15.05.2023

Happy Plates: Wiener Startup holt Millioneninvestment und übernimmt ichkoche.at

Happy Plates baute zuletzt sein Führungsteam um. Die Investor:innen überzeugte man mit dem E-Commerce-Feature Happycart.
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CCO Jennifer Rose-Breitenecker, CTO Henrique Spotorno und CEO Simon Jacko | (c) Happy Plates - Happycart
CCO Jennifer Rose-Breitenecker, CTO Henrique Spotorno und CEO Simon Jacko | (c) Happy Plates

Ein Online-Kochrezept sehen und die Zutaten gleich auf der Seite bestellen – das ist das Konzept des Wiener Startups Happy Plates. Im Lichte der Coronakrise von Anna Mahlodji und Simon Jacko gegründet, konnte das Unternehmen gleich zum Start namhafte Investor:innen begeistern. Seitdem hat sich einiges geändert. Mahlodji hat das Startup verlassen – für sie kamen Jennifer Rose-Breitenecker als CCO und Henrique Spotorno als CTO. Und das E-Commerce-Feature Happycart, mit dem die Zutaten online bestellt werden können, ist für das Startup wichtiger geworden, als die eigene Rezeptseite. Mit ihm will man so richtig skalieren.

Happycart soll große Kochrezeptseiten erobern

Denn geht es nach den Plänen des Startups, soll Happycart sukzessive von immer mehr großen Rezeptseiten im deutschsprachigen Raum genutzt werden. Die Integration funktioniere schnell und einfach, heißt es vom Unternehmen. Für die Online-Bestellungen kooperiert Happy Plates mit mehreren (Online-)Supermarktketten: In Österreich Billa, Gurkerl.at und Interspar, in Deutschland Rewe. „Die Liste lässt sich an persönliche Bedürfnisse anpassen, Produkte können beispielsweise ausgetauscht und Mengen angepasst werden. User:innen können mit Happycart auch Preise vergleichen oder nachschauen, in welchem Supermarkt die Produkte verfügbar sind“, heißt es in einer Aussendung dazu.

Happy Plates kauft Styria ichkoche.at ab

Eine Plattform, auf der Happycart jetzt zum Einsatz kommt, kaufte Happy Plates nun zu: ichkoche.at wurde für einen nicht genannten Betrag von der Styria Media Group übernommen. „Die Übernahme von ichkoche.at beschleunigt das Wachstum unseres Werbenetzwerks“, kommentiert CCO Rose-Breitenecker. Auch arbeite man mit Brands wie Barilla, Tante Fanny, Hellmanns oder Coca Cola in Österreich an „spannenden, digitalen Konzepten für die Steigerung ihrer Sichtbarkeit“.

Millioneninvestment u.a. von Remus-CEO

Für die Übernahme und das weitere Wachstum schloss Happy Plates auch eine nicht genau bezifferte siebenstellige Kapitalrunde ab. Laut Aussendung investieren „u.a. Stephan Zöchling, CEO von Remus, SQUER Invest, Michael Kamleitner, CEO von Walls.io, und Philipp Kinsky, Partner bei Herbst Kinsky Rechtsanwälte GmbH“. Das Kapital werde vor allem in den Vertrieb der Technologie, den Aufbau des Werbenetzwerks und den Ausbau von ichkoche.at fließen, heißt es vom Startup.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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