23.09.2019

Hafen Wien Chefin: „Dark Stores werden die klassischen Supermärkte ersetzen“

Interview: Doris Pulker-Rohrhofer ist Geschäftsführerin des Hafen Wien. Im Interview spricht sie darüber, wie die Digitalisierung die Logistik künftig verändern wird und warum Dark Stores den klassischen Supermarkt ersetzen wird.
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Hafen Wien
Doris Pulker-Rohrhofer ist Geschäftsführerin des Hafen Wien

Die Logistik wird aufgrund der Digitalisierung vor neue Herausforderungen gestellt – nicht zuletzt durch den Onlinehandel, der enorme Auswirkungen auf den Paketverkehr hat. Dazu zählen beispielsweise die Steigerung des Verkehrsaufkommens oder eine höhere Umweltbelastung.

 +++ Fokus: Mobility & Connectivity +++ 

Durch die Ökologisierung wird der Verkehr wieder verstärkt auf die Bahn und auch auf die Binnenwasserstraße verlagert, so die These von Doris Pulker-Rohrhofer, Geschäftsführerin des Hafen Wien.

Im Interview spricht sie über strukturelle Veränderungen der Logistik. Dazu zählen die Bereiche wie dynamische Mehrfachnutzung der Infrastruktur, autonomes Zuliefern und die Bedeutung von Dark Stores – Lagerhallen, aus denen über das Physical Internet bestellt und geliefert wird.

Pulker-Rohrhofer wird unter anderem am Austrian Innovation Forum sprechen, das vom 16. bis zum 17. Oktober 2019 in Wien stattfinden wird.

Die Digitalisierung und der Online Handel stellt die Logistik vor neue Herausforderungen. Wie wirkt sich dies auf den Hafen Wien aus?

Pulker-Rohrhofer: Eine unserer Aufgabe als Hafen ist die Versorgung der Stadt mit Logistikdienstleistungen. Der zunehmende Online-Handel, der durch die Digitalisierung ausgelöst wurde, hat Auswirkungen auf den Paketverkehr. Wir haben im Jahr 62 Millionen Paketlieferungen in Wien, Tendenz steigend.

Der Konsument ist einerseits Verursacher, er möchte das Paket schnell und pünktlich geliefert bekommen. Andererseits ist er Leidtragender, denn niemand möchte, dass Verkehr vor der Haustüre stattfindet. Das ist natürlich ein Dilemma und eine große Herausforderung.

Welche Lösungen entwickelt der Hafen Wien, um mit diesen Herausforderungen umzugehen?

Pulker-Rohrhofer: Der Hafen Wien hat eine neue Logistikdienstleistung namens „Hubert“ entwickelt, die die Bündelung von Paketzustellung zu B2B-Empfängern in der Wiener Innenstadt ermöglicht.

Wir haben außerdem am Hafen Wien gemeinsam mit der Universität für Bodenkultur ein Logistig-Lab thinkport VIENNA gegründet. Dort haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Logistik in der Stadt zu verbessern. Wir wollen gemeinsam mit Partnern güterlogistische Innovationen entwickeln, testen und umsetzen.

Wie schätzen Sie die künftigen Entwicklungen in der Logistik ein?

Pulker-Rohrhofer: Ich denke, dass die Städte zunehmend über Regulierungsmaßnahmen nachdenken werden müssen. Das beinhaltet auch Einschränkungen des Verkehrs. In anderen europäischen Städten, wie London oder in italienischen Städten, werden solche Maßnahmen bereits wirkungsvoll umgesetzt. Großes Verkehrsaufkommen bedeutet ja nicht nur Stau, sondern auch Umweltbelastung. Hier sehe ich eine große Chance für die Logistik, wenn es beispielsweise um neue Antriebe geht.

Welche Rolle wird die Elektromobilität dabei spielen?

