29.05.2019

Haselsteiner und Gusenbauer steigen bei Kerns Blue Minds Holding ein

Nach der Mehrheitsübernahme des Startups Energy Hero von Eveline Steinberger-Kern, steigt die ZMH GmbH, hinter der Hans-Peter Haselsteiner steht, nun auch bei der Blue Minds Holding ein, bei der Ex-Bundeskanzler Christian Kern Gesellschafter und Co-Geschäftsführer ist. Auch Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer beteiligt sich indirekt.
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Blue Minds Holding - Alfred Gusenbauer, Christian Kern, Hans Peter Haselsteiner
Collage: Alfred Gusenbauer, Christian Kern, Hans Peter Haselsteiner Quelle: Wikimedia Commons

Im Jänner diesen Jahres kaufte die ZMH GmbH, die der Haselsteiner Familien-Privatstiftung von Hans Peter Haselsteiner gehört, bereits die Mehrheit des Startups Energy Hero, das von Eveline Steinberger-Kern gegründet worden war. Nun vertieften die Kerns (Anm. Ex-Bundeskanzler Christian Kern ist seit einiger Zeit aktiv im Familien-Business tätig) ihre Geschäftsbeziehung mit Hans Peter Haselsteiner. Die ZMH beteiligte sich in einer Kapitalrunde mit 20,1 Prozent an der Blue Minds Holding. Die Invest- und Beteiligungsgesellschaft Peak Pride GmbH holte sich in der Runde fünf Prozent Anteile. Über die Investment-Summe wurden keine Angaben gemacht.

+++ Wie Eveline Steinberger-Kern den Energiemarkt der Zukunft optimieren will +++

Blue Minds auf drei Ebenen

Es ist ein relativ komplexes Firmengeflecht, in das sich die Gesellschaften ZMH GmbH und Peak Pride GmbH da einkaufen. Die Blue Minds Holding ist die 100-prozentige Muttergesellschaft der Blue Minds Solutions GmbH, die Anteile an mehreren Startups (z.B. bgood und has.to.be) sowie am Wiener weXelerate hält. Hierarchisch nicht unter, sondern über der Blue Minds Holding, steht die The Blue Minds Company GmbH. Das Unternehmen, das Eveline Steinberger-Kern und ihrem Mann, Ex-Kanzler Christian Kern je zur Hälfte gehört, hält knapp über 50 Prozent an der Holding.

Peak Pride: Gemeinsame Gesellschaft von Haselsteiner und Gusenbauer

Spannendes Detail: Indirekt beteiligt sich in dieser Runde auch Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer an der Blue Minds Holding, in der Ex-Kanzler Christian Kern nicht nur Gesellschafter, sondern auch Co-Geschäftsführer ist. Denn an der Peak Pride GmbH hält Gusenbauer laut öffentlich einsehbaren Firmendaten über seine Gusenbauer Projektentwicklung & Beteiligung GmbH rund 20 Prozent. Auch Hans Peter Haselsteiner hält rund 20 Prozent an der Peak Pride. Gusenbauer sitzt übrigens im Vorstand seiner Haselsteiner Familien-Privatstiftung. Mehrheitseigentümerin der Peak Pride GmbH ist die W&M Investmentberatung und Controlling GmbH, hinter der die Immobilien-Investoren Andrea und Axel Mader stehen.

⇒ Zur Page von Peak Pride

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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