31.03.2020

Härtefallfonds für Selbständige wird ausgeweitet

Auch besser verdienende Selbständige können nun den Härtefallfonds der Bundesregierung im Rahmen der Coronakrise in Anspruch nehmen.
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Coronavirus Fonds für Selbständige
(c) Adobe Stock / cherryandbees

Der von der Regierung ins Leben gerufene Härtefallfonds im Rahmen der Coronakrise wird ausgeweitet. In der zweiten Auszahlungsphase werden künftig auch Gutverdiener berücksichtigt, die pro Monat mehr als 5000 Euro brutto verdient haben. Das geht aus Unterlagen hervor, die das Finanzministerium am Dienstag der APA übermittelt hat.

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Bisher galten Besserverdienende nicht als Härtefälle und wurden daher vom Bezug des eine Milliarde Euro schweren Härtefonds ausgeschlossen. Die Grenze in der bisherigen Verordnung lag bei 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage, das sind heuer 75.180 Euro.

Obergrenze und Untergrenze entfällt für Härtefallfonds

So wie die Obergrenze entfällt künftig auch die Untergrenze, also die jährliche Geringfügigkeitsgrenze von 5500 Euro. Allerdings muss zum Nachweis der tatsächlichen Selbständigkeit eine entsprechende SV-Anmeldung erfolgt sein, außerdem müssen im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide Einkünfte aus Selbständigkeit deklariert sein.

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Der Verdienstentgang der aktuellen Phase im Zeitraum zwischen 16. März und 15. April wird laut Blümel im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate. Phase zwei soll nach Ostern starten.

Härtefallfonds als Erste-Hilfe-Maßnahme

Der Härtefallfonds mit einem Ausmaß von vorerst rund einer Milliarde Euro ist als eine rasche Erste-Hilfe-Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage von Unternehmen in der Coronakrise gedacht. Er soll alle jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten unterstützen. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Wirtschaftskammer wickelt den Härtefonds für die Bundesregierung ab. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich. Weitere Informationen und einen Link zur Antragstellung bietet die Wirtschaftskammer unter diesem Link.

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(v.l.n.r.) Thomas Blaguss, Daniel Packenius, Barbara Novak, Hans-Jürgen Salmhofer, Paul Blaguss | (c) Mila Eder / Superberg

Die Elektromobilität wird nicht nur im Privatbereich weiter ausgebaut. FlixBus und Blaguss setzen nun den nächsten Schritt in Richtung emissionsarmes Reisen. Zwischen Wien und Bratislava wird die erste grenzüberschreitende, überwiegend elektrisch betriebene Linie eröffnet. Den operativen Betrieb der Linie übernimmt das Wiener Unternehmen Blaguss über seine slowakische Gesellschaft Blaguss Slovakia.

„Die Zukunft des Busverkehrs muss klimafreundlich sein und Elektromobilität wird dabei eine zentrale Rolle spielen. Gemeinsam mit FlixBus bringen wir sie jetzt auch im grenzüberschreitenden Reiseverkehr konsequent in den Mobilitätsalltag“, sagt Paul Blaguss, Geschäftsführer der Blaguss-Gruppe.

Acht E-Busse, 66 Kursfahrten

Insgesamt kommen acht E-Bussen auf der Strecke zum Einsatz, wobei die Linie 66 mal pro Tag gefahren wird. 90 Prozent davon sind elektrisch, der Rest wird mit herkömmlichen Dieselbussen abgedeckt. Laut Blaguss spart die Umstellung von Diesel auf Elektroantrieb rund 66 Kilogramm CO₂ pro 100 Kilometer. „Mit einer der ersten grenzüberschreitenden E-Bus-Linien Europas arbeiten wir daran, Reisen zwischen Hauptstädten emissionsärmer zu machen“, sagt Daniel Packenius, Geschäftsführer FlixBus Zentraleuropa, und ergänzt: „Die Linie zeigt: Elektromobilität im Fernverkehr funktioniert heute schon zuverlässig unter den richtigen Umständen.“

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Härtefallfonds für Selbständige wird ausgeweitet

  • Der von der Regierung ins Leben gerufene Härtefallfonds im Rahmen der Coronakrise wird ausgeweitet.
  • In der zweiten Auszahlungsphase werden künftig auch Gutverdiener berücksichtigt, die pro Monat mehr als 5000 Euro brutto verdient haben.
  • So wie die Obergrenze entfällt künftig auch die Untergrenze, also die jährliche Geringfügigkeitsgrenze von 5500 Euro.
  • Allerdings muss zum Nachweis der tatsächlichen Selbständigkeit eine entsprechende SV-Anmeldung erfolgt sein, außerdem müssen im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide Einkünfte aus Selbständigkeit deklariert sein.
  • Der Verdienstentgang der aktuellen Phase im Zeitraum zwischen 16. März und 15. April wird laut Blümel im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate.

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  • Der Verdienstentgang der aktuellen Phase im Zeitraum zwischen 16. März und 15. April wird laut Blümel im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate.

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