26.07.2022

Happy Plates: Online-Rezeptmarktplatz schafft Schritt nach Deutschland

Nachdem in Österreich Billa, Interspar und Gurkerl als Partner gewonnen werden konnten, hat Happy Plates nun mit REWE auch den Schritt nach Deutschland vollbracht.
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Happy Plates, Rezepte, Rezeptmarktplaz, gesunde Rezepte
(c) Stefan Joham - Anna Mahlodji und Simon Jacko von Happy Plates.

Die Rezept-Plattform Happy Plates von Anna Mahlodji und Simon Jacko wurde am 1. Juli 2021 mit dem Ziel gelauncht, das Kochen und Einkaufen auch in stressigen Zeiten alltagstauglich zu machen.

„Happy Plates vereint Kochinspiration, ‚Meal Planning‘ und smarten Lebensmitteleinkauf. Unsere User:innen entscheiden sich für Rezepte auf unserer Seite und bestellen die Zutaten mit wenigen Klicks und ohne Zusatzkosten direkt bei ihrem Lieblingssupermarkt“, erklärt Simon Jacko, der mit feinkoch 2012 den ersten Rezeptmarkt Wiens eröffnete und heute Happy Plates-CEO ist.

Happy Plates mit namhafter Unterstützung

Gleich zu Beginn des Projekts sorgten beide Founder:innen für Aufsehen. Unter den Investoren der ersten Stunde befanden sich nämlich namhafte Gesichter der Startup-Szene: Andreas Tschas, Pioneers-Gründer und Founder der „carbon reduction“-Plattform Glacier, Sophie Pollak, CEO des Fashion-Stores „We Bandits“, Jennifer Rose-Breitenecker, zuvor jahrelang Leiterin der Bereiche Marketing und Franchise beim Modeunternehmen „Jones“, der Geschäftsführer der „Compass-Gruppe“, Hermann Futter, sowie Rechtsanwalt Dominik Leiter und das Team von Weisenheimer Legal.

Als „Advisors“ gesellten sich außerdem Whatchado-Gründer und Gatte der Gründerin Ali Mahlodji, Waterdrop-Founder Martin Murray und Performance Marketing-Experte Markus Siuda dazu.

Ein Jahr nach Start Schritt nach Deutschland

Zum einjährigen Bestehen gab der Onlline-Rezeptmarktplatz nun den Schritt nach Deutschland bekannt.

„Ab sofort sind unsere Rezepte auch für unsere deutschen User:innen kaufbar. Und zwar über REWE, den größten Online-Supermarkt Deutschlands“, sagt Mahlodji, COO des Startups.

Das Prinzip ist in beiden Ländern dasselbe: Usernnen finden auf der Plattform Rezepte und können alle Zutaten per Klick bei lokalen Supermärkten bestellen.

Neues Feature für Creators

„Unsere Rezepte stammen von Hobby- und Profiköch:innen, Kochbuchautor:innen und anderen begeisterten Foodies“, betont Investorin und CCO Jenny Rose-Breitenecker. „User:innen können eigene Rezepte erstellen und teilen sowie die Rezepte anderer speichern und bewerten.“

Mit diesem Community-Aspekt hinter Happy Plates seien in diesem Sinne künftig weitere Schritte geplant, wie Mahlodji dem brutkasten mitteilt. Professionelle Rezept-Creators sollen über das Partner-Programm die Möglichkeit erhalten, Geld mit ihren Rezepten zu verdienen. Voraussichtlicher Start des neuen Features: Herbst 2022.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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