21.06.2021

Harte Fakten zu bewegten Bildern: TV dominiert auf allen Screens

TV ist die klare Nummer eins in allen Altersgruppen: 281 Minuten, 33 mehr als noch vor einem Jahr, verbringen die Österreicher mit TV- und Videoinhalten. Über 70 Prozent der 14- bis 49-Jährigen sehen täglich fern. Auf allen Verbreitungswegen – und davon gibt es immer mehr.
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Thomas Gruber udn Oliver Stribl © Screenforce
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Im Rahmen der Screenforce Days wurde die neue Bewegtbildstudie im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft TELETEST und der RTR Austria vorgestellt. 4.000 für die Gesamtbevölkerung repräsentative Interviews bilden die Entwicklung der TV- und Videonutzung ab. Die Studie räumt mit vielen Mythen auf, die rund um den Videokonsum kursieren. TV-Inhalte sind der meistgesehene Content auf allen Screens. Wenn Streaming in aller Munde ist, zeigt sich jetzt, was wirklich gesehen wird.

TV hat die Nase in allen Zielgruppen vorn

Die Menschen in Österreich verbrachten im letzten Jahr deutlich mehr Zeit vor ihren Bildschirmen: insgesamt 281 Minuten pro Tag, 33 mehr als im Vorjahr. Der Löwenanteil entfällt mit 224 Minuten auf TV, dessen Nutzungsdauer um 27 Minuten steil nach oben gestiegen ist. Die restlichen 57 Minuten teilen sich auf Streamingplattformen, DVDs und soziale Medien auf. In der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen wächst die Bildschirmzeit um 17 auf 239 Minuten. TV macht mit 150 Minuten den größten Teil des Kuchens aus. In der Gesamtbevölkerung werden unverändert vier von fünf gesehenen Bewegtbildminuten ferngesehen – linear, zeitversetzt oder on demand.

TV versus Netflix & Co: Qualität punktet

Neue Verbreitungswege und steigende Bandbreiten – Stichwort 5G – machen das TV-Erlebnis auf jedem Screen und zu jeder Zeit noch beliebter. In der digitalen Welt entscheiden schließlich die User, wann und wo sie die gewohnte Qualität der beliebten Sender sehen. Diese punkten im Vergleich zu Netflix, Amazon Video und anderen Plattformen durch das einzigartige Live-Erlebnis und ihren Lokalbezug. So gut wie die österreichischen TV-Sender kann schließlich kein amerikanischer Algorithmus sein Publikum und dessen Vorlieben kennen.

„Über 80 Prozent der Menschen sehen täglich fern, weil TV ein Community-Erlebnis ist, das seriös informiert und unterhält. Am liebsten schauen die Menschen auf den großen Screens, wo Werbung die beste Wirkung entfaltet – live, zeitversetzt und on demand“, fasst Screenforce-Österreich-Sprecher Walter Zinggl (IP Österreich) zusammen. „Streaming heißt in der jungen Zielgruppe, TV-Inhalte auf jedem Device und jedem Screen zu jeder Zeit zu sehen. Technische Innovation bringt TV zu allen Userinnen und Usern und liefert interaktiven Content mit enormen Reichweiten.“

In Summe nutzen wöchentlich 99 Prozent der Österreicher Bewegtbild, 70 Prozent sehen täglich fern. Das macht TV nicht nur zum beliebtestens Informations- und Unterhaltungsmedium: Das Gönnen einer kleinen Auszeit vom Alltag schafft ein positives Werbeumfeld mit Feelgood-Faktor im TV, von dem Marken stark profitieren.

The Magic of total Video: Von grenzenloser Unterhaltung bis exzellenter Information

Waren im vergangenen Jahr Nachrichtensendungen das große Thema, so werden es diesen Sommer mit der UEFA EURO 2021 und den Olympischen Spielen zwei Sporthighlights der Superlative sein. Denn eines ist klar: Kein Medium bringt die Fans näher an die spannendsten Momente der Sportgeschichte! Von Smartphone bis Smart-TV sind die Seher auf allen Devices hautnah dabei und erleben Ereignisse voll Emotion und Spannung. Dabei ist der gebannte Blick auf den Bildschirm das beste Umfeld, in dem auch Werbung zu Höchstleistungen in Sachen Werbewirkung aufläuft!

Das starke Werbeumfeld für Marken, die an die Spitze wollen

In den 35 Screenforce-Sendern mit österreichischer Werbung sind täglich über 64 Sportsendungen, sensationelle 180 Showformate mit über 110 Stunden täglicher Unterhaltung, über 53 Stunden Filme und über 122 Stunden Serien-Unterhaltung zu sehen. Neben dem vielfältigen Entertainment-Programm bringen 273 Informationssendungen täglich 120 Stunden internationales und nationales Geschehen auf alle Screens.

„Werbung im TV ist nicht teuer. Es kommt auf die Werbewirkung an. Dabei ist TV allen anderen Videoplattformen um Längen voraus“, ist Zinggl überzeugt.

Tipp: Sämtliche Informationen zur Bewegtbildstudie 2021 können hier nachgesehen werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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