31.03.2020

Härtefallfonds für Selbständige wird ausgeweitet

Auch besser verdienende Selbständige können nun den Härtefallfonds der Bundesregierung im Rahmen der Coronakrise in Anspruch nehmen.
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Coronavirus Fonds für Selbständige
(c) Adobe Stock / cherryandbees

Der von der Regierung ins Leben gerufene Härtefallfonds im Rahmen der Coronakrise wird ausgeweitet. In der zweiten Auszahlungsphase werden künftig auch Gutverdiener berücksichtigt, die pro Monat mehr als 5000 Euro brutto verdient haben. Das geht aus Unterlagen hervor, die das Finanzministerium am Dienstag der APA übermittelt hat.

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Bisher galten Besserverdienende nicht als Härtefälle und wurden daher vom Bezug des eine Milliarde Euro schweren Härtefonds ausgeschlossen. Die Grenze in der bisherigen Verordnung lag bei 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage, das sind heuer 75.180 Euro.

Obergrenze und Untergrenze entfällt für Härtefallfonds

So wie die Obergrenze entfällt künftig auch die Untergrenze, also die jährliche Geringfügigkeitsgrenze von 5500 Euro. Allerdings muss zum Nachweis der tatsächlichen Selbständigkeit eine entsprechende SV-Anmeldung erfolgt sein, außerdem müssen im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide Einkünfte aus Selbständigkeit deklariert sein.

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Der Verdienstentgang der aktuellen Phase im Zeitraum zwischen 16. März und 15. April wird laut Blümel im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate. Phase zwei soll nach Ostern starten.

Härtefallfonds als Erste-Hilfe-Maßnahme

Der Härtefallfonds mit einem Ausmaß von vorerst rund einer Milliarde Euro ist als eine rasche Erste-Hilfe-Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage von Unternehmen in der Coronakrise gedacht. Er soll alle jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten unterstützen. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Wirtschaftskammer wickelt den Härtefonds für die Bundesregierung ab. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich. Weitere Informationen und einen Link zur Antragstellung bietet die Wirtschaftskammer unter diesem Link.

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Somareality
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Vor rund einem halben Jahr vermeldete das Wiener DeepTech-Startup Somareality den Erhalt eines 1,5 Mio. Euro schweren Investments (brutkasten berichtete). Nun kommuniziert das Startup eine Aufstockung des Kapitals: In einem LinkedIn-Posting gab das Unternehmen den Abschluss einer “überzeichneten Seed-Runde” in Höhe von 2,6 Millionen Euro bekannt. In dem Posting nennt das Unternehmen unter anderem Birdhouse Ventures, Gateway Ventures, Startup Wise Guys, FFG und aws als Unterstützer.

“Ein finales Closing für unsere 2024-Runde”

Laut Co-CEO Julia Kern handelt es sich bei den genannten Stakeholdern um “wesentliche Partner” in der nun geschlossenen Runde. Auf brutkasten-Nachfrage bestätigt Co-CEO Kern außerdem, dass es sich bei der nun kommunizierten Runde um “ein finales Closing für unsere 2024-Runde” handelt. Die in diesem Jahr gesammelte Summe soll “direkt auf unsere Kommerzialisierung und den Ausbau des Produktportfolios für nächstes Jahr” einzahlen, so Co-CEO Kern.

Somareality wurde 2019 in Wien gegründet und entwickelt Eye-Tracking-basierte Biomarker, um damit Rückschlüsse auf den kognitiven Zustand einer Person treffen zu können. Mit dem ersten Biomarker erreichte das Unternehmen einen Umsatz von knapp einer Million Euro. Bis 2026 sollen weitere Folgen, die insgesamt ein volles non-invasives kognitives Monitoring ermöglichen sollen.

Im Vorjahr hatte das Unternehmen einen strategischen Pivot vorgenommen: Das Projektgeschäft wich einem B2B-SaaS-Modell und die bestehende Technologie wurde fit gemacht für Hardware-Umgebungen außerhalb von Virtual Reality.

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AI Summaries

Härtefallfonds für Selbständige wird ausgeweitet

  • Der von der Regierung ins Leben gerufene Härtefallfonds im Rahmen der Coronakrise wird ausgeweitet.
  • In der zweiten Auszahlungsphase werden künftig auch Gutverdiener berücksichtigt, die pro Monat mehr als 5000 Euro brutto verdient haben.
  • So wie die Obergrenze entfällt künftig auch die Untergrenze, also die jährliche Geringfügigkeitsgrenze von 5500 Euro.
  • Allerdings muss zum Nachweis der tatsächlichen Selbständigkeit eine entsprechende SV-Anmeldung erfolgt sein, außerdem müssen im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide Einkünfte aus Selbständigkeit deklariert sein.
  • Der Verdienstentgang der aktuellen Phase im Zeitraum zwischen 16. März und 15. April wird laut Blümel im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate.

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  • Der Verdienstentgang der aktuellen Phase im Zeitraum zwischen 16. März und 15. April wird laut Blümel im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate.

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