09.04.2024
KATZENKRATZEN

Happy Scratchy: NÖ-Startup entwickelt Kratzschutz für Möbel

Katzen kratzen. Und zwar neben Bäumen und langsamen Dosenöffnern vor allem an Möbeln. Um nicht ständig neue kaufen zu müssen, haben Sabine und Roman Baumgartner einen Kratzschutz für Stühle entwickelt und mit Happy Scratchy den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt.
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Den ersten Kratzschutz hat Happy-Scratchy-Gründerin Sabine Baumgartner mit ihrer Nähmaschine selbst angefertigt. (c) Sabine Baumgartner

Katzen haben Sabine Baumgartner ihr Leben lang begleitet – und damit auch kaputtgekratzte Stühle. Anstatt wieder einmal neue zu kaufen, scannte die Vösendorferin 2018 mit ihrem Mann Roman den Markt vergebens nach einem Kratzschutz für Stühle und nähte schließlich selbst einen. Die Stuhlhusse kam nicht nur bei ihren drei Katzen gut an, sondern auch in ihrem Bekannten- und Freundeskreis. Sabine und Roman Baumgartner erkannten hier eine Marktlücke für Katzenbesitzer:innen und beschlossen, das Patent für den Kratzschutz anzumelden und sich mit der Happy Scratchy GmbH Ende 2022 selbstständig zu machen.

Verkaufsziel übertroffen

Das Ziel für das erste Jahr: 3.000 Stuhlhussen zu verkaufen. „Die waren gleich weg“, erinnert sich der langjährige Möbelhändler Roman Baumgartner. Innerhalb von knapp vier Monaten wurden bereits Containerlieferungen beansprucht, mittlerweile wurden etwa 8.000 Hussen verkauft. „Pro Monat gehen mittlerweile nicht unter 1.000 Stück weg“, sagt er. Mittlerweile verkauft Happy Scratchy neben Stuhlhussen auch Kratzkissen und Spielzeug in verschiedenen Farben. In alle davon sind Kratzelemente aus Sisal-Faser eingearbeitet; somit werden die Möbel geschützt und gleichzeitig die Katzen dabei ermutigt, ihren Kratzinstinkt weiterhin auszuleben.

Keine Hilfe, kein Fremdkapital

Trotz der wachsenden Produktpalette beschränkt sich das Team weiterhin auf die Familie: Unterstützt werden die beiden lediglich von Sohn Dominik und Tochter Jacky sowie einer Bekannten, die beim Aufbau des Webshops geholfen hat. „Wir machen alles selber, weil wir den Betrieb als nebenberufliches Hobby sehen wollen. Wir arbeiten ja auch beide noch“, sagt Sabine Baumgartner.

Für die beiden ist ihr Startup eine Herausforderung: „Wir wollten schauen, ob wir mit über 50 Jahren ohne Erfahrung mit Onlineshop, Marketing und so weiter es trotzdem schaffen, alles alleine aufzubauen. Und wir haben es geschafft.“ Das bezieht sich auch auf die Finanzierung: Happy Scratchy wurde ohne Fremdkapital gegründet; sämtliche Prozesse wurden von Sabine und Roman Baumgartner selbst finanziert.

Happy Scratchy bereit für den Handel

„Wir wollen wachsen – aber langsam und gesund“, sagt Roman Baumgartner. Zu den Zielen für die nächste Zeit gehört eine Aufstockung der Produkte: So sollen auch Hussen für verschiedene Stuhlgrößen verkauft werden, sowie ein Kratzschutz, der nur über die Rückenlehne gespannt werden kann. Außerdem sollen bald noch größere Kratzkissen für die Schwergewichte unter den Stubentigern ins Sortiment kommen. Außerdem sei auch ein Einstieg in den Einzelhandel in Zukunft nicht ausgeschlossen: „Wir haben jetzt ein Jahr lang die Ware getestet und die Retourwarenquote liegt bei etwa einem Prozent, maximal eineinhalb. Das ist eine einmalige Quote für solche Produkte. Damit könnten wir theoretisch auch schon in den Handel einsteigen“, sagt Roman Baumgartner.

Happy Scratchy ist am Dienstagabend bei 2 Minuten 2 Millionen zu sehen. Außerdem in dieser Folge: PelviQueens, Flextrainer und Bitter Sweet

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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