07.10.2025
PERSONALIE

Hans(wo)men Group holt sich neue Head of Legal & Operations für „Founder Happiness“

Die Hans(wo)men Group hat mit Laura Phillipeck-Casanova eine neue "Head of Legal & Operations". Sie wird künftig die rechtlichen Angelegenheiten und operativen Prozesse des Family Offices von Business Angel Hansi Hansmann verantworten und gleichzeitig die Portfoliounternehmen sowie deren Gründer:innen in ihrer Entwicklung unterstützen.
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Laura Phillipeck-Casanova
© Hans(wo)men Group / Canva | Laura Phillipeck-Casanova.

Die Hans(wo)men Group hat seit ihrer Gründung in über 100 Startups investiert und hält Beteiligungen an mehr als 50 aktiven Portfoliounternehmen sowie über 20 Venture-Capital-Fonds.

Hans(wo)men Group: Support beim Aufbau

Der Fokus liegt dabei auf technologiebasierten, global skalierbaren Geschäftsmodellen und „außergewöhnlichen Gründerteams“ in Europa. Besonders in der Pre-Seed-Phase übernimmt die Gruppe häufig die Rolle des Lead Investors und begleitet junge Unternehmen beim Aufbau ihrer Geschäftsmodelle.

„Unsere Mission ist es, ambitionierte Gründer:innen zu unterstützen und ihnen die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Wachstum zu bieten“, sagt Hansi Hansmann. „Mit Laura Phillipeck-Casanova an Bord erweitern wir unsere Expertise in Legal und Operations und stärken damit unsere Fähigkeit, Portfoliounternehmen professionell zu begleiten.“

Phillipeck-Casanova: demokratische Bildung und Nachhaltigkeitsberatung

Phillipeck-Casanova studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien sowie an der Sciences Po Paris und Kommunikationsmanagement an der FH Wien der WKW. Ihre berufliche Laufbahn begann im Bereich demokratischer Bildung und öffentlicher Kommunikation im österreichischen Parlament und im Bundesministerium für Justiz. Danach arbeitete sie bei der internationalen Nachhaltigkeitsberatung denkstatt (heute EY) und beim waff, Wiens Fonds für Arbeitskräfteentwicklung, wo sie Upskilling-Programme für Frauen entwickelte und juristisch begleitete.

Zuletzt verantwortete sie beim EdTech-Startup Viora (ehemals: Ada Growth) als Head of Content and Customer Success die Weiterentwicklung der Lerninhalte und die User:innen Experience der Microlearning-App.

Founder Happiness und Community-Building

In ihrer neuen Rolle bei der Hans(wo)men Group soll sie nicht nur rechtliche Themen rund um die Investments betreuen, sondern auch interne Abläufe optimieren und gezielt auf Founder Happiness sowie Community-Building setzen. Durch ihren Einstieg soll zudem die Betreuung der Portfoliounternehmen weiter ausgebaut werden – von rechtlichen Fragen über operative Abläufe bis hin zur strategischen Begleitung in der Frühphase.

„Mit ihrem Background in Law, Communication und Social Impact gestaltet Laura leidenschaftlich inklusive, purpose-driven Environments, die Startups und Gründer:innen auf ihrem Weg unterstützen“, erklärt Lisa Pallweber, Managing Partner der Hans(wo)men Group.

Phillipeck-Casanova ergänzt: „Es ist unglaublich spannend, vom operativen Startup-Business auf die strategische Investorenseite zu wechseln und damit gleich 50 Startups zu begleiten.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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