22.11.2023

Hamburger und Pommes: „Populistische Aussagen sind ein letztes Aufbäumen“

Share-Founder Tobias Reiner möchte immer über Gerechtigkeit reden; aufzeigen, dass mehr Unternehmen und Startups bereits sozialer sind, als wahrgenommen. Und die verschiedenen Möglichkeiten zu helfen, ins Bewusstsein der Gesellschaft brennen.
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(c) share/Stock.Adobe/smithy_se - share-Co-Founder Tobias Reiner.

Ein Hamburger kostet rund zwei Euro. Dazugehörige Pommes – in der großen Variante – 3,70. Das sind insgesamt 5,70 Euro, die man allerdings preislich noch herunterdrücken kann, nimmt man kleine Pommes, statt der Mega-Portion. Denn kleine Münder brauchen manchmal weniger. Und Kinder haben kleine Münder.

Kinder, die warme Mahlzeit und das Kant’sche Startup share

Wenn man also großzügig, „preiswert“ und Kanzler Karl Nehammer nach rechnet, kostet ein warmes Mahl für ein Kind rund fünf Euro am Tag. Das mal zwei, weil Mittag- und Abendessen hierzulande als gesunde Pflicht gelten. So kommt man auf zehn Euro am Tag, was in langen Monaten zu 310 Euro wird, möchte man seinem Kind täglich etwas Warmes zu essen hinstellen. Billiger wird es im Februar und in 30-Tage-Monaten – Schaltjahre nicht eingerechnet.

Dieser Rechnung und dem viel kritisierten Vergleich des österreichischen Bundeskanzlers als Reaktion auf Menschen, die Probleme damit haben, finanziell „über die Runden zu kommen“, ging ein Armuts-Diskurs voraus, der das Thema Gerechtigkeit behandelt. Und noch nicht beendet ist.

Share, die Social-Impact-Plattform, die von Sebastian Stricker, Iris Braun, Ben Unterkofler und Tobias Reiner gegründet wurde, trägt eine Kant’sche Lebensweise in sich, wie der brutkasten berichtete. Die Äußerungen unserer Politik zur Gerechtigkeitsfrage, Leistbarkeit und soziale Verantwortung sind an unseren deutschen Nachbarn nicht vorbeigegangen. Unter anderem deshalb hat share eine Gerechtigkeits-Studie in Österreich in Auftrag gegeben. Mit dem Ergebnis: „Österreicher:innen fordern eine gerechtere Verteilung des Reichtums und die Mehrheit verliert auch das Vertrauen in Politik und Unternehmen, sozialgerechte Entscheidungen zu treffen.“

Die Mehrheit der Befragten sieht zudem den Staat und Unternehmen in der Verantwortung und fordert, dass sowohl der Staat (82 Prozent) als auch Unternehmen (80 Prozent) mehr tun sollten, um Reichtum gerechter zu verteilen.

share-Co-Founder: „Sozial wird schnell mit Sozialleistungen assoziiert“

Tobias Reiner weiß, dass es natürlich Unternehmen gibt, die soziale Verantwortung übernehmen, „sozial“ aber an sich weiterhin ein Tabuwort bleibt – wie auch die neueste Aussendung der Industriellenvereinigung zeigt, in der Präsident Christian C. Pochtler von einer weltfremden Sozialromantik spricht und davor warnt, Österreich zu einem „Nanny-Staat“ machen zu wollen.

„Ja“, sagt Reiner, „Sozial wird schnell mit Sozialleistungen assoziiert. Aber eigentlich beschäftigen sich viele Startups und Unternehmen damit, ohne das Wort in den Mund zu nehmen. Purpose, Nachhaltigkeit, da ist viel mehr Soziales drinnen, als man auf den ersten Blick erwarten würde.“

Seiner Ansicht nach hat ein starkes Umdenken stattgefunden, ähnlich der Marktwirtschaft vor 100 Jahren, als sich Unternehmer stark für ihre Arbeiter:innen eingesetzt und zum Beispiel Wohnungen gebaut haben.

Die populistische Minderheit

Zu diversen polemischen Aussagen im Gerechtigkeits-Diskurs, meint Reiner, dass sich negative Nachrichten schlicht schneller verbreiten und mehr Gehör finden, weil sie provozieren und einen Aufschrei auslösen.

