06.06.2024
INSOLVENZ

Handcheque: Konkurs von Wiener FinTech mit Mehrfach-Bankkarte mit Touch-Funktion

2016 gegründet brachte Handcheque seine Touch-Bankkarte nie auf den Markt. Der CEO hörte bereits im August des vergangenen Jahrs auf.
/artikel/handcheque-konkurs
Trive Studio Acheron Emotional Data Extension Handcheque JobRocker Frydo VivaBack wiederverkaufen.at Skilltree Swilox breddy's Firmeninsolvenzen Firmen-Insolvenzen Unternehmensinsolvenzen KSV1870 Statistik
(c) Adobe Stock - Axel Bueckert

Wer sich das Payment-Verhalten im Jahr 2024 ansieht, merkt, dass die Gründer des Wiener Startups Handcheque schon im Jahr 2016 an einer Idee dran waren, die später Anwendung in der Masse finden sollte. Ausgangspunkt war der Umstand, dass die meisten Menschen mehrere Bank- bzw. Kreditkarten besitzen. Die Lösung des FinTechs: Eine Karte, auf der mehrere Bezahl- aber etwa auch Krypto- oder Kundenkarten abgerufen werden können – per Touch-Funktion.

Smartphone-Payment überholte Handcheque-Karte

Einige Jahre später haben wir uns daran gewöhnt, nicht mehr unzählige Karten mitführen zu müssen. Als All-In-One-Device durchgesetzt hat sich aber – wie in so vielen Bereichen – das Smartphone, mit Google Pay, Apple Pay und allen möglichen Apps. Dieser Umstand dürfte auch dem Wiener Startup zum Verhängnis geworden sein. 2019 wollte es ursprünglich mit seiner Karte auf den Markt und Banken als Partner gewinnen. Tatsächlich kam es aber nie zum Marktstart. Daran konnten auch zusätzlich Versprechen an potenzielle Kunden, etwa ein „datengetriebenes Payment-Ökosystem“, das Zusatzinformationen über die Endkund:innen liefern sollte, dem Vernehmen nach nichts ändern.

Exit kam nicht zustande

Dabei scheint Handcheque 2022/2023 knapp an einem Happy End in Form eines Exits vorbeigeschrammt zu sein. Die börsengelistete JJ Entertainment SE gab im Dezember 2022 in einer verpflichtenden Aussendung bekannt, sich in Übernahmeverhandlungen mit dem FinTech zu befinden.

Im August 2023 hörte Gründer Khaled Asef schließlich als CEO im eigenen Unternehmen auf, wie seinem LinkedIn-Profil zu entnehmen ist. Dort ist bereits seit April 2022 eine andere Tätigkeit als Country Manager eines tschechischen FinTechs vermerkt, die Asef ebenfalls bis August 2023 ausführte. Seit April dieses Jahrs betreibt er laut LinkedIn ein neues Startup im Stealth-Mode. Als Geschäftsführer bei Handcheque fungierte seit November 2023 Niall Murray.

Konkursantrag eingebracht

Wie die Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV heute vermelden, wurde für Handcheque ein Konkursantrag eingebracht. Eine Fortführung ist also wahrscheinlich nicht geplant. Die Page des Startups ist ebenfalls offline. Laut AKV handelt es sich um einen Gläubigerantrag, beim KSV1870 ist von einem Schuldnerantrag die Rede. Details wie etwa die Höhe der Schulden oder die Anzahl der betroffenen Mitarbeiter:innen und Gläubiger:innen nennen die Verbände aktuell noch nicht.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Handcheque: Konkurs von Wiener FinTech mit Mehrfach-Bankkarte mit Touch-Funktion

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Handcheque: Konkurs von Wiener FinTech mit Mehrfach-Bankkarte mit Touch-Funktion

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Handcheque: Konkurs von Wiener FinTech mit Mehrfach-Bankkarte mit Touch-Funktion

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Handcheque: Konkurs von Wiener FinTech mit Mehrfach-Bankkarte mit Touch-Funktion

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Handcheque: Konkurs von Wiener FinTech mit Mehrfach-Bankkarte mit Touch-Funktion

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Handcheque: Konkurs von Wiener FinTech mit Mehrfach-Bankkarte mit Touch-Funktion

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Handcheque: Konkurs von Wiener FinTech mit Mehrfach-Bankkarte mit Touch-Funktion

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Handcheque: Konkurs von Wiener FinTech mit Mehrfach-Bankkarte mit Touch-Funktion

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Handcheque: Konkurs von Wiener FinTech mit Mehrfach-Bankkarte mit Touch-Funktion