19.10.2022

HappyCoins: Wiener Krypto-Projekt behauptete fälschlicherweise FMA-Genehmigung

Die Finanzmarktaufsicht FMA gab eine Investoren-Warnung zum Krypto-Projekt "HappyCoins" des Wiener Vereins Transformationsmanagers heraus.
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Symbolbild | (c) Adobe Stock
Update, 19. Dezember 2022: Die Finanzmarktaufsicht hat die Investorenwarnung mittlerweile von ihrer Website entfernt.

Wenn eine Krypto-Firma in Österreich als seriös gelten will, dann muss sie mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) zusammenarbeiten. Mehrere Unternehmen haben das in den vergangenen Jahren vorgemacht. Eines sollte man dabei allerdings beachten: Man sollte das nur behaupten, wenn es auch tatsächlich so ist. Eine mutmaßlich fälschliche Behauptung machte vor einiger Zeit der Wiener Verein Innovationsmanagers zu seinem Krypto-Projekt „HappyCoins“. Und die FMA reagierte nun in einer Aussendung scharf.

„Investoren-Warnung“ der FMA

Diese ist mit „Investoren-Warnung“ betitelt. Wörtlich heißt es darin: „Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) stellt klar: die in Werbemitteilungen der ‚HappyCoins‘ aufgestellte Behauptung, dieses angebliche Krypto-Asset sei von der FMA genehmigt worden und unterstehe ihrer laufenden Aufsicht, ist falsch“. Die Information entbehre jeglicher Grundlage. „Sie erweckt den falschen Anschein einer – tatsächlich nicht erfolgten – Genehmigung der FMA, sowie dass die FMA als (vorgeblich) aufsichtsrechtlich zuständige Behörde die Produkte der HappyCoins bzw. deren Einsatz oder Vertrieb aufsichtsrechtlich anerkannt oder gebilligt habe, oder gar laufend beaufsichtige“, heißt es weiter.

„Suggeriert in irreführender Weise eine Sicherheit, die so nicht gegeben ist“

Man habe daher den Anbieter zum Widerruf und zur sofortigen Löschung dieser Behauptung aufgefordert – bisher vergeblich. „Die FMA warnt daher, diese falsche Tatsachenbehauptung suggeriere in irreführender Weise eine Sicherheit, die so nicht gegeben ist. Jedenfalls wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass zwischen der FMA als Aufsichtsbehörde und der Qualität der Produkte der HappyCoins ein Zusammenhang bestünde“, so die Behörde in ihrer Aussendung abschließend.

HappyCoins: Wiener Verein will „HappyMoments“ tokenisieren

Der hinter „HappyCoins“ stehende Wiener Verein Transformationsmanagers gibt auf seiner (eher konfusen) Website unter anderem als Ziel an, man wolle „mehr Freude in die Berufswelt bringen“. Mit dem Krypto-Projekt startete man 2021 bereits eine letztlich erfolglose Kickstarter-Kampagne, bei der 14 Unterstützer:innen knapp unter 7000 Euro einzahlten – das Ziel war mit 13.900 festgelegt worden. Mit dem Coin wolle man „HappyMoments“ tokenisieren, wird auf der Crowdfunding-Page erklärt.

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(v. l. n. r.): Dr. Clemens Brunner (CEO & Co-Founder), Dr. Fabian Knirsch (CEO & Co-Founder), Andreas Steiner (CSO), Philipp Gernerth (CPO)

„Die EU-Anti-Geldwäscheverordnung macht qualifizierte Identitäten zum neuen Maßstab für digitales Onboarding. In der Partnerschaft mit Shufti Pro und Evrotrust verbindet sproof regulatorische Anforderungen mit hoher Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Fabian Knirsch, CEO und Mitgründer des Salzburger Signatur-Startups sproof. Gemeinsam mit dem Identitätsprüfer Shufti und dem Vertrauensdienstleister Evrotrust hat das Unternehmen einen End-to-End-Workflow entwickelt, der die Identitätsprüfung (KYC) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nahtlos in einem Prozess vereinen soll.

Prozess ohne Brüche

Ziel der Partnerschaft ist es, Medienbrüche beim Onboarding zu verhindern, an denen Abschlüsse oft scheitern. Der gesamte Ablauf wird über sproof gesteuert: Erst prüft Shufti die Identität der Unterzeichnenden biometrisch, via NFC oder eID in rund zwölf Sekunden. Anschließend wird ausschließlich ein verschlüsselter digitaler Fingerabdruck des Vorgangs an Evrotrust übermittelt. Das Originaldokument verbleibt bei sproof, wo nach der Zertifikatserstellung durch Evrotrust die finale Signatur in derselben Sitzung erfolgt. Bei Einmalsignaturen wird das Zertifikat danach sofort verworfen.

Datensouveränität im Fokus

Neben der Benutzerfreundlichkeit steht die europäische Datensouveränität im Fokus: sproof betreibt seine Plattform ausschließlich auf europäischer Server-Infrastruktur, wodurch Abhängigkeiten von US-Anbietern sowie Risiken durch Gesetze wie den US Cloud Act entfallen sollen. Die Signaturen sind eIDAS-konform EU-weit rechtsgültig und weisen eine Langzeitvalidierung von bis zu zehn Jahren auf.

„Ohne Konversionsverluste“

Die strategische Relevanz wird von den Partnern unterstrichen. Für Shufti war die Identitätsprüfung laut CEO Shahid Hanif nie das eigentliche Ziel, sondern das Fundament. Hanif betont: „Deshalb haben wir gemeinsam mit Evrotrust einen durchgängigen Prozess von der Identitätsprüfung bis zur qualifizierten elektronischen Signatur aufgebaut. Beides läuft in einer einzigen Onboarding-Strecke zusammen.“ Heinrich Grave, Managing Director DACH bei Evrotrust, sieht darin einen Schritt hin zu einer „regulierten Vertrauensinfrastruktur“, die direkt in die Customer Journey integriert ist. Unternehmen können regulatorische Vorgaben damit erfüllen, „ohne Konversionsverluste durch fragmentierte Prozesse“, so sproof-Gründer Knirsch.

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