22.04.2021

HaselHerz: Gründerin möchte palmölfreie Nuss-Nougat-Creme etablieren

HaselHerz von Ebru Erkunt ist eine Nuss-Nougat-Creme ohne Palmöl und Streckmittel. Die 42-jährige Gründerin setzt dabei auf Kokosblüten und Pekmez.
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HaselHerz, Höhle der Löwen, DHDL, Erkunt, Palmöl, Palmölfrei, Nutella, Nutella-Ersatz
(c) HaselHerz/FB - Ebru Erkunt (r.) und ihr palmölfreier Schoko-Brotaufstrich.

Ebru Erkunt hat eine Leidenschaft, die sie mit vielen teilt: Haselnüsse & Schokolade. Wo viele aber auf diverse Produkte verzichten, weil sie Palmöl enthalten oder sie mit schlechtem Gewissen trotzdem kaufen, hatte Erkunt einfach die Idee, selbst eine Nuss-Nougat-Creme zu entwickeln. Und so entstand HaselHerz.

„Ökologisch bedenklich“

„Mich störte schon immer, dass die gängigen Brotaufstriche häufig nicht den modernen Ernährungsansprüchen gerecht werden: meist zu süß, fast immer mit Palmöl oder mit weißem Zucker versetzt. Für mich war dies ökologisch bedenklich und nie eine Option. Palmöl gibt es in immer mehr Produkten, aber wir haben es in der Hand, mit unserer Entscheidung das Angebot zu beeinflussen“, sagt die Gründerin per eigener Webseite.

Ihr HaselHerz ist eine Bio-Nuss-Nougat-Creme ohne Palmöl und Industriezucker. Die wichtigste Zutat der Gründerin sind ihre Haselnüsse aus der Türkei. Die Aufstriche gibt es in drei Sorten und auch zwei verschiedene Schokoriegel beinhaltet ihr Sortiment.

HaselHerz: Wenige Zutaten, mehr Transparenz

„Meine Idee zu Haselherz entstand aus folgender Überzeugung: Ich wollte nachhaltigere und außergewöhnliche Brotaufstriche entwickeln – mit sehr hohem Haselnussanteil und ohne Palmöl. Ich möchte zeigen, dass man auch ohne Palmöl einen schmackhaften Brotaufstrich kreieren kann“, so die Gründerin. „Zusätzlich verzichte ich auf weißen Zucker und verwende Kokosblütenzucker oder eingedickte Trauben (auf Türkisch: Pekmez). Transparenz wird bei uns besonders in den Fokus gestellt: Wir konzentrieren uns auf wenige Zutaten, verzichten auf Streckmittel und unnötige Zusätze.“

Gründerin unterstützt Orang-Utans

Erkunt unterstützt zudem noch den Verein „Orang-Utans in Not e.V.“ Das Auswilderungsprojekt in Jantho auf Sumatra erhält monetären Support. Dort wird verwaisten und verletzten Orang-Utans, die zuvor in einer Auffangstation gepflegt wurden, die schrittweise Rückkehr in ihren natürlichen Lebensraum ermöglicht.

Wer die Gründerin näher kennenlernen möchte, hat am Montag Abend in der „Höhle der Löwen“ die Chance dazu. Weiters dabei: Coffee Colorato, Potburri, Steadify und Aumio.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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