01.04.2025
HASSREDE

Hateblocker.io: Ex-Storebox-Manager zieht Hasskommentar-Poster zur Verantwortung

Hateblocker.io ist eine Plattform, die Nutzer:innen vor Hassrede, Bedrohungen und Beleidigungen im Internet schützen soll. Dabei unterstützt Gründer Thaddäus Leutzendorff auch bei der rechtlichen Verfolgung von Täter:innen.
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Hateblocker.io, Hasskommentare, Julia Gruber
© LinkedIn - Thaddäus Leutzendorff von fairesLeben bzw. fairesNetz.

„Ich schlitze dir die Kehle auf, du veganes Miststück.“ Das ist nur eine der Hassnachrichten, die Influencerin Julia Gruber im Netz erhalten hat. Sie setzt sich für Empowerment, gegen sexuelle Gewalt sowie gegen die Sexualisierung von Frauen ein und wird bei ihren Posts beinahe täglich mit zumindest seltsamen oder extrem feindseligen Kommentaren konfrontiert. Ihr Bekannter Thaddäus Leutzendorff hat vor fünf Jahren das LegalTech fairesLeben gegründet. Damit möchte er Kund:innen helfen, in finanziell wichtigen Angelegenheiten ihre Rechte gegenüber vermeintlich stärkeren Vertragspartnern wahrnehmen zu können. Im Zuge dessen lernte er Gruber kennen, die ihm erzählte, sie hätte schon wieder Morddrohungen bekommen. So ist zuerst die Meldestelle fairesnetz und später Hateblocker.io als Tochtergesellschaft davon entstanden.

Hateblocker.io: KI-gestützt

„Julia fragte mich“, erzählt Leutzendorff, „ob man da etwas tun kann. Es gab damals wenig Anlaufstellen und kaum Judikatur. Wir haben dann zwei Jahre lang ein Verfahren geführt gegen Täter:innen und Plattformen, auch um zu sehen, wie man am effektivsten gegen Hass im Netz vorgehen kann.“

Anm.: Der deutsche Täter in diesem Fall wurde ausgeforscht und geklagt. Er hat sich außergerichtlich mit Gruber und dem Gründer verglichen und musste über 3.000 Euro bezahlen (Schadenersatz inklusive Rechtsanwaltskosten).

© trinksaufmich/Instagram – Julia Gruber erhielt strafrechtlich relevante Nachrichten.

Leutzendorff merkte bald, bei welchen Plattformen man an Daten herankommen kann, erkannte dabei aber ein großes Problem: „Für Kund:innen wie Julia wäre es viel zu viel Arbeit, zu recherchieren, die Identität herauszufinden, alles zu sichern, Screenshots und dergleichen. Also wussten wir, wir müssen eine Software bauen, die alles automatisiert erledigt“, erinnert er sich.

Hateblocker.io hat zum Ziel, Nutzer:innen vor Hassrede, Bedrohungen und Beleidigungen im Internet zu schützen. Dabei analysiert das KI-gestützte System in Echtzeit Kommentare und Nachrichten auf verbundenen Social-Media-Kanälen, um schädliche Inhalte frühzeitig zu erkennen und zu entfernen.

Kategorisierung möglich

User:innen erhalten mittels hateblocker.io eine Übersicht über alle als unangemessen markierten Inhalte und können direkt Maßnahmen ergreifen.​ Das System hilft zudem dabei, die Identität hinter anonymen Profilen aufzudecken, um bei Bedarf rechtliche Schritte einleiten zu können. Kommentare können zusätzlich nach Schweregrad kategorisiert werden.

„Wir haben 41 verschiedene ‚Marker‘ und können sehen, um welche Art von Hassrede es sich handelt. Ob Rassismus oder Morddrohungen etwa. Dann wird automatisch ein Screenshot erstellt“, sagt Leutzendorff.

Laut einer Erhebung von Statistik Austria aus dem Jahr 2023 waren rund 31 Prozent der österreichischen Bevölkerung mit feindseligen oder erniedrigenden Kommentaren gegenüber bestimmten Personengruppen konfrontiert. Besonders betroffen waren Nutzer:innen sozialer Medien: 39 Prozent von ihnen berichten von solchen Erfahrungen, während es bei Internetuser:innen ohne Social-Media-Aktivität 20 Prozent sind. ​Inhalte beziehen sich dabei am häufigsten auf politische oder gesellschaftliche Ansichten (27 Prozent)​, Religion oder Weltanschauung (22 Prozent),​ ethnische Zugehörigkeit (20 Prozent)​ sowie sexuelle Orientierung mit 19 Prozent und​ Geschlecht mit 17 Prozent.

Hateblocker.io mit 10.000 Verarbeitungen pro Tag

Leutzendorff selbst war, bevor er Gründer wurde, von 2019 bis 2020 „Business Operations Manager“ bei Storebox, davor nicht ganz zwei Jahre „Corporate Sales Manager“ bei foodora, bevor er sich selbstständig machte und nun das Thema „Fairness“ bedient: „Bisher haben wir mehr als 1.000.000 Kommentare und Nachrichten unserer Kunden verarbeitet und bearbeiten aktuell rund 10.000 pro Tag. Das Ziel ist es, bis Jahresende auf 200.000 zu erhöhen.“

Zu den Kund:innen von Hateblocker.io gehören, Personen aus dem Sport, der Politik und auch Moderator:innen, hier vorwiegend weibliche, die nach einem Auftritt bis zu 10.000 Mails erhalten – inklusive wüster Beschimpfungen.

Leutzendorff und Gruber treten heute bei „2 Minuten 2 Millionen“ auf und wollen neben einem potentiellen Investment auch die Leute für das Thema Hass im Netz sensibilisieren.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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