09.07.2024
ACCELERATOR

HappyGum: Wiener Kaugummi-Startup schafft Einzug in renommierten Accelerator

Das Wiener Startup HappyGum mit seinem Kaugummi gegen Stress auf Lavendelölbasis hat sich für das renommierte EIT Food Accelerator Network Programm 2024 in der Kategorie "Food as Medicine" qualifiziert.
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HappyGum, Kaugummi gegen Stress, Lavendel, Lavendel gegen Stress
(c) HappyGum/Ludwig Schedl - HappyGum-Erfinder Johannes Farkas.

Johannes Farkas wollte mit seinem Sohn Tim „ein gesundes, funktionelles und unkompliziertes Wellnessprodukt“ schaffen, das bei Stress und Stimmungstiefs binnen Minuten helfen kann. So gründete er 2019 das Kaugummi-Startup HappyGum.

HappyGum: In 70 Ländern patentiert

Das österreichische Unternehmen hat sich auf die Entwicklung und Patentierung von funktionellen Kaugummis spezialisiert. HappyGum ist neben dem Heimmarkt Österreich, in Deutschland, Tschechien und den USA gelistet. Das Patent auf die HappyGum-Rezeptur wurde in 70 Ländern angemeldet, darunter Staaten in ganz Europa, in den USA, China, Japan und Brasilien.

Mit seinem Konzept hat es das Startup nun in den EIT Food Accelerator geschafft: „Ich freue mich wirklich sehr, dass HappyGum beim EIT Food Accelerator Network-Programm 2024 dabei ist“, sagt Farkas. Der Biochemiker hat das Produkt entwickelt, das die Jury des Accelerators überzeugt hat: Ein Kaugummi mit reinem Lavendelöl, der in Stress-Situationen für mehr Gelassenheit und gute Laune sorgen soll.

Über 500 Bewerbungen

Für das Accelerator Network-Programm, bei dem innovative Geschäftsideen entwickelt und betreut werden, wurden 50 europäische und acht brasilianische Startups aus mehr als 500 Bewerbungen ausgewählt. HappyGum ist das einzige österreichische Startup unter den Auserwählten und konnte sich in der Kategorie „Food as Medicine“ qualifizieren.

Die Innovationsagentur EIT Food wird von der Europäischen Union finanziert. Das dazugehörige Programm gilt als die weltweit größte und dynamischste Community für Lebensmittelinnovationen. Es verfolgt mit den Food Accelerator Network-Programmen ein ambitioniertes Ziel: ein zukunftsfähiges Lebensmittelsystem aufzubauen, das gesunde und nachhaltige Lebensmittel für alle Menschen produziert.

„Ich freue mich auch darauf“, so Farkas, „dass mein Team und ich auch die anderen Startups kennenlernen werden, sowie das großartige Netzwerk von EIT Food aus Branchenexperten, Unternehmen, Forschungs- und Investitionspartnern.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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