26.03.2020

Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

Die Bundesregierung hat am Donnerstagnachmittag neue Eckpunkte zum 38 Milliarden schweren Hilfspaket präsentiert – darunter auch Details zum Härtefallfonds, der EPU und Kleinstunternehmern zur Verfügung steht.
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Härtefallfonds
(c) BKA
Die Antragsstellung für den Härtefallfonds zur Hilfe für EPU und Kleinstunternehmer sollen ab morgen Freitag 17 Uhr möglich sein und erste Auszahlungen bereits kommende Woche erfolgen. Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt, in der neue Details zum 38 Milliarden Euro schweren Hilfspaket präsentiert wurden.

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden. In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern bis zu 6000 Euro zur Verfügung stehen. In einer ersten Phase sollen 1000 Euro sofort ausgezahlt werden, in der zweiten Phase bis zu maximal 2000 Euro pro Monat, wobei sich dies in weiterer Folge am jeweiligen Bedarf orientiert.
Beim Härtefallfonds handelt es sich übrigens um einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Von der Bundesregierung heißt es, dass Anträge „vorbehaltlich der budgetären Bedeckung“ bis Ende 2020 möglich sind. Der Härtefallfonds ist mit insgesamt einer Milliarde Euro dotiert.

Wer kann ansuchen?

Ansuchen können laut Wirtschaftsministerium rechtmäßig selbstständige Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes. Eine Kammermitgliedschaft ist nicht erforderlich. Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können:
  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z. B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Welche Voraussetzung gibt es?

Für die Anspruchsberechtigung soll es laut einem Bericht des ORF eine Ober- und Untergrenze geben: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich – 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage – oder im Jahr weniger als rund 5.500 Euro – jährliche Geringfügigkeitsgrenze – verdient, soll keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben.

Ebenfalls keinen Anspruch hat, wer Nebeneinkünfte über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro bezieht.

Um einen Anspruch zu bekommen, muss die Unternehmensgründung laut dem Wirtschaftsministerium bis spätestens 31. Dezember 2019 erfolgt sein. Der Sitz der Betriebstätte muss zudem in Österreich liegen.

Für einen Anspruch muss eine der drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die laufenden Kosten können nicht gedeckt werden
  • ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot liegt vor
  • es gibt einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres

Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll. Bei den weiteren Auszahlungsrunden wird hingegen der konkrete Bedarf genau erhoben und die Auszahlung dementsprechend angepasst.

=> Nähere Informationen zu den Voraussetzung auf der Seite des Wirtschaftsministeriums (BMDW) und der Wirtschaftskammer Österreich.

Welche Unterlagen und Daten sind nötig?

Laut der Wirtschaftskammer werden folgende Unterlagen und Daten nötig sein:

  • Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, falls vorhanden.
    Hinweis: Anmeldung ist auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich.
  • persönliche Steuernummer
  • KUR ODER GLN (Die KUR ist die Kennziffer des Unternehmensregisters. GLN die Global Location Number (GLN) beide finden sich im Unternehmensserviceportal)
  • Freie Dienstnehmer brauchen weder KUR noch GLN
  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Warum erfolgt der Antrag über die Wirtschaftskammer?

Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer und nicht das Finanzministerium, wie dies beispielsweise bei Steuerstundungen der Fall ist. Finanzminister Gernot Blümel begründet dies damit, dass die neuen Hilfsinstrumente nicht auf eine einzelne Einheit abgewälzt werden können. So wolle die Regierung eine Überforderung des Systems vorbeugen und rasche Auszahlungen gewährleisten.

Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.


+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

 

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Das fonio.ai Team © fonio.ai

fonio.ai, die Wiener Plattform für KI-gestützte Kundenkommunikation, hat nach eigenen Angaben binnen zwölf Monaten die Marke von 10 Millionen Dollar an jährlich wiederkehrendem Umsatz (ARR) überschritten. Damit zählt das 2024 von Daniel Keinrath und Matthias Gruber gegründete Unternehmen laut eigenen Angaben zu den am schnellsten wachsenden KI-Startups Europas. Der Meilenstein folgt auf eine Seed-Runde über 17 Millionen Dollar, die fonio.ai im Juni 2026 unter Führung von 20VC bei einer Bewertung von 140 Millionen Dollar abschloss.

