01.02.2022

Has.to.be-Gründer investiert in Wiener Startup rotable

Rotable erhält ein sechsstelliges Investment und bereitet sich auf weitere Wachstumsschritte vor.
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V.L.: Martin Klässner, David Gangl, Lisa Holzgruber, Yannick Dues
Copyright: rotable. V.L.: Investor Martin Klässner und die Founder David Gangl, Lisa Holzgruber, Yannick Dues

Der Name deutet es bereits an: Mit seiner SaaS-Expertenlösung bietet das Wiener Startup rotable ein Produkt für eine einfachere Durchführung der ärztlichen Rotationsplanung an. Nun hat sich das Team rund um die Founder Lisa Holzgruber, David Gangl und Yannick Dues ein Pre-Seed-Investment gesichert und möchte dies für den Marktstart und weitere Wachstumsschritte nutzen.

Die Dringlichkeit für einen stetigen Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen haben nicht zuletzt die Entwicklungen der Corona-Pandemie unterstrichen. Das 2020 gegründete Startup rotable setzt genau da an und möchte den hohen Verwaltungsaufwand in dieser Sparte erleichtern. Co-Founder Lisa Holzgruber hat selbst berufliche Erfahrungen in dieser Thematik und konnte ihr Wissen über die Problematik aktiv mit einfließen lassen. „Die ärztliche Rotationsplanung und die damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten werden aktuell über manuelle, fehleranfällige Workarounds abgewickelt. Dies führt nicht nur zu einer enormen Personalressourcenbindung auf Seiten der Ärzteschaft, sondern geht ebenso zu Lasten der Ärzteausbildung“, meint Holzgruber. Die von rotable entwickelte Software soll Kommunikation, Information und Planung in Krankenhäusern besser strukturieren. 

Sechsstelliges Investment mit Martin Klässner als Lead-Investor

Nun konnte rotable ein sechsstelliges Pre-Seed-Investment an Land ziehen. Neben einer Förderung der FFG, mit der sie unter anderem ihren Automatisierungsalgorithmus weiterentwickeln möchten, konnte das Startup Martin Klässner als Lead-Investor gewinnen. Der has.to.be-Gründer schaffte im vergangenen Jahr einen der größten Exits der österreichischen Geschichte. rotable-Mitgründer Yannick Dues erklärt dazu: “Das aufgenommene Kapital erlaubt es uns, sowohl Produkt als auch Team so auszubauen, dass wir unseren Marktstart auf den DACH-Raum ausweiten können. Mit Martin im Lead und unserem Co-Investor aus dem Gesundheitswesen holen wir uns dafür die richtigen Partner, mit dem richtigen Knowhow an Bord.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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