19.10.2022

HappyCoins: Wiener Krypto-Projekt behauptete fälschlicherweise FMA-Genehmigung

Die Finanzmarktaufsicht FMA gab eine Investoren-Warnung zum Krypto-Projekt "HappyCoins" des Wiener Vereins Transformationsmanagers heraus.
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crypto Bitpanda
Symbolbild | (c) Adobe Stock
Update, 19. Dezember 2022: Die Finanzmarktaufsicht hat die Investorenwarnung mittlerweile von ihrer Website entfernt.

Wenn eine Krypto-Firma in Österreich als seriös gelten will, dann muss sie mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) zusammenarbeiten. Mehrere Unternehmen haben das in den vergangenen Jahren vorgemacht. Eines sollte man dabei allerdings beachten: Man sollte das nur behaupten, wenn es auch tatsächlich so ist. Eine mutmaßlich fälschliche Behauptung machte vor einiger Zeit der Wiener Verein Innovationsmanagers zu seinem Krypto-Projekt „HappyCoins“. Und die FMA reagierte nun in einer Aussendung scharf.

„Investoren-Warnung“ der FMA

Diese ist mit „Investoren-Warnung“ betitelt. Wörtlich heißt es darin: „Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) stellt klar: die in Werbemitteilungen der ‚HappyCoins‘ aufgestellte Behauptung, dieses angebliche Krypto-Asset sei von der FMA genehmigt worden und unterstehe ihrer laufenden Aufsicht, ist falsch“. Die Information entbehre jeglicher Grundlage. „Sie erweckt den falschen Anschein einer – tatsächlich nicht erfolgten – Genehmigung der FMA, sowie dass die FMA als (vorgeblich) aufsichtsrechtlich zuständige Behörde die Produkte der HappyCoins bzw. deren Einsatz oder Vertrieb aufsichtsrechtlich anerkannt oder gebilligt habe, oder gar laufend beaufsichtige“, heißt es weiter.

„Suggeriert in irreführender Weise eine Sicherheit, die so nicht gegeben ist“

Man habe daher den Anbieter zum Widerruf und zur sofortigen Löschung dieser Behauptung aufgefordert – bisher vergeblich. „Die FMA warnt daher, diese falsche Tatsachenbehauptung suggeriere in irreführender Weise eine Sicherheit, die so nicht gegeben ist. Jedenfalls wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass zwischen der FMA als Aufsichtsbehörde und der Qualität der Produkte der HappyCoins ein Zusammenhang bestünde“, so die Behörde in ihrer Aussendung abschließend.

HappyCoins: Wiener Verein will „HappyMoments“ tokenisieren

Der hinter „HappyCoins“ stehende Wiener Verein Transformationsmanagers gibt auf seiner (eher konfusen) Website unter anderem als Ziel an, man wolle „mehr Freude in die Berufswelt bringen“. Mit dem Krypto-Projekt startete man 2021 bereits eine letztlich erfolglose Kickstarter-Kampagne, bei der 14 Unterstützer:innen knapp unter 7000 Euro einzahlten – das Ziel war mit 13.900 festgelegt worden. Mit dem Coin wolle man „HappyMoments“ tokenisieren, wird auf der Crowdfunding-Page erklärt.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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