staubsaugen, Böden waschen, Regale abwischen, den Herd reinigen – das sind Tätigkeiten, mit denen man nicht unbedingt die späten Abendstunden, oder den freien Halbtag pro Woche verbringen will. Gerade wenn es mal schnell gehen muss, muss eine flexible Lösung her. Das Berliner Startup Book a Tiger bietet eine komfortable Lösung: Schnell kann eine geprüfte Reinigungskraft aus der Gegend online gebucht werden – natürlich auch in Österreich. Bezahlen kann man vor Ort oder gleich bei der Buchung. Das Wichtigste: Die Reinigungskräfte sind sozialversichert und haben daher faire Arbeitsbedingungen.

Hilfe im Haushalt #2: Wäsche sauber geliefert

In der Früh die Wäsche in die Maschine einlegen, am Abend aufhängen, einen Tag warten, stundenlang bügeln (aber wann?). Oder die schmutzige Wäsche in einen Sack packen, vor die Haustüre stellen und zu einem selbst gewählten Zeitpunkt sauber und gebügelt wieder dorhin zurückbekommen. Wer keine sehr liebenswürdige Oma in der Nähe hat, kann die zweite Möglichkeit trotzdem nutzen. Denn das Wiener Startup Waschbote bietet genau das. Pflegeleichte Wäsche wird per Kilogramm abgerechnet. Um etwa das schöne Hemd sauber und gebügelt zurückzubekommen, legt man 3,50 Euro hin, für Sakko oder Blazer sind es 10 Euro.

Redaktionstipps

Hilfe im Haushalt #3: Kochen ohne Einkaufen

Stress im Job und dauernd auf den Beinen sein – das ist der Alltag der meisten Entrepreneure. Um gesundheitlich fit zu bleiben, sollte man sich ausgewogen ernähren. Und nach einem anstrengenden Tag macht man das am liebsten zuhause – selbst gekocht. Bloß, um kochen zu können, muss man sich vorher überlegen, was man essen will. Die Zutaten muss man einkaufen und die Ladenöffnungszeiten sind nicht immer entrepreneurfreundlich. Das Wiener Startup Kochabo schafft Abhilfe. Man bekommt eine Box samt Rezept geliefert, in der alle Zutaten bereits richtig portioniert sind.

Hilfe im Haushalt #4: Gutes Essen auf Rädern

Natürlich ist aber auch für Kochen nicht immer Zeit, sogar wenn die Zutaten schon fertig aufbereitet sind. Klar, Lieferservices gibt es jede Menge. Doch ist das Angebot dort häufig auf Pizza, Chinesisch und Sushi beschränkt. Das Lieblingsrestaurant liefert hingegen oft nicht. Zumindest liefert es nicht selber: Das Berliner Startup Foodora kümmert sich darum – mit dem Fahrrad. Bei allen Lieblingslokalen kann dann aber doch nicht bestellt werden. Auch der Online-Service ist auf fixe Partner angewiesen. Diese werden in Wien allerdings immer mehr. Die Auswahl an hochwertigem Essen, das man bestellen kann, vergrößert sich dadurch jedenfalls erheblich.

Hilfe im Haushalt #5: Dieses Startup geht für euch Gassi

Der Hund, der sprichwörtliche „beste Freund des Menschen“ braucht viel Zeit. Doch auch vielbeschäftigte Entrepreneure wollen nur wegen stundenlanger Meetings und zahlreicher Termine nicht auf die Vierbeiner verzichten. Sei es nun eine mehrtägige Dienstreise, oder nur ein intensiver Arbeitstag ohne Pause: man braucht einen verlässlichen Menschen aus der Nähe, der sich um das Tier kümmert. Und natürlich gibt es auch für dieses Problem das passende Startup: Holidog aus Paris, das „Airbnb für Hunde“, vermittelt online Hundesitter aus der Nähe (natürlich auch in Österreich). Die Betreuer haben Profile mit Fotos und Beschreibung, damit man entscheiden kann, ob Wuffi dort gut aufgehoben ist.

+++ Durchblicker.at: bis zu 1850 Euro pro Haushalt einsparen +++

Links:

Book a Tiger: www.bookatiger.com

Waschbote: www.waschbote.at

Kochabo: kochabo.at

Foodora: www.foodora.at

Holidog: at.holidog.com

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15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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