29.03.2020

Coronavirus-Härtefonds: Weitere Änderungen für Startups sind zu erwarten

Auch Startups können die Coronavirus-Kurzarbeit nutzen. Zudem dürfte beim Härtefonds und Notfallfonds noch nicht das letzte Wort gesprochen sein.
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Schramböck
(c) der brutkasten

In den vergangenen Tagen waren kritische Stimmen laut geworden, dass die staatliche Unterstützung im Rahmen der Coronakrise ausgebaut werden soll – unter anderem wird auch die Bereitstellung von Hilfe für Startups in Form von Staatsfonds thematisiert.

+++Mehr dazu: Harald Mahrer fordert rasche Lödung für Startups+++

Hier ist nun zunehmend Bewegung zu beobachten, wie unter anderem Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck in einem LinkedIn-Kommentar gegenüber Berthold Baurek-Karlic, Managing Partner von Venionaire Capital, durchklingen lässt.

„Auch Startups haben Zugang zum Härtefonds“

„Wir stellen 38 Milliarden zur Verfügung als Rettungsschirm und arbeiten gerade die Details aus“, schreibt Schramböck. Startups, welche die Kriterien erfüllen, habe auch Zugang zum Härtefonds für ihre eigenen Ausgaben, bis zu 6000 Euro für drei Monate, schreibt die Ministerin weiter. Bis zu ihrem Posting in der Nacht von Samstag auf Sonntag wurden bereits 46.000 Anträge gestellt, davon wurden 80 Prozent bearbeitet.

Zudem werde am 15 Milliarden Euro schweren Nothilfefonds „in diesen Stunden gearbeitet“, heißt es seitens Schramböck.

Mögliche Ausweitung beim Härtefonds

Vizekanzler Werner Kogler betonte zudem am Samstag im Ö1-Morgenjornal, dass man den Kreis der Bezugsberechtigten für den mit einer Milliarde Euro dotierten staatlichen Härtefonds ausbauen möchte, der sich vor allem an von der Coronakrise betroffene Einpersonenunternehmen und Kleinstunternehmen mit bis zu neun Angestellten richtet.

„Auch die Mehrfachversicherten und jene mit höheren Einkommen sollen zum Zug kommen und auch Unternehmen, die erst nach dem 1.1. dieses Jahres begonnen haben“, sagt Kogler. Der Härtefonds wird von der Wirtschaftskammer abgewickelt.

Corona-Kurzarbeit auch für Startups

Ergänzend dazu erwähnte Schramböck in ihrem Posting, dass die Corona-Kurzarbeit sehr wohl für Startups ebenso geeignet ist wie für andere kleine Unternehmen. „Die Liquidität wird dadurch verbessert, Personalkosten können ans AMS massiv ausgelagert werden“, schreibt sie: „Die Banken wurden verpflichtet, das 1. Monat zu finanzieren. Die Bestätigung des AMS reicht hier vollkommen aus, alles ohne Bankgarantie.“

Nach einem Monat bekommt man die Personalkosten vom AMS überwiesen, schreibt Schramböck: Dieses Modell gibt es in keinem anderen Land. Ziel ist es auch die Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern, damit das Geschäft wieder angekurbelt werden kann. Daher stehen wir dazu, dass nach Ablauf der Kurzarbeit die MitarbeiterInnen ein weiteres Monat im Unternehmen bleiben werden zuzüglich Kündigungsfrist.“ Das gelte natürlich auch für Startups, so die Ministerin.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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Coronavirus-Härtefonds: Weitere Änderungen für Startups sind zu erwarten

  • In den vergangenen Tagen waren kritische Stimmen laut geworden, dass die staatliche Unterstützung im Rahmen der Coronakrise ausgebaut werden soll – unter anderem wird auch die Bereitstellung von Hilfe für Startups in Form von Staatsfonds thematisiert.
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  • Startups, welche die Kriterien erfüllen, habe auch Zugang zum Härtefonds für ihre eigenen Ausgaben, bis zu 6000 Euro für drei Monate, schreibt die Ministerin weiter.
  • Zudem werde am 15 Milliarden Euro schweren Nothilfefonds „in diesen Stunden gearbeitet“, heißt es seitens Schramböck.
  • Ergänzend dazu erwähnte Schramböck in ihrem Posting, dass die Corona-Kurzarbeit sehr wohl für Startups ebenso geeignet ist wie für andere kleine Unternehmen.

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