Eine „Fully Loaded CAC Payback Time“ als Geheimrezept

CEO und Mitgründer Daniel Keinrath begründet das Tempo im Gespräch mit brutkasten unter anderem mit einer internen Grundregel: „Wir machen extrem viel Zeugs manuell und repetitiv, bis wir merken, das können wir automatisieren und dann automatisieren wir es richtig“, so Keinrath. Neue Produkte würden zudem gemeinsam mit Kund:innen entwickelt, statt sie fertig zu bauen und erst danach zu verkaufen.

Ausschlaggebend für die aktuelle Investitionsstrategie sei eine Kennzahl: Die „Fully Loaded CAC (Customer Acquisition Cost) Payback Time“. Also die Zeit, bis sich die Kosten für die Kund:innen-Akquise amortisieren, wobei neben den reinen Werbekosten auch Activation-Kosten, Churn und Marge eingerechnet werden, liege laut dem Gründer bei fonio.ai konstant unter zwölf Monaten. Solange das der Fall sei, wolle man das frische Kapital so schnell wie möglich in Produkt, Marketing und Sales stecken: „Ich versuche tatsächlich im Moment so viel Geld auszugeben wie möglich, weil alles andere wäre im Moment irrational“, so Keinrath.

Neue Standorte in Europa und den USA

Nach zehn Märkten, in denen fonio.ai bereits aktiv ist, sollen im September physische Büros in Barcelona und Warschau folgen. Noch heuer sollen laut Keinrath London und München dazukommen, abhängig von der Entwicklung des US-Geschäfts womöglich auch ein Standort an der US-Ostküste, etwa in New York.

„Irgendwann wird es uns fett auf die Schnauze hauen“

Auf die Frage, ob das Wachstum so weitergehen könne, entgegnet Keinrath, man hätte die Risiken auf alle Fälle am Schirm. Intern rät Keinrath zu Vorsicht: „Irgendwann wird es uns fett auf die Schnauze hauen“, sagt er lachend. Man wolle daher innerhalb des Wachstums Risiken minimieren und keine Firma mit unkontrolliertem Kund:innen-Verlust aufbauen. Langfristig rechnet Keinrath mit einer Marktkonsolidierung, vergleichbar mit der Entwicklung im Telekommarkt Anfang der 2000er-Jahre. Man müsse schnell genug wachsen, um kleinere Konkurrenten zu übernehmen, bevor man am Ende womöglich selbst zum Übernahmeziel werde, meint er.

Kein Kompromiss beim Hiring

fonio.ai wuchs von der ersten Einstellung im Juni 2025 auf mittlerweile 81 Mitarbeiter:innen, aktuell sind laut Unternehmen 52 weitere Positionen offen. Bei knapp 10.000 Bewerbungen pro Monat liege die Annahmequote bei etwa 0,2 Prozent, so Keinrath: „Es tut so weh innerlich“, trotzdem Absagen zu erteilen, die Unternehmenskultur habe aber Priorität.

Zusätzlich sucht fonio.ai laut Keinrath aktuell intensiv nach einer Head of Growth-Person mit entsprechender Skalierungserfahrung, dotiert mit bis zu 250.000 Jahresgehalt plus „Significant Equity“, betont Keinrath. Man nehme hier viel Geld in die Hand, weil es sich um ein sehr spezielles Profil handle, nach dem man suche. „Dafür kommen nur eine Handvoll Personen in Europa in Frage“, meint der Gründer. Das nächste Ziel sei ein ARR von 100 Millionen Dollar innerhalb von 18 bis 24 Monaten.

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Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

  • Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt.
  • Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden.
  • In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern insgesamt 6000 Euro zur Verfügung stehen.
  • Für die nicht rückzahlbaren Zuschüsse gibt es Ober- und Untergrenzen: Personen oder Unternehmer, die mehr als rund 60.000 Euro jährlich verdienen, haben keinen Anspruch auf Zuschuss.
  • Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll.
  • Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.

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