31.03.2022

hans(wo)men: Gründerinnen sorgen für Namensänderung bei Startup-Investor

Die "Hansmen Group" ist in Österreich bekannt als Garant für erfolgreiche Startups. Das Portfolio wird aber weiblicher und damit ist auch eine Anpassung des Namens nötig.
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Hansi Hansmann © Maximilian Rosenberger
Hansi Hansmann | © Maximilian Rosenberger

Johann „Hansi“ Hansmann ist Österreichs bekanntester Business Angel und investiert seit vergangenem Jahr wieder aktiv in neue Jungunternehmen. Dafür hat er sich mit Lisa Pallweber erstmals auch eine eigene Managerin an Bord geholt – auch mit dem Ziel, stärker in von Frauen gegründete Startups zu investieren. Und genau das passiert auch: Ada Power Woman von Kosima Kovar unterstützt Frauen in Karriere und persönlicher Entwicklung mit einer gamifizierten Learning-App und Fund F ist ein neuer VC-Fonds von den „Female Founder“-Gründerinnen Lisa-Marie Fassl und Nina Wöss.

„We, the hans(wo)men“

Beide Companies sind nun Teil der in der österreichischen Startup-Szene bekannten und geschätzten „Hansmen Group“. Der Name ist seit Jahren bekannt für einige der größten Erfolgsgeschichten der heimischen Startup-Szene: Runtastic, MySugar, Busuu, Shpock, Playbrush, um nur einige zu nennen. Allein, der Name passt nun nicht mehr so gut, da das Portfolio weiblicher wird. „Although we operate in different industries we help each other and learn from another. We, the “hans(wo)men”, are the founders of the following companies“, steht nun über der Portfolio-Liste auf der Website der Beteiligungsgesellschaft. „Wir haben jetzt deutlich mehr Frauen in der Gruppe, weil meine letzten Investments sehr female fokussiert waren“, erklärt Hansmann auf Nachfrage des brutkastens. Die Gründerinnen im Portfolio haben die Namensänderung eingefordert. „Hans(wo)men“ ist nun auf der Website verankert – die Gesellschaft selbst heißt weiterhin Romulus Consulting.

„As more and more #fempreneurs are becoming part of the group we felt it was important to recognize the „#female component““, schreibt Kovar auf LinkedIn. „Ada makes women more visible. Everywhere. Together with Lisa Pallweber and Female Founders, Lisa-Marie Fassl and Nina Wöss, we flipped the name overnight“, schreibt sie und dankt Hansmann für seine Offenheit. „Ich glaube, wenn wir Gründerinnen nicht stark genug unterstützen, berauben wir uns als Gesamtwirtschaft eines großen Teils dessen, was möglich ist“, sagte Hansmann zum Jahreswechsel in einem Interview mit dem brutkasten.

Hansmann im Interview mit dem brutkasten

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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