13.07.2018

has.to.be: Wie aus dem Salzburger Zwei-Mann-Startup has.to.be ein Innovationsführer wurde

Startup-Portrait. Der Co-Founder und COO von has.to.be hat sich mit dem Brutkasten über den bemerkenswerten Weg seines - inzwischen Late Stage - Startups unterhalten. Mit dem Produkt be.Energised ist das Salzburger Unternehmen bereits in 26 Ländern vertreten und beschäftigt 40 Mitarbeiter an drei Standorten.
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has.to.be be.energised team
(c) has.to.be: Das Team

Seit über zwölf Jahren kennen sich die Gründer von has.to.be, Martin Klässner und Alexander Kirchgasser, die Tür an Tür wohnen, jetzt bereits. 2007 kamen sie zum ersten Mal mit dem Thema Elektromobilität in Kontakt. Zunächst entwickelten sie Prototypen zum Laden von Elektrofahrzeugen mit dem Hausstromanschluss. Später, als die E-Mobilität langsam begann, Fahrt aufzunehmen, stießen sie auf das Problem, dass es keine brauchbare Lösung zur Verwaltung von Ladestationen gab. Als Antwort auf dieses Problem entwickelten sie das Produkt be.ENERGISED, eine Software zum Verwalten, Überwachen und Abrechnen von Ladeinfrastruktur.

+++ has.to.be: Salzburger E-Mobility Startup gewinnt Großkunden +++

Rundum-sorglos-Paket für die KundInnen

„Seit der Gründung im Jahr 2013 haben wir um dieses Produkt herum viele weitere Services aufgebaut. Denn wir haben bemerkt, dass viele KundInnen zusätzlich zur Software noch weitere Hilfestellungen benötigen“, erzählt Alexander Kirchgasser dem Brutkasten im Interview. Inzwischen ist das Angebot von be.ENERGISED so weit gewachsen, dass sie KundInnen, die sich entschieden haben, Ladesäulen zu errichten, beim gesamten Prozess, von der Planung, über Aufbau, Wartung, Instandhaltung und Verwaltung bis hin zur Abrechnung usw. unterstützen können.

Zu mehr als 460 Ladestationstypen kompatibel

„Wenn beispielsweise ein Stadtwerk sich dafür interessiert, Ladesäulen zu errichten, ist es erst einmal mit einer Reihe von Fragen konfrontiert: ‚Wo stellen wir die Ladesäulen auf? Welche Hardware verwenden wir? Wie viele KundInnen werden wir haben?‘ Wir haben für all diese Fragen über die Jahre die nötige Expertise aufgebaut und können unsere KundInnen zu der Lösung führen, die für sie am meisten Sinn ergibt“, erklärt Kirchgasser. Zudem biete be.ENERGISED den großen Vorteil, Hardware-neutral und damit zu mehr als 460 Ladestationstypen kompatibel zu sein.

be.ENERGISED: Service nach dem Baukastenprinzip

Kirchgasser fügt hinzu: „Unsere Dienstleistungen funktionieren dabei nach dem Baukastenprinzip. Die KundInnen können selbst entscheiden, ob sie zusätzlich Dienste wie Consulting, Abrechnungsabwicklung oder Vor-Ort-Service in Anspruch nehmen oder selbst durchführen wollen. Wir betreiben zum Beispiel auch eine eigene Hotline, bei der ExpertInnen allgemein um Rat gefragt werden können, oder wenn vor Ort an der Ladesäule etwas nicht funktioniert. In diesem Falle können wir direkt ServicetechnikerInnen entsenden, die sich sofort um das Problem kümmern.“

has.to.be in 26 Ländern aktiv

Das Late Stage Startup has.to.be hat es inzwischen auf die beachtliche Größe von 40 MitarbeiterInnen gebracht. Diese arbeiten an drei Standorten in Radstadt, Wien und München. In über 26 Ländern sei man mit dem Produkt vertreten, von Kolumbien bis Neuseeland. Dabei gewann man namhafte Kundschaft wie Daimler und Porsche. 90 Prozent der Geschäfte fänden im Ausland statt, der heimische Markt sei schwierig. „Wir haben unser Startup in Radstadt bei Salzburg gegründet. Radstadt ist weder der Nabel der Welt noch ein Hidden Silicon Valley. Das hat Vor- und Nachteile. Unsere MitarbeiterInnen sind sehr loyal, so etwas wie Fluktuation gibt es bei uns fast gar nicht. Ernüchternd war für uns hingegen, dass man sich das Vertrauen der ÖsterreicherInnen extrem hart erarbeiten muss. Es ist sehr schwer, als nicht schon lange etabliertes Unternehmen Aufträge zu bekommen“, sagt Alexander Kirchgasser.

Vom Startup zum führenden Innovationstreiber

In Zukunft möchte das Unternehmen zum führenden Anbieter bei Abrechnungen von Energietransaktionen werden. Kirchgasser erzählt: „Schon sehr bald kommen spannende Themen auf uns zu, wie Blockchain und autonomes Fahren. Wir sind momentan einer der wichtigsten Datendrehscheiben und Innovationstreiber in unserem Bereich, und das wollen wir auch bleiben.“


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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