31.03.2020

Härtefallfonds für Selbständige wird ausgeweitet

Auch besser verdienende Selbständige können nun den Härtefallfonds der Bundesregierung im Rahmen der Coronakrise in Anspruch nehmen.
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Coronavirus Fonds für Selbständige
(c) Adobe Stock / cherryandbees

Der von der Regierung ins Leben gerufene Härtefallfonds im Rahmen der Coronakrise wird ausgeweitet. In der zweiten Auszahlungsphase werden künftig auch Gutverdiener berücksichtigt, die pro Monat mehr als 5000 Euro brutto verdient haben. Das geht aus Unterlagen hervor, die das Finanzministerium am Dienstag der APA übermittelt hat.

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Bisher galten Besserverdienende nicht als Härtefälle und wurden daher vom Bezug des eine Milliarde Euro schweren Härtefonds ausgeschlossen. Die Grenze in der bisherigen Verordnung lag bei 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage, das sind heuer 75.180 Euro.

Obergrenze und Untergrenze entfällt für Härtefallfonds

So wie die Obergrenze entfällt künftig auch die Untergrenze, also die jährliche Geringfügigkeitsgrenze von 5500 Euro. Allerdings muss zum Nachweis der tatsächlichen Selbständigkeit eine entsprechende SV-Anmeldung erfolgt sein, außerdem müssen im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide Einkünfte aus Selbständigkeit deklariert sein.

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Der Verdienstentgang der aktuellen Phase im Zeitraum zwischen 16. März und 15. April wird laut Blümel im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate. Phase zwei soll nach Ostern starten.

Härtefallfonds als Erste-Hilfe-Maßnahme

Der Härtefallfonds mit einem Ausmaß von vorerst rund einer Milliarde Euro ist als eine rasche Erste-Hilfe-Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage von Unternehmen in der Coronakrise gedacht. Er soll alle jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten unterstützen. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Wirtschaftskammer wickelt den Härtefonds für die Bundesregierung ab. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich. Weitere Informationen und einen Link zur Antragstellung bietet die Wirtschaftskammer unter diesem Link.

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CEO Ibrahim Sagerer-Foric (c) BergWind Energy

Ob Wasserkraft, Windkraft oder Solarenergie: Erneuerbare Energien spielen in unserer Zeit eine zunehmend wichtige Rolle. Angesichts der Klimakrise entwickeln Startups vermehrt neue Technologien, die auf eine nachhaltigere Zukunft abzielen.

Auch das oberösterreichische Startup BergWind Energy will mit seinen neuen Produkten zur nachhaltigen Energieversorgung beitragen. Es bietet Kleinwindanlagen an, die an Seilbahnen, Brücken oder anderen Infrastrukturen installiert werden können. Darüber hinaus fungiert eine Werbefläche auf den Anlagen als eine umweltfreundliche Werbemöglichkeit für Unternehmen.

BergWind-Anlagen seien eine “umweltfreundliche und wirtschaftlich attraktive Energiequelle”

Ab dem kommenden Jahr werden die neuen Produkte „BergWind 2000“ und „Powerflag“ verfügbar sein. Die Kleinwindturbine „BergWind 2000“ ist speziell für den Einsatz in Bergregionen, insbesondere in Skigebieten, konzipiert. Sie wird an Seilbahnen oder Brücken installiert, um die Vorteile der Höhenlagen optimal zu nutzen und bestehende Infrastrukturen einzubinden. So soll laut Unternehmen kein zusätzlicher Boden versiegelt werden. Darüber hinaus ist die Anlage mit einer Werbefahne ausgestattet, die Unternehmen als nachhaltige Werbefläche nutzen können.

Laut BergWind Energy kann jede Turbine bei einer Leistung von 2.000 Watt je nach Standort jährlich zwischen 1.500 und 2.500 kWh erzeugen. Auch bei Nacht und bewölktem Wetter bleibt die Energieproduktion laut Produktversprechen konstant. Das soll speziell für Skigebiete und Seilbahnbetreiber eine “umweltfreundliche und wirtschaftlich attraktive Energiequelle” darstellen.

Keine Bodenversiegelung durch Kleinwindturbinen

Die „Powerflag“ ist eine Windfahne, die traditionelle Fahnenmasten ersetzen soll. Die Fahnenfläche dient gleichzeitig als Rotorblatt, das den Wind einfängt und in Energie umwandelt. Zusätzlich bietet sie durch die Platzierung entlang von Straßen eine Werbefläche für Unternehmen. Durch die kompakte Größe und den flexiblen Standfuß kann die Powerflag ebenso auf Dächern oder auf Freiflächen installiert werden. Wie bei der Kleinwindturbine ist für die Installation der Powerflag keine Bodenversiegelung nötig, was CO2-Emissionen und Materialkosten einspart.

Das Besondere an den neuen Produkten liege in der Kombination von Energiegewinnung und Marketing: “Unternehmen können ihre bestehende Infrastruktur optimal nutzen und gleichzeitig nachhaltige Energie erzeugen”, so das Produktversprechen.

Energieerzeugung mit Marketing in einem Produkt

Das GreenTech-Startup wurde von CEO Ibrahim Sagerer-Foric und Co-Founder Nedeljko Milosevic ins Leben gerufen. Seit Jänner 2023 verfolgt das Unternehmen die Vision, Energieerzeugung mit Bergsport und Marketing in einem Produkt zu vereinen.

Zu seinen Kooperationspartnern zählen Unternehmen wie FE Business Parks, Kukla Waagenfabrik und Hypo Bank Immobilien und Leasing Vorarlberg. Darüber hinaus wird das Startup durch Förderprogramme unterstützt, darunter das Greenstart-Programm, bei dem BergWind im letzten Jahr zu den zehn Finalisten gehörte – brutkasten berichtete. Zudem finanziert sich BergWind zum Teil durch Dienstleistungen in Form von Innovationsworkshops, Produktentwicklung und Patenterstellung.

BergWind plant europaweites Wachstum

Mit dem offiziellen Marktstart im kommenden Jahr plant BergWind, europaweit zu wachsen. CEO Sagerer-Foric erklärt im Gespräch mit brutkasten, dass der Fokus des Startups zukünftig auf dem weiteren Ausbau liegen wird. Bereits jetzt zählen ein Skigebiet in Schweden, Salzburg und Kärnten sowie Unternehmen in Bayern und der Schweiz zum Kundenportfolio.

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Härtefallfonds für Selbständige wird ausgeweitet

  • Der von der Regierung ins Leben gerufene Härtefallfonds im Rahmen der Coronakrise wird ausgeweitet.
  • In der zweiten Auszahlungsphase werden künftig auch Gutverdiener berücksichtigt, die pro Monat mehr als 5000 Euro brutto verdient haben.
  • So wie die Obergrenze entfällt künftig auch die Untergrenze, also die jährliche Geringfügigkeitsgrenze von 5500 Euro.
  • Allerdings muss zum Nachweis der tatsächlichen Selbständigkeit eine entsprechende SV-Anmeldung erfolgt sein, außerdem müssen im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide Einkünfte aus Selbständigkeit deklariert sein.
  • Der Verdienstentgang der aktuellen Phase im Zeitraum zwischen 16. März und 15. April wird laut Blümel im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate.

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