16.02.2021

Hakuma: Getränke-Startup nun mit nachhaltiger Verpackung und landesweiter Listung

Das Getränke-Startup Hakuma von Christian Koder, Sebastian Podesser und Maximilian Mariel hat die Corona-Zeit trotz Rückschlägen bislang gut überstanden. Neben einer neuen, nachhaltigen Verpackung und einer österreichweiten Listung, hat man für 2021 große Ziele im Blick, wie Co-Founder Koder erzählt.
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Hakuma, Eistee
(c) Hakuma/FB - Das Getränke-Startup Hakuma schaffte eine prominentere Platzierung im Supermarkt.

2016 wurde das Getränke-Startup Hakuma von den beiden Burgenländern Sebastian Podesser und Maximilian Mariel und dem Niederösterreicher Christian Koder gegründet. Sie stellen Eistee auf Basis von Teepulver mit ausgewählten Früchten her. Das Unternehmen wuchs Stück für Stück, hatte einen Auftritt bei „2 Minuten 2 Millionen“, bei dem sie ein REWE-Startup-Ticket und einen Medien-Deal einheimsten. Auch wenn TV-Investor Leo Hillinger damals doch kein Gesellschafter wurde, konnte die Corona-Krise gut überstanden werden, wie Koder erzählt.

Hakuma Carto Can

„Die Testlistung bei Billa ist im Lockdown gut verlaufen. Die Zeit ab dem Sommer 2020 haben wir dann intensiv für den Launch unserer neuen Verpackungslinie ‚HAKUMA Carto Can‘ genutzt“, erklärt der Gründer.

Mit Kartondose geringerer Fußabdruck

Die neue Karton-Verpackung ist laut Koder leicht im Handling und für Hakumas Produkte die nachhaltigste und schlüssigste Lösung. „Das erste Feedback aus dem Markt ist überwältigend. Im Vergleich zu Alu und PET, 250 ml mit 34 g CO2, weist die HAKUMA Kartondose den geringsten ökologischen Fußabdruck auf. Zudem punktet sie mit ressourcenschonender Herstellung“, so der niederösterreichische Founder. „Aktuell wirtschaften wir bereits Co2 positiv. Das bilden wir durch Kompensation ab. Unsere klare Vision ist es ein 100-prozentiges nachhaltiges Unternehmen zu werden. Mit der neuen Carto Can Verpackung haben wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gesetzt.“

Hakuma im Standard-Regal

Eine weitere Erfolgsmeldung ist der nationale Deal, den Hakuma mit Billa umsetzen konnte: „Bisher waren wir nur in Spezialregalen und ‚Test‘-Regalen erhältlich. Bei Spar findet man uns beispielsweise im ‚Urban Drink Regal‘ in 600 Filialen. Jetzt sind wir jedoch erstmalig flächendeckend in Österreich distribuiert und haben es in das ‚Standard‘-Getränkeregal bei Billa geschafft. Damit haben wir einen großen Meilenstein für das weitere Wachstum erreicht“, freut sich Koder. „Als nächsten großen Schritt streben wir flächendeckende Kühlerplatzierungen im Handel an. Die gekühlte Verfügbarkeit ist im Getränkebereich für Impulskäufe von enormer Wichtigkeit.“

Next Step: Markenaufbau in Deutschland

Weiters führen die Gründer Gespräche mit Großhändlern und LEHs in Italien, der Schweiz, Slowakei und Kroatien. Der Fokus für 2021 liegt allerdings neben der Stärkung der bestehenden Listungen in Österreich auf dem Distributions- und Markenaufbau in Deutschland. „Wir konnten mit Columbus Drinks bereits einen starken Vertriebspartner für Deutschland gewinnen. Derzeit sind wir auf Vertriebsseite im Gespräch mit REWE, Müller, Edeka und vielen weiteren Handelsunternehmen“, so Koder weiter. „Für die Marketingstrategie sind wir in Gespräch mit Investoren, Seven Ventures, diversen Influencern und Agenturen“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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