24.03.2020

Kanzler Kurz: „Erst ab Freitag valide Zahlen über künftige Szenarien“

Am Dienstagvormittag hat die österreichische Bundesregierung erneut über aktuelle Maßnahmen im Rahmen der Coronakrise informiert. Valide Zahlen über künftige Szenarien soll es laut Bundeskanzler Sebastian Kurz erst ab Freitag geben. Vizekanzler Werner Kogler präsentierte neue Details zum Härtefallfonds.
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Bundesregierung
(c) Bundeskanzleramt

Kurz nach 11 Uhr hat am Dienstagvormittag die österreichische Bundesregierung erneut über die aktuelle Lage rund um die Coronakrise informiert.

In den nächsten Tagen sollen laut Bundeskanzler Sebastian Kurz die Kapazitäten der Test auf 15.000 pro Tag erhöht werden. Ebenso sollen Schnelltests – sie verfügen über eine geringere Repräsentativität – eingesetzt werden, um künftig hunderttausende Menschen zu testen. Weitere 100 Millionen Euro werden investiert, um die Pflegearbeit abzusichern.

+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

Valide Zahlen, ob die bisher vollzogenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus greifen, werde es laut Kurz erst am Freitag geben. Erst dann wisse man mehr, welche Szenarien nach dem 14. April möglich sind. „Die Zeit nach Ostern wird jedenfalls anders als vor der Krise sein“, so Kurz, der zu hohe Erwartungen der Bevölkerung dämpfen möchte.

Seit vergangenem Montag arbeitet eine eigene Traskforce der Bundesregierung daran, inwiefern nach einer Abflachung der Kurve die Maßnahmen schrittweise zurückgenommen werden können. Kanzler Kurz: „Unser Ziel ist es, dass sich die Ansteckungen nur alle 14 Tage verdoppeln und nicht täglich, wie dies im Moment der Fall ist.“ Dies könne aber nur gelingen, sofern die Regeln von der Bevölkerung eingehalten werden.

Big Data und 20 Millionen Schutzmasken

Um dieses Ziel zu erreichen, soll laut Bundeskanzler Kurz unter anderem Big Data eingesetzt werden. „Wir arbeiten mit dem Roten Kreuz und Unternehmen an Ideen, die in unsere Demokratie passen.“ Weitere Details dazu sollen noch folgen.

In den nächsten Wochen sollen zudem über 20 Millionen Schutzmasken aus der Volksrepublik China in Österreich eintreffen – fünf Millionen davon noch diese Woche.

Neue Details zum Härtefonds

Im Rahmen der Pressekonferenz präsentierte Vizekanzler Werner Kogler unter anderem neue Details zum Härtefallfonds. Dieser wurde von der Republik eingerichtet, um Ein-Personen-Unternehmen (EPU), Kleinstunternehmen, Neue Selbständige, Freie Dienstnehmer und Non-Profit-Organisationen zu unterstützen.

Der Fonds ist mit einer Milliarde Euro dotiert und soll betroffene Betriebe und Organisationen durch die Krise führen. Die Wirtschaftskammer wickelt diese Förderung im Auftrag des Bundes ab. Derzeit wird von der WKÖ eine zentrale IT-Lösung erarbeitet, wo die betroffenen Betriebe rasch ihre Anträge einbringen können.

Betroffene sollen bereits Ende dieser Woche Anträge einbringen können. Erste Auszahlungen aus dem Härtefallfonds werden ab nächster Woche folgen. Die Antragsstellung soll über ein Onlineformular der Wirtschaftskammer möglich sein. Vizekanzler Kolger versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden möglichst unbürokratisch erfolgen werden.

Appell der Bundesregierung zu Kurzarbeit

Abschließend appellierte Vizekanzler Kogler, dass Arbeitgeber das Modell der Kurzarbeit in Anspruch nehmen sollen. Dabei handelt es sich um ein europaweit einzigartiges Modell, da der Arbeitnehmer nur das zahle, was der Arbeitgeber auch leiste. Alles andere übernimmt das Arbeitsmarktservice (AMS). Dazu gehört unter anderem der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Kanzler Kurz: „Erst ab Freitag valide Zahlen über künftige Szenarien“

  • Kurz nach 11 Uhr hat am Dienstagvormittag die österreichische Bundesregierung erneut über die aktuelle Lage rund um die Coronakrise informiert.
  • In den nächsten Tagen sollen laut Sebastian Kurz die Kapazitäten der Test auf 15.000 pro Tag erhöht werden.
  • Valide Zahlen, ob die bisher vollzogenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus greifen, werde es erst am Freitag geben.
  • Dann könnten erste Aussagen über mögliche Szenarien gemacht werden, so Kurz.
  • Seit vergangenem Montag arbeitet eine eigene Traskforce der Bundesregierung daran, inwiefern nach einer gewissen Abflachung der Kurve die Maßnahmen zu einem „Normalleben“ zurückgeführt werden können.
  • Abschließend appellierte Kogler, dass Arbeitgeber das Modell der Kurzarbeit in Anspruch nehmen sollten.

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