15.09.2023

Hansi Hansmann für Lebenswerk geehrt: The GOAT unter den heimischen Angels

Der Business Angel of the Year 2023 wurde vergeben - und Siegerin und Sieger werden ein wenig von Hansi Hansmann überstrahlt, der für sein Lebenswerk ausgezeichnet wurde. Er ist eben unbestritten the GOAT.
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Hansi Hansmann wurde beim Business Angel of the Year Award für sein Lebenswerk ausgezeichnet | (c) Hansmann
Hansi Hansmann wurde beim Business Angel of the Year Award für sein Lebenswerk ausgezeichnet | (c) Hansmann
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Wir schreiben das Jahr 2023. Die heimische Startup-Szene hat mittlerweile ein gewisses Alter erreicht. In von außen herangezogenen Maßstäben ist sie alles andere als alt. Aber irgendwie ist sie alt genug, dass von Konstanten gesprochen werden kann. Und von Leuten, die gefühlt immer schon da waren. Und dabei gibt es einen Namen, der den allermeisten wohl als erstes in den Sinn kommt: Hansi Hansmann.

Hansi Hansmann: Noch keine 15 Jahre lang Business Angel

Dabei ist die Business Angel-Legende (und er ist wohl der einzige in Österreich, bei dem so ein hochtrabender Begriff passend erscheint) noch keine 15 Jahre lang Business Angel. Hansmann bekleidete im Laufe seiner frühen Karriere unterschiedliche Management-Positionen, machte sich 1995 schließlich in der Pharma-Branche mit der Übernahme eines Produktionswerks in Spanien selbstständig. Einige Umwege und einen erfolgreichen Exit später kehrte er 2010 nach Österreich zurück und startete seine Startup-Investoren-Karriere mit dem Einstieg bei busuu, dessen Gründer er noch in Spanien kennengelernt hatte.

Einige der größten Startup-Exits des Landes

Die seitdem aufgebaute “Hans(wo)men Group” ist nicht nur quantitativ beachtlich. Zu den um die 40 aktiven Startup-Beteiligungen kommen jede Menge Exits – darunter große Namen wie Runtastic, mySugr, Shpock, Durchblicker oder das oben genannte busuu. Und natürlich gab es im Laufe der Zeit auch einige Insolvenzen und Notverkäufe.

Ein Hansi Hansmann-Investment adelt das Startup

Es ist aber eben nicht nur die Quantität. Tatsächlich gibt es eine Handvoll Business Angels im Land mit einem Startup-Portfolio in ähnlicher Größenordnung. Hansi Hansmann gelang es wie keinem anderen, sich als graue Eminenz der heimischen Startup-Szene zu etablieren. Seine meist kurz und pointiert auf den Punkt gebrachte Meinung zählt immer. Wenn er investiert, wird das Startup dadurch in den Augen anderer Investor:innen und der Szene geadelt. Kritik an ihm scheint es dagegen überhaupt nicht zu geben.

Keine Debatte, wer the GOAT ist

Wen sonst sollte man im Rahmen des gestern vergebenen Business Angel of the Year Awards für sein Lebenswerk ehren, als Hansi Hansmann. Wahrscheinlich können auch die ausgezeichneten damit leben, davon ein bisschen überstrahlt zu werden. Wie im Sport kann es wohl auch in der heimischen Startup-Welt nur einen GOAT (Anm. greatest of all time) geben. Und im Gegensatz zu Fußball, Tennis und Co. gibt es in der österreichischen Startup-Szene überhaupt keine Debatte, wer das ist.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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