04.05.2020

Happyr: Ö-Gründer-Duo will von Cambridge aus mit Migräne-App durchstarten

Nicola Filzmoser und Cornelius Palm gingen von Wien und Oberösterreich aus nach Cambridge, um dort zu studieren. Nun bauen sie mit Happyr ein HealthTech-Startup auf. Ihre App soll Kinder mit Migräne unterstützen.
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Happyr: Gründer-Duo Nicola Filzmoser und Cornelius Palm startet in Cambridge Migräne-App für Kinder
(c) Happyr: Gründer-Duo Nicola Filzmoser und Cornelius Palm

Im Durchschnitt litten zehn Prozent aller Kinder im Schulalter an Migräne, allein in Österreich seien es mehr als 100.000 Kinder, schreiben die Gründer des 2019 in Cambridge gegründeten Startups Happyr. Nicola Filzmoser und Cornelius Palm kommen aus Wien und Oberösterreich. Filzmoser litt selbst bereits als Kind an der chronischen Schmerzerkrankung. Von der englischen Universitätsstadt aus wollen die beiden das Problem nun angehen – und zwar mit einer Migräne-App eigens für Kinder.

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Migräne bei Kindern als besonders große Belastung

Forschung und Praktiker würden sich nämlich hauptsächlich auf die Behandlung von Erwachsenen konzentrieren. Dabei wären vor allem auch junge Migränepatienten und ihre Familien durch die Krankheit in ihrem täglichen Leben stark beeinträchtigt. Kinder würden bis zu 50 Prozent der Schulzeit fehlen. „Die hohe emotionale Belastung steigert nicht nur die Wahrscheinlichkeit Depressionen und Ängste zu entwickeln, sie erhöht auch das Risiko einer stagnierenden Entwicklung des Kindes“, zitieren die Gründer aus einer wissenschaftlichen Studie. Happyr wolle Spielmechanismen und wissenschaftliche Forschung kombinieren, um junge Migränepatienten zu unterstützen.

Happyr: Migräne-App schlägt psychologische Behandlung vor

Konkret können Kinder in der Migräne-App mit einem Augmented-Reality-Avatar „in einer sicheren und geschützten Umgebung“ sprechen bzw. chatten. Anhand der Gespräche des Kindes sowie eines Eltern-Dashboards erkennt die App individuelle Migräne-Auslöser. Co-Founder Palm erklärt: „Auf der Grundlage dieses Migräne-Tagebuchs können wir psychologische Behandlungen innerhalb der Anwendung vorschlagen und an das Kind anpassen. Mit einem Team von Migräne-Experten und Psychologen werden wir im ersten Schritt kognitive Verhaltenstherapie in Form von mobilen Spielen zur Verfügung stellen“.

Crowdfunding-Erfolg in der Coronakrise

Der Ausbruch des Coronavirus verschlimmere die Situation für Kinder mit Migräne zusätzlich, da sie aus ihrer täglichen Routine gezwungen würden und viel Unsicherheit ausgesetzt seien. „Da viele Spezialkliniken geschlossen und Therapietermine abgesagt wurden, sind digitale Ressourcen die einzige Zuflucht für verzweifelte Familien“, meinen die Gründer. Das werten sie auch als einen der Gründe für den Erfolg einer derzeit laufenden Crowdfunding-Kampagne. Das Minimal-Ziel von 10.000 Pfund wurde schnell geschafft. Nun läuft die Kampagne bis Ende Mai weiter.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Happyr: Ö-Gründer-Duo will von Cambridge aus mit Migräne-App durchstarten

  • Im Durchschnitt litten zehn Prozent aller Kinder im Schulalter an Migräne, allein in Österreich seien es mehr als 100.000 Kinder, schreiben die Gründer des 2019 in Cambridge gegründeten Startups Happyr.
  • Nicola Filzmoser und Cornelius Palm kommen aus Wien und Oberösterreich.
  • Von der englischen Universitätsstadt aus wollen die beiden das Problem nun angehen – und zwar mit einer Migräne-App eigens für Kinder.
  • Forschung und Praktiker würden sich nämlich hauptsächlich auf die Behandlung von Erwachsenen konzentrieren.
  • Happyr wolle Spielmechanismen und wissenschaftliche Forschung kombinieren, um junge Migränepatienten zu unterstützen.
  • Konkret können Kinder in der Migräne-App mit einem Augmented-Reality-Avatar „in einer sicheren und geschützten Umgebung“ sprechen bzw. chatten.

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  • Nicola Filzmoser und Cornelius Palm kommen aus Wien und Oberösterreich.
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  • Nicola Filzmoser und Cornelius Palm kommen aus Wien und Oberösterreich.
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  • Forschung und Praktiker würden sich nämlich hauptsächlich auf die Behandlung von Erwachsenen konzentrieren.
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  • Im Durchschnitt litten zehn Prozent aller Kinder im Schulalter an Migräne, allein in Österreich seien es mehr als 100.000 Kinder, schreiben die Gründer des 2019 in Cambridge gegründeten Startups Happyr.
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