01.04.2025
HASSREDE

Hateblocker.io: Ex-Storebox-Manager zieht Hasskommentar-Poster zur Verantwortung

Hateblocker.io ist eine Plattform, die Nutzer:innen vor Hassrede, Bedrohungen und Beleidigungen im Internet schützen soll. Dabei unterstützt Gründer Thaddäus Leutzendorff auch bei der rechtlichen Verfolgung von Täter:innen.
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Hateblocker.io, Hasskommentare, Julia Gruber
© LinkedIn - Thaddäus Leutzendorff von fairesLeben bzw. fairesNetz.

„Ich schlitze dir die Kehle auf, du veganes Miststück.“ Das ist nur eine der Hassnachrichten, die Influencerin Julia Gruber im Netz erhalten hat. Sie setzt sich für Empowerment, gegen sexuelle Gewalt sowie gegen die Sexualisierung von Frauen ein und wird bei ihren Posts beinahe täglich mit zumindest seltsamen oder extrem feindseligen Kommentaren konfrontiert. Ihr Bekannter Thaddäus Leutzendorff hat vor fünf Jahren das LegalTech fairesLeben gegründet. Damit möchte er Kund:innen helfen, in finanziell wichtigen Angelegenheiten ihre Rechte gegenüber vermeintlich stärkeren Vertragspartnern wahrnehmen zu können. Im Zuge dessen lernte er Gruber kennen, die ihm erzählte, sie hätte schon wieder Morddrohungen bekommen. So ist zuerst die Meldestelle fairesnetz und später Hateblocker.io als Tochtergesellschaft davon entstanden.

Hateblocker.io: KI-gestützt

„Julia fragte mich“, erzählt Leutzendorff, „ob man da etwas tun kann. Es gab damals wenig Anlaufstellen und kaum Judikatur. Wir haben dann zwei Jahre lang ein Verfahren geführt gegen Täter:innen und Plattformen, auch um zu sehen, wie man am effektivsten gegen Hass im Netz vorgehen kann.“

Anm.: Der deutsche Täter in diesem Fall wurde ausgeforscht und geklagt. Er hat sich außergerichtlich mit Gruber und dem Gründer verglichen und musste über 3.000 Euro bezahlen (Schadenersatz inklusive Rechtsanwaltskosten).

© trinksaufmich/Instagram – Julia Gruber erhielt strafrechtlich relevante Nachrichten.

Leutzendorff merkte bald, bei welchen Plattformen man an Daten herankommen kann, erkannte dabei aber ein großes Problem: „Für Kund:innen wie Julia wäre es viel zu viel Arbeit, zu recherchieren, die Identität herauszufinden, alles zu sichern, Screenshots und dergleichen. Also wussten wir, wir müssen eine Software bauen, die alles automatisiert erledigt“, erinnert er sich.

Hateblocker.io hat zum Ziel, Nutzer:innen vor Hassrede, Bedrohungen und Beleidigungen im Internet zu schützen. Dabei analysiert das KI-gestützte System in Echtzeit Kommentare und Nachrichten auf verbundenen Social-Media-Kanälen, um schädliche Inhalte frühzeitig zu erkennen und zu entfernen.

Kategorisierung möglich

User:innen erhalten mittels hateblocker.io eine Übersicht über alle als unangemessen markierten Inhalte und können direkt Maßnahmen ergreifen.​ Das System hilft zudem dabei, die Identität hinter anonymen Profilen aufzudecken, um bei Bedarf rechtliche Schritte einleiten zu können. Kommentare können zusätzlich nach Schweregrad kategorisiert werden.

„Wir haben 41 verschiedene ‚Marker‘ und können sehen, um welche Art von Hassrede es sich handelt. Ob Rassismus oder Morddrohungen etwa. Dann wird automatisch ein Screenshot erstellt“, sagt Leutzendorff.

Laut einer Erhebung von Statistik Austria aus dem Jahr 2023 waren rund 31 Prozent der österreichischen Bevölkerung mit feindseligen oder erniedrigenden Kommentaren gegenüber bestimmten Personengruppen konfrontiert. Besonders betroffen waren Nutzer:innen sozialer Medien: 39 Prozent von ihnen berichten von solchen Erfahrungen, während es bei Internetuser:innen ohne Social-Media-Aktivität 20 Prozent sind. ​Inhalte beziehen sich dabei am häufigsten auf politische oder gesellschaftliche Ansichten (27 Prozent)​, Religion oder Weltanschauung (22 Prozent),​ ethnische Zugehörigkeit (20 Prozent)​ sowie sexuelle Orientierung mit 19 Prozent und​ Geschlecht mit 17 Prozent.

Hateblocker.io mit 10.000 Verarbeitungen pro Tag

Leutzendorff selbst war, bevor er Gründer wurde, von 2019 bis 2020 „Business Operations Manager“ bei Storebox, davor nicht ganz zwei Jahre „Corporate Sales Manager“ bei foodora, bevor er sich selbstständig machte und nun das Thema „Fairness“ bedient: „Bisher haben wir mehr als 1.000.000 Kommentare und Nachrichten unserer Kunden verarbeitet und bearbeiten aktuell rund 10.000 pro Tag. Das Ziel ist es, bis Jahresende auf 200.000 zu erhöhen.“

Zu den Kund:innen von Hateblocker.io gehören, Personen aus dem Sport, der Politik und auch Moderator:innen, hier vorwiegend weibliche, die nach einem Auftritt bis zu 10.000 Mails erhalten – inklusive wüster Beschimpfungen.

Leutzendorff und Gruber treten heute bei „2 Minuten 2 Millionen“ auf und wollen neben einem potentiellen Investment auch die Leute für das Thema Hass im Netz sensibilisieren.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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