08.11.2018

Wo bleibt der Lärm?: Harley Davidson steigt auf E-Bike LiveWire um

Wie Techcrunch berichtet plant Harley Davidson den Umstieg aufs elektrische Motorrad. Die zweirädrige Zukunft des Bike-Unternehmens namens LiveWire wurde am sechsten November auf der Mailänder Motorrad "Eicma" vorgestellt und hat neben sieben Fahrmodi, einen Touchscreen, einen Permanentmagnet-Elektromotor und auch ein "gear set" - zwecks auditiver Atmosphäre - zu bieten.
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Harley Davidson, LiveWire
(c) Harley Davidson - Mit der LiveWire startet Harley Davidson 2019 seinen Umstieg auf E-Mobility.

Vier Jahre ist es her, dass Harley Davidson zum ersten Mal das Konzept für ein elektro-angetriebenes Motorrad vorgestellt hat. Marc McAllister, Vice President of Product Planning and Portfolio, hat diese Woche auf der Eicma angekündigt, dass die „LiveWire“ 2019 auf den Markt kommen wird. Dies passiere im Rahmen der Strategie „More Roads to Harley Davidson“, die darauf abzielt, eine neue Generation von Motorradfahrern rund um den Globus anzusprechen.

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Harley Davidson will führend bei elektronisch-angetriebenen Motorrädern werden

Der Konzern möchte sich im Bereich elektrisch angetriebener Motorräder als einer der führenden Anbieter positionieren und beabsichtigt bis 2022 ein Portfolio anzubieten, das mehrere elektrisch angetriebene Fahrzeuge umfasst. Auch wenn Preis, Leistung und Reichweite der LiveWire nicht bekannt gegeben wurden, so gibt es dennoch einige bemerkenswerte Details zum E-Bike.

Zwei Batterien für den Antrieb

Mit dem hohen und unmittelbar einsetzenden Drehmoment des Permanentmagnet-Elektromotors ist bei der LiveWire der Beschleunigungs-Aspekt gegeben, wie Harley Davidson mitteilt. Dabei wurde der Motor tief im Fahrzeug platziert, um den Schwerpunkt zu senken und die Handhabung zu erleichtern. Zwei Batterien treiben das Gefährt hierbei an: Die Hauptbatterie der LiveWire ist aus Lithium-Ionen-Zellen zusammengesetzt, die von einem Aluminiumgussgehäuse umgeben sind. Bei der kleineren Batterie, die Beleuchtung, Hupe und Display antreibt, handelt es sich um eine 12-Volt-Lithium-Ionen-Batterie.

Von Herzrasen und neuen Sounds

Zudem wird durch das „gear set“ – zwischen dem Motor und dem Antriebsriemen – eigenen Angaben nach, ein Ton produziert, der mit zunehmender Geschwindigkeit lauter wird und so auch hörbaren Fahrspaß garantieren soll. Was jedoch im Gegensatz zur Aussage  steht, die auf der Homepage zu finden ist: „The loudest sound you hear will be your heart racing“.

Im Zuge dieses Fehlens des üblichen „Trademark-gasbetrieben Sounds“ erklärt Harley Davidson nichtsdestotrotz, dass das neue Motorrad-Geräusch „die sanfte, elektrische ‚power‘ der LiveWire repräsentiert“. Abseits davon wartet die neue Maschine mit sieben Fahrmodi auf, von denen drei vom Fahrer frei definiert werden können. Der Farbtouchscreen über der Lenkstange ermöglich zudem dem Besitzer Zugang zu Bluetooth, Navigation, Musik und weiteren Features.

Promo-Video LiveWire

Ladung per Steckdose

Aufgeladen soll die LiveWire mittels einem „Level 1 charger“ werden, der mit einem unter dem Sitz untergebrachten Netzkabel an einer Standard-Haushaltssteckdose angeschlossen werden kann. Auch soll es auch möglich sein einen CCS2-IEC-Typ-2-Ladestecker (Level-2, Level-3-, oder DC-Fast-Charge-Ladevorgänge) dafür zu nutzen. Genauere Infos zum Bestellvorgang und anderen Daten wird es voraussichtlich im Jänner 2019 geben.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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