24.05.2021

Hardcork: Dieses Startup aus Hannover baut Skateboards aus Kork

Unter der Marke Hardcork entwickelt Rouven Brauers mit Bufo Technology Skateboards mit einem Hartkork-Verbundwerkstoff aus Kork, Fasern und Bioharz. Und möchte sein Material in die Automobil- und Schiffsbranche, sowie in die Luftfahrt eingesetzt sehen.
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Hardcork, dhdl, Brauers, Skateboard, Surfbrett, Surfboard, Kork
(c) Hardcork/FB - Rouven Brauers entwickelte die Marke Hardcork zum Bau von Skateboards.

Rouven Brauers hat als passionierter Skater und Surfer über 10.000 Surfbretter gebaut und viel in dem Gebiet geforscht. Später entdeckte er ein Material, das ihn gleich überzeugte. Kork ist wasserfest und gasdicht und isoliert gut – akustisch, wie auch thermisch. Das Geheimnis des Materials, so der Gründer, liege in der Zellstruktur. In einem Kubikzentimeter Kork befinden sich 40 Millionen Zellen, die mit einem Gas-Luftgemisch gefüllt sind. Dies mache Kork leicht und robust. Daher die Idee zu Hardcork und der Herstellung von Skateboards aus diesem Material.

Kork und das CO2

Ein weiteres Argument für die Verwendung von Kork sei zudem nämlich die Nachhaltigkeit. „Beim Wachsen der Korkrinde nimmt diese viermal so viel CO2 auf, wie sie später bei der Weiterverarbeitung abgibt“, weiß Rouven und hat daher ein Korkgranulat mit Kurzfasern und Harz verbunden. Der Faserverbund soll durch Stabilität, hohe Flexibilität, Dämpffähigkeit und Nachhaltigkeit überzeugen. Hardcork kann für die Luftfahrt, die Automobilbranche und in der Schiffsbranche, vor allem im Yachtbau, eingesetzt werden. Konkrete Anfragen lägen bereits vor.

Hardcork-Gründer Brauers: „Korkstruktur ähnelt Knochenaufbau“

Der Naturfaserverstärkte Kunststoff kann als Plattenware produziert, in Form gepresst oder 3D-gedruckt werden. Seine dreidimensionale Mikrostruktur ähnele dem Aufbau von Knochen und ist laut Hersteller wasserfest, formbarer als Holz, leichter als Kunststoff, dämpfend, stabiler als Stahl und flexibler als Beton.

Dass ausgerechnet Kork so stabil gemacht werden kann, liegt an der Kombination mit Flachs-, aber auch Carbon- oder Glasfasern, sowie Natur- oder Standard Epoxid-Harzen. Je nach Kombination entstehen so Bauteile mit einem Korkanteil vom 60 bis 80 Prozent. Die Skateboards selbst sind laut Brauers wasserfest, verfügen über gute Stabilität und dämpfende Eigenschaften. Anstelle des klassischen Griptapes wird eine Beschichtung aus Kork, das sogenannte „Corkgrip“ verwendet, welches eine weiche, schonende Körnung hat. Zukünftig soll es neben den Skateboards auch Scooter, Snowboard, Ski, Wake- und Kiteboards geben.

Brauers ist mit Hardcork am Abend zu Gast in der „Höhle der Löwen“ und stellt seine Geschäftsidee den Löwen vor. Weiters mit dabei: Summersaver, Evertree, Bodywallet und The Makery.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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