21.09.2022

Handelsverband: „6000 Geschäften droht aufgrund von Energiekosten die Schließung“

Der Handelsverband warnt vor Geschäftsschließungen aufgrund der hohen Energiepreise und fordert daher die Ausweitung des Energiekostenzuschusses auf alle Handelsunternehmen.
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(c) Adobestock

Am Wochenende kündigte Wirtschaftsminister Martin Kocher an, dass erste Antragstellungen für den Energiekostenzuschuss „wahrscheinlich“ ab Mitte Oktober möglich sein werden. Zuvor bedarf es allerdings noch einer wettberwerbsrechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission. Nach derzeitigem Stand sollen künftig „energieintensive Unternehmen“ anspruchsberechtigt sein, die mindestens drei Prozent ihres Umsatzes für Energiekosten aufwenden. 

Handelsverband fordert Ausweitung des Energiekostenzuschuss

Der Handelsverband warnte nun davor, dass ein Großteil der österreichischen Handelsbetriebe beim Energiekostenzuschuss „durch die Finger schauen wird, sollte an den bisherigen Eckpunkten festgehalten werden.“ Sofern es zu keinen Anpassungen kommt, droht 6000 Geschäften bis Jahresende die Schließung. Zudem spricht die Interessensvertretung von 600.000 Arbeitsplätzen im Handel, die aufgrund der hohen Energiepreise „gefährdet“ sind.

Um die negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort abzuwenden, müsse die Bundesregierung laut dem Handelsverband von den beihilferechtlichen Möglichkeiten, die die EU eröffnet, auch im Vollumfang Gebrauch machen. „Die Aussagen, dass der ‚EU-Beihilferahmen nicht mehr hergibt, lassen wir nicht gelten. Im EU-Beihilferahmen ist sehr wohl eine Unterstützung für alle Unternehmen, die mit einem außergewöhnlichen, starken Anstieg der Erdgas- und Strompreise kämpfen, vorgesehen“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Initiative zum Energiesparen

Zum hat der der Handelsverband gemeinsam mit dem Austrian Council of Shopping Places eine neue Kooperation geschlossen, um gemeinsam Energie zu sparen. Der Pakt umfasst Empfehlungen an die Mitgliedsunternehmen in den Bereichen Beleuchtung, Klimatisierung, Belüftung und Elektrogeräte. Als Empfehlungen werden beispielsweise die flächendeckende Umstellung auf LED, das Herunterfahren der Belüftungsanlagen außerhalb der Öffnungszeiten oder der Einsatz von Zeitschaltuhren genannt. Dabei handelt es sich laut dem Handelsverband um Maßnahmen, die das Kundenerlebnis nicht schmälern.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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