Pulker-Rohrhofer: Ich bin nicht sicher, ob die Elektromobilität wirklich die langfristige Lösung für die Zukunft sein wird. Elektro-Antriebe haben derzeit auf der Langstrecke noch geringe Chancen, weil die Batterien noch nicht so lange halten. Die gesamte CO2-Bilanz, die Herstellung und Entsorgung der Batterien, ist noch fraglich, ebenso wie die Breitstellung von Ladestellen. Hier muss die Infrastruktur komplett neu gedacht werden. Dennoch gibt es viele vielversprechende Entwicklungen.

Welche Entwicklungen im Speziellen?

Pulker-Rohrhofer: Beispielsweise ist der Bereich autonomes Fahren auch in der Logistik interessant. In Deutschland wird gerade der schrittweise Übergang zum autonomen Fahren (Platooning) getestet. Das bedeutet, mehrere LKW fahren mit einem engen Abstand hintereinander, aber nur im ersten LKW sitzt ein Fahrer. Ansätze wie dieser werden künftig eine große Rolle spielen.

Wie schätzen die Zukunft der Binnenschifffahrt ein?

Pulker-Rohrhofer: Durch die Ökologisierung wird der Verkehr wieder verstärkt auf die Bahn und auch auf die Binnenwasserstraße verlagert. Hier an der Donau ist das für uns natürlich relevant. Derzeit kommen etwa zehn Prozent unserer Waren über den Wasserweg in den Wiener Hafen. Im Vorjahr schlugen wir an die 970.000 Tonnen Rohstoffe, vor allem Mineralöl, Dünger, Kohle, Getreide und Baumaterialien, um. Heuer haben wir ein Wachstum von 14 Prozent.

Welche Vorteile bringt die Binnenschifffahrt mit sich?

Pulker-Rohrhofer: Im Vergleich zum LKW Verkehr können Güter umweltfreundlich über große Strecken transportiert werden. Wasser und Schiene haben Vorteile in der Langstrecke über weite Distanzen. In der Kurzstrecke ist hingegen der LKW derjenige, der das besser kann.

Die Kombination beider Varianten ermöglicht umweltfreundlichere Verkehre. Im kombinierten Verkehr werden vor allem Container und Sattelauflieger vom Zug auf den LKW umgeschlagen. Wir planen hier bei uns im Hafen Wien, auch den Umstieg von nicht-kranbaren Sattelaufliegern.

Wie funktioniert das?

Pulker-Rohrhofer: Ein Großteil der Sattelauflieger ist nicht „kranbar“. Wir wollen die Infrastruktur zu einem System zur Verfügung stellen, das es ermöglicht, diese nicht-kranbaren Sattelauflieger trotzdem umzuschlagen. An unserem Terminal 2 soll die Fläche so hergerichtet werden, dass der Zug manipuliert werden kann. Es gibt ein innovatives System, bei dem der Waggon um 90 Grad gedreht wird. Das Zugfahrzeug selbst stellt den Auflieger auf den Waggon.

Welche Mengen verladen Sie durchschnittlich pro Jahr?

Pulker-Rohrhofer: Im Vorjahr verluden wir 350.000 TEU. TEU bedeutet Twenty Feet Equivalent Unit und ist die Größe eines Containers. Wir rechnen damit, dass wir heuer, 2019, um die 400.000 TEU umschlagen werden.

Wie wird Logistik in 10 Jahren aussehen?

Pulker-Rohrhofer: Ich glaube, dass sich die Städte durch den Online-Handel verändern werden. Früher wurde alles zur Post geliefert und von dort verteilt. In allen neu gebauten Wohnanlagen werden Paket Räume entstehen. Dort wird es Schließfächer geben, wo Pakete übergeben werden.

Heute arbeitet jeder Paketdienstleister für sich. Es werden neue Formen der Kooperation zwischen dem Handel und der Logistik entstehen müssen, um die Herausforderung der Paketlieferungen zu bewältigen.

Im thinkport VIENNA spielt die Kooperation aller Player in der Logistik eine wichtige Rolle. Wir bringen in unserem Logistik-Lab alle zusammen, die an Logistik interessiert sind. Dazu gehört auch eine dynamischere Nutzung der Infrastruktur im Sinne der Digitalisierung.

An welchen Projekten wird derzeit im thinkport VIENNA gearbeitet?