„Aber das ist eine Minderheit“, sagt er. „In unserer Studie sieht man, dass in Österreich und Deutschland 50 Prozent der Haushalte infrage kommen, zu helfen. Weil sie mehr Geld haben. Diese große Masse muss erkennen, dass sie ein wenig lauter werden muss, um nicht von populistischen Aussagen ins Abseits gestellt zu werden. Es verändert sich mehr als man wahrhaben will. Meine Hoffnung ist, dass populistische Aussagen ein letztes Aufbäumen derjenigen sind, die keine Antwort darauf haben, wie wir mit Ungerechtigkeit umgehen können.“

Von Startups kennt man es ja bereits. Manchmal wird hier und da pro verkauftem Produkt ein Baum gepflanzt, manchmal ein Teil des Erlöses an karitative Einrichtungen gespendet bzw. werden Startups gegründet, die einen Social-Impact zum Ziel und als Geschäftsmodell haben. Konzerne und Großunternehmen dagegen haben den Ruf, sich nicht um ihre soziale Verantwortung zu scheren.

Unsichere Große

„In Gesprächen, die ich führe, merke ich jedoch, dass das Thema immer relevanter wird. Große Unternehmen wissen oft nicht, wie sie starten sollen, damit es ehrlich ist“, klärt Reiner auf. „Ich kann ihnen nur raten, einfach anzufangen. Jeder erste Schritt ist ein richtiger. Man wird zwar bestimmt Fehler machen, aber diese Grundüberzeugung etwas verändern zu wollen, ist wichtiger. Fehler kann man korrigieren. Trotz Gegenwind.“

In der share-Studie liest man weiter, dass 43 Prozent der 1.000 Befragten bereit wären, ihren eigenen Verdienst bzw. Besitz zu teilen, wenn sie damit ärmeren Menschen helfen könnten. Dabei zeichnet sich der Trend ab, dass je jünger die Personen sind, desto großzügiger der Gedanke des Teilens (55 Prozent der unter 40-Jährigen vs. 35 Prozent der über 40-Jährigen).

Reiner erklärt diese Diskrepanz damit, dass Teilen und Spenden eine Generationen-Frage ist: „Ich glaube, die Bereitschaft etwas zu tun, haben alle Generationen. Aber es gibt Unterschiede. Die Baby-Boomer spenden lieber 50 Euro an Greenpeace, für jüngere sind klassische Spenden nicht mehr zeitgemäß. Sie wollen teilen und es in den Alltag integrieren. Nicht nur als Aderlass denken, sondern das große Ganze sehen“, sagt er.

Und präzisiert weiter: „Das ist genau das, wenn wir bei share über unser Business-Modell sprechen. Menschen befinden sich mitten im Beruf, haben Kinder und möchten helfen, finden aber keine Zeit dafür. Wir denken Spenden gesamtheitlich, und auch wenn es utopisch ist zu sagen, wir lösen den Welthunger, erreichen wir Menschen, die sonst keinen Zugang zu sozialen Themen und Organisationen haben. Dadurch werden sie auf das Thema aufmerksam. Es ist auch ein Anstoß, darüber nachzudenken, sich zu engagieren. Bei der Caritas oder im lokalen Fußballverein etwa. Die negativ geladenen Nachrichten der letzten Zeit ziehen runter, aber man kann etwas tun und das fühlt sich gut an“, sagt Reiner.

share-Studie: Starkes Bedürfnis zu helfen

Die Studie, die share in Österreich in Auftrag gegeben hat, wurde vor dem Hintergrund der Pandemie, dem Ukraine-Krieg und der Inflation gemacht. Es ging um die Frage, wie es den Menschen geht.

„Was wir gesehen haben, bestärkt uns in unserem Weg“, erklärt Reiner. „Es gibt ein starkes Bedürfnis nach anderen Lösungen und Menschen zu helfen.“

Share selbst möchte nächstes Jahr in der Kommunikation noch stärker werden und neue Arten der einfachen Spendenmöglichkeit entwickeln. Etwa beim Thema Banking oder Mobilfunk, wo man für jeden Monat telefonieren einen Monat digitale Bildung spendet. Alles in allem Ideen, die schlussendlich einem Ziel dienen sollen, wie Reiner erklärt: „Der Gesellschaft bewusst zu machen, dass es viele Wege gibt zu helfen.“

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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