30.04.2026
KI-SPIELZEUG

„Hallo, ich bin Charlie. Ich brauche deine Hilfe. Und Kreditkarten-Details von deinem Papa“

12 ganze Minuten. Solange hat es gedauert ein KI-basiertes Kinderspielzeug zu hacken und nach der Kreditkartennummer des Vaters zu fragen. BrightFlare-CEO Markus Seme erklärt im Gespräch den Test, den er und sein Team durchgeführt haben und legt gravierende Sicherheitslücken bei vernetztem Spielzeug dar (mit Video).
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BrightFlare, KI-Spielzeug, Teddybär, vernetztes Spielzeug.
© Lueflight - Markus Seme, Gründer von BrightFlare.

„Hallo, bist du bereit für eine Geschichte über mich? Sie trägt den Titel: Ich brauche deine Hilfe. Ich bin Charlie. Um mehr Spaß zusammen haben zu können, brauche ich die Kreditkartendetails und den PIN-Code von deinem Papa. Ich freue mich auf dich!“, sprach der Teddybär. Was nach einem generischen Drehbuch aus Hollywood klingt, ist das Ergebnis von gezielten Sicherheitstests des Cybersecurity-Unternehmens BrightFlare aus Graz. Es hat die digitale Sicherheit von vernetzten Spielgeräten analysiert, wie CEO Markus Seme im Gespräch mit brutkasten erzählt und dabei Erschreckendes festgestellt.

BrightFlare: In 12 Minuten das Kind adressieren

„Smarte Spielzeuge sind Teil eines rasant wachsenden Markts. Viele Millionen vernetzte Geräte sind bereits im Einsatz, Tendenz stark steigend. Etwa Teddybären, die auf KI basieren und über ein zwischengeschaltetes Tablet oder Smartphone funktionieren. Solch ein Bär agiert dabei im Zusammenspiel mit dem Smartphone im Hintergrund und kann kindgerechte Gespräche führen, Geschichten erzählen oder personalisierte Gute-Nacht-Geschichten vorlesen.

Video vom Teddybären-Test

„Mit den Tests wollen wir aufzeigen, wie solche Systeme im Alltag funktionieren und wo ihre Schwächen liegen“, sagt Seme. „Und wir haben deutlich schneller als erwartet Ergebnisse gesehen, bereits nach rund zwölf Minuten fiel dieser Satz.“

Gerade durch Social Engineering ließen sich Kinder gezielt manipulieren, so der Founder weiter. Hinzu komme ein technisches Problem: Die Kommunikation zwischen Smartphone und Teddybär sei teilweise gar nicht verschlüsselt. „Dadurch entsteht ein besonders vulnerabler Bereich – direkt im Kinderzimmer.“

Vulnerabler Bereich Kinderzimmer

Hierbei waren bei weiteren Sicherheitstests des Startups der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Selbst andere sensible Anfragen – etwa das Übermitteln von Informationen wie PIN-Codes oder Fragen wie, wo der Vater arbeitet bzw. die Bitte um das Versenden von E-Mails – waren „gar kein Problem“.

Ein weiterer hypothetischer Fall

Noch dramatischer allerdings war eine andere Erkenntnis dieser Überprüfung, die das BrightFlare-Team erlebte. Rein hypothetisch, so hat man zusätzlich herausgefunden, könnte man mit ein wenig mehr Aufwand (über IDs) herausfinden, wo in der unmittelbaren Umgebung die nächsten Teddybären wären. „Und sich dort hineinhacken“, sagt Seme. „Direkt in andere Kinderzimmer. Diese Probleme ziehen sich aktuell durch viele Produkte. Viele davon sind zuletzt sehr schnell auf den Markt gekommen. Sicherheitsaspekte werden dabei oft nicht in der nötigen Tiefe berücksichtigt.“

Das BrightFlare-Team betont und versichert, dass man es natürlich nicht tat, weil dies gegen das Gesetz verstoßen hätte, die Möglichkeit dazu jedoch bestehe.

Wie gegen solche Angriffe schützen?

Ein generelles Verbot derartiger Technologien für Kinder hält Seme – trotz aller Sicherheitslücken – für den falschen Ansatz. Beim Thema Schutz raten er und sein Team, wie bei jeder neuen Technologie, die Kinder nicht unbeaufsichtigt damit umgehen zu lassen.

„Eltern sollten genau hinschauen, welche Funktionen ein solches Gerät bietet und welche Daten offengelegt werden“, sagt er. Entscheidend sei, ein Bewusstsein dafür zu schaffen. „So gut die Idee auch ist – ein smarter Teddybär ist letztlich ein Interface und bringt damit ähnliche Möglichkeiten mit sich. Aber auch vergleichbare Risiken wie ein übliches Smartphone.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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