24.03.2020

Kanzler Kurz: „Erst ab Freitag valide Zahlen über künftige Szenarien“

Am Dienstagvormittag hat die österreichische Bundesregierung erneut über aktuelle Maßnahmen im Rahmen der Coronakrise informiert. Valide Zahlen über künftige Szenarien soll es laut Bundeskanzler Sebastian Kurz erst ab Freitag geben. Vizekanzler Werner Kogler präsentierte neue Details zum Härtefallfonds.
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Bundesregierung
(c) Bundeskanzleramt

Kurz nach 11 Uhr hat am Dienstagvormittag die österreichische Bundesregierung erneut über die aktuelle Lage rund um die Coronakrise informiert.

In den nächsten Tagen sollen laut Bundeskanzler Sebastian Kurz die Kapazitäten der Test auf 15.000 pro Tag erhöht werden. Ebenso sollen Schnelltests – sie verfügen über eine geringere Repräsentativität – eingesetzt werden, um künftig hunderttausende Menschen zu testen. Weitere 100 Millionen Euro werden investiert, um die Pflegearbeit abzusichern.

+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

Valide Zahlen, ob die bisher vollzogenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus greifen, werde es laut Kurz erst am Freitag geben. Erst dann wisse man mehr, welche Szenarien nach dem 14. April möglich sind. „Die Zeit nach Ostern wird jedenfalls anders als vor der Krise sein“, so Kurz, der zu hohe Erwartungen der Bevölkerung dämpfen möchte.

Seit vergangenem Montag arbeitet eine eigene Traskforce der Bundesregierung daran, inwiefern nach einer Abflachung der Kurve die Maßnahmen schrittweise zurückgenommen werden können. Kanzler Kurz: „Unser Ziel ist es, dass sich die Ansteckungen nur alle 14 Tage verdoppeln und nicht täglich, wie dies im Moment der Fall ist.“ Dies könne aber nur gelingen, sofern die Regeln von der Bevölkerung eingehalten werden.

Big Data und 20 Millionen Schutzmasken

Um dieses Ziel zu erreichen, soll laut Bundeskanzler Kurz unter anderem Big Data eingesetzt werden. „Wir arbeiten mit dem Roten Kreuz und Unternehmen an Ideen, die in unsere Demokratie passen.“ Weitere Details dazu sollen noch folgen.

In den nächsten Wochen sollen zudem über 20 Millionen Schutzmasken aus der Volksrepublik China in Österreich eintreffen – fünf Millionen davon noch diese Woche.

Neue Details zum Härtefonds

Im Rahmen der Pressekonferenz präsentierte Vizekanzler Werner Kogler unter anderem neue Details zum Härtefallfonds. Dieser wurde von der Republik eingerichtet, um Ein-Personen-Unternehmen (EPU), Kleinstunternehmen, Neue Selbständige, Freie Dienstnehmer und Non-Profit-Organisationen zu unterstützen.

Der Fonds ist mit einer Milliarde Euro dotiert und soll betroffene Betriebe und Organisationen durch die Krise führen. Die Wirtschaftskammer wickelt diese Förderung im Auftrag des Bundes ab. Derzeit wird von der WKÖ eine zentrale IT-Lösung erarbeitet, wo die betroffenen Betriebe rasch ihre Anträge einbringen können.

Betroffene sollen bereits Ende dieser Woche Anträge einbringen können. Erste Auszahlungen aus dem Härtefallfonds werden ab nächster Woche folgen. Die Antragsstellung soll über ein Onlineformular der Wirtschaftskammer möglich sein. Vizekanzler Kolger versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden möglichst unbürokratisch erfolgen werden.

Appell der Bundesregierung zu Kurzarbeit

Abschließend appellierte Vizekanzler Kogler, dass Arbeitgeber das Modell der Kurzarbeit in Anspruch nehmen sollen. Dabei handelt es sich um ein europaweit einzigartiges Modell, da der Arbeitnehmer nur das zahle, was der Arbeitgeber auch leiste. Alles andere übernimmt das Arbeitsmarktservice (AMS). Dazu gehört unter anderem der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Kanzler Kurz: „Erst ab Freitag valide Zahlen über künftige Szenarien“

  • Kurz nach 11 Uhr hat am Dienstagvormittag die österreichische Bundesregierung erneut über die aktuelle Lage rund um die Coronakrise informiert.
  • In den nächsten Tagen sollen laut Sebastian Kurz die Kapazitäten der Test auf 15.000 pro Tag erhöht werden.
  • Valide Zahlen, ob die bisher vollzogenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus greifen, werde es erst am Freitag geben.
  • Dann könnten erste Aussagen über mögliche Szenarien gemacht werden, so Kurz.
  • Seit vergangenem Montag arbeitet eine eigene Traskforce der Bundesregierung daran, inwiefern nach einer gewissen Abflachung der Kurve die Maßnahmen zu einem „Normalleben“ zurückgeführt werden können.
  • Abschließend appellierte Kogler, dass Arbeitgeber das Modell der Kurzarbeit in Anspruch nehmen sollten.

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