Pulker-Rohrhofer: Wir stellen beispielsweise gerade einem Projekt unser Areal als Testgebiet zur Verfügung, das virtuelle Ladezonen testet. Bestimmte Abschnitte auf einer Straße können virtuell gebucht werden. Ein Abschnitt auf der Straße ist zum Beispiel im Zeitraum 8 bis 10 Uhr eine Ladezone. Zu einer anderen Zeit vielleicht ein Parkplatz für private Pkw oder ein Abstellplatz für ein Handwerker Auto, das Werkzeug oder Material ausladen muss. Dynamische, Mehrfachnutzung von Infrastruktur ist effizient.

Welche Aufgaben wird die Logistik künftig übernehmen?

Pulker-Rohrhofer: Die Logistik wird zukünftig gewisse Aufgaben, die der Handel heute hat, übernehmen. Ein Beispiel ist das Physical Internet, das Internet der Logistik. In der Digitalisierung arbeiten wir daran, dass alle Dinge miteinander kommunizieren. Ein Zukunftsbild ist z. B. der Kühlschrank, der selbstständig Milch nachbestellen kann.

Die Vision, die dahinter steckt, sind sogenannte Dark Stores. Anstelle von Geschäften wird die Ware von autonom fahrenden Fahrzeugen aus Lagern abgeholt. Sie liefert sich quasi selbst aus, sie kommt vom Lager direkt ins Fahrzeug und wird von dort zugestellt.

Welche Auswirkungen wird dies auf den Handel haben?

Pulker-Rohrhofer: Diese komplett neue Logistikkette könnte Schritt für Schritt gewisse Elemente des Handels ersetzen, wie zum Beispiel Supermärkte oder Einkaufszentren. Wenn man alles im Internet bestellt, braucht man irgendwann kein Einkaufscenter mehr. Das heißt, das Einkaufscenter wird andere Funktionen übernehmen, es wird vielleicht eine Erlebniswelt werden oder ein Entertainment Center.

Da wird es erforderlich sein, sich jetzt schon Konzepte zu überlegen um auch zukünftig mitspielen zu können. Ich denke, in zehn Jahren wird sich auch die derzeitige „Null-Euro-Mentalität“, die wir bezüglich Zustellung haben, verändern. Der Wert wird sich wandeln müssen, weil ja eine Leistung dahinter steckt.

Welche Jobs werden wir in Zukunft benötigen, die heute noch keinen Namen haben?

Pulker-Rohrhofer: Derzeit werden in der Logistik beispielsweise Disponenten benötigt. Das sind die Personen, die die Logistikkette organisieren. Die Auswahl mit welcher Spedition ich zusammenarbeite, hängt mit Leistung, Erfahrung und Vertrauen zusammen. Wenn aber Dinge miteinander im Physical Internet kommunizieren, wird Effizienz der wichtigste Punkt. Der effizienteste Anbieter oder das Fahrzeug, das gerade noch Laderaum zur Verfügung hat und auf der Route vorbeikommt, wird gesucht. Trotz dieser Entwicklungen geht es in Zukunft um die menschlichen Qualitäten in der Logistik.


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Zur Gastautorin

Dieses Interview wurde von Julia Weinzettl geführt und erstmals auf dem Blog der Plattform Taskfarm veröffentlicht. Weinzettl startete ihre Karriere nach dem Wirtschaft-, Politik- und Kommunikationswissenschaften-Studium als Marketingmanagerin der damaligen Startups sms.at, uboot.com und handy.at. Nach Tätigkeiten als Mobile Business Development Manager bei bwin (damals auch noch im Startup-Stadium) und als Data Protection Counselor bei der Personensuchmaschine www.123people.com wurde Weinzettl selbst zur Gründerin. Gemeinsam mit ihrem Mann Mike Weinzettl startete sie 2011 www.taskfarm.com als Marktplatz zur Projektvermittlung. Später folgte der Pivot zu einem Fokus auf Softwareentwicklung und Consulting. Mit dem Taskfarm-Blog legt die Gründerin eine große Interview-Serie zum Thema „Future of Work“ vor.


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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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