09.04.2024
KATZENKRATZEN

Happy Scratchy: NÖ-Startup entwickelt Kratzschutz für Möbel

Katzen kratzen. Und zwar neben Bäumen und langsamen Dosenöffnern vor allem an Möbeln. Um nicht ständig neue kaufen zu müssen, haben Sabine und Roman Baumgartner einen Kratzschutz für Stühle entwickelt und mit Happy Scratchy den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt.
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Den ersten Kratzschutz hat Happy-Scratchy-Gründerin Sabine Baumgartner mit ihrer Nähmaschine selbst angefertigt. (c) Sabine Baumgartner

Katzen haben Sabine Baumgartner ihr Leben lang begleitet – und damit auch kaputtgekratzte Stühle. Anstatt wieder einmal neue zu kaufen, scannte die Vösendorferin 2018 mit ihrem Mann Roman den Markt vergebens nach einem Kratzschutz für Stühle und nähte schließlich selbst einen. Die Stuhlhusse kam nicht nur bei ihren drei Katzen gut an, sondern auch in ihrem Bekannten- und Freundeskreis. Sabine und Roman Baumgartner erkannten hier eine Marktlücke für Katzenbesitzer:innen und beschlossen, das Patent für den Kratzschutz anzumelden und sich mit der Happy Scratchy GmbH Ende 2022 selbstständig zu machen.

Verkaufsziel übertroffen

Das Ziel für das erste Jahr: 3.000 Stuhlhussen zu verkaufen. „Die waren gleich weg“, erinnert sich der langjährige Möbelhändler Roman Baumgartner. Innerhalb von knapp vier Monaten wurden bereits Containerlieferungen beansprucht, mittlerweile wurden etwa 8.000 Hussen verkauft. „Pro Monat gehen mittlerweile nicht unter 1.000 Stück weg“, sagt er. Mittlerweile verkauft Happy Scratchy neben Stuhlhussen auch Kratzkissen und Spielzeug in verschiedenen Farben. In alle davon sind Kratzelemente aus Sisal-Faser eingearbeitet; somit werden die Möbel geschützt und gleichzeitig die Katzen dabei ermutigt, ihren Kratzinstinkt weiterhin auszuleben.

Keine Hilfe, kein Fremdkapital

Trotz der wachsenden Produktpalette beschränkt sich das Team weiterhin auf die Familie: Unterstützt werden die beiden lediglich von Sohn Dominik und Tochter Jacky sowie einer Bekannten, die beim Aufbau des Webshops geholfen hat. „Wir machen alles selber, weil wir den Betrieb als nebenberufliches Hobby sehen wollen. Wir arbeiten ja auch beide noch“, sagt Sabine Baumgartner.

Für die beiden ist ihr Startup eine Herausforderung: „Wir wollten schauen, ob wir mit über 50 Jahren ohne Erfahrung mit Onlineshop, Marketing und so weiter es trotzdem schaffen, alles alleine aufzubauen. Und wir haben es geschafft.“ Das bezieht sich auch auf die Finanzierung: Happy Scratchy wurde ohne Fremdkapital gegründet; sämtliche Prozesse wurden von Sabine und Roman Baumgartner selbst finanziert.

Happy Scratchy bereit für den Handel

„Wir wollen wachsen – aber langsam und gesund“, sagt Roman Baumgartner. Zu den Zielen für die nächste Zeit gehört eine Aufstockung der Produkte: So sollen auch Hussen für verschiedene Stuhlgrößen verkauft werden, sowie ein Kratzschutz, der nur über die Rückenlehne gespannt werden kann. Außerdem sollen bald noch größere Kratzkissen für die Schwergewichte unter den Stubentigern ins Sortiment kommen. Außerdem sei auch ein Einstieg in den Einzelhandel in Zukunft nicht ausgeschlossen: „Wir haben jetzt ein Jahr lang die Ware getestet und die Retourwarenquote liegt bei etwa einem Prozent, maximal eineinhalb. Das ist eine einmalige Quote für solche Produkte. Damit könnten wir theoretisch auch schon in den Handel einsteigen“, sagt Roman Baumgartner.

Happy Scratchy ist am Dienstagabend bei 2 Minuten 2 Millionen zu sehen. Außerdem in dieser Folge: PelviQueens, Flextrainer und Bitter Sweet

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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