07.10.2020

Härtefallfonds: Förderzeitraum wird von sechs auf zwölf Monate verlängert

Am Mittwoch hat die Bundesregierung ankündigt, den Förderzeitraum für den Härtefallfonds von derzeit sechs auf künftig zwölf Monate zu verlängern. Die maximale Förderhöhe für Betroffene wird somit auf 30.000 Euro aufgestockt. Ebenfalls wird die Überbrückungsfinanzierung für Künstler und der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) bis vorerst Jahresende verlängert.
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Härtefallfonds
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Mittwoch am Rande der heutigen Ministerratssitzung die Verlängerung bestehender Corona-Hilfsmaßnahmen. Konkret handelt es sich um den Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmen, den Überbrückungsfonds für Künstler und den Fonds für „Non Profit Organisationen“.

Härtefallfonds bis März 2021 verlängert

Bislang war im Rahmen des Härtefallfonds eine Förderung für bis zu sechs Monate möglich, wobei die Betroffenen einen Antrag im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember 2020 stellen konnten. Ab sofort soll die Unterstützung von sechs auf zwölf Monate ausgeweitet werden. Die Frist für die Antragstellung wurde zudem bis zum 15. März 2021 verlängert.

Im Rahmen der Verlängerung des Härtefallfonds wird die maximale Förderhöhe auf 30.000 Euro aufgestockt – das entspricht einem monatlichen Maximum von 2.500 Euro. Die bislang geltende Mindestförderhöhe von 1000 Euro pro Monat bleibt bestehen. Insgesamt wurden laut Finanzminister Gernot Blümel rund 600 Millionen Euro ausbezahlt. Der Fonds ist aktuell mit rund zwei Milliarden Euro dotiert.

Überbrückungsfinanzierung für Künstler

Ebenfalls angehoben soll die Überbrückungsfinanzierung für Künstler werden. Seit Juli können Künstler, die bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert sind und sich in einer Notlage befinden, aus diesem Topf eine Einmalzahlung von 6.000 Euro beantragen. Diese Zahlung wird jetzt auf 10.000 Euro erhöht. Wer laut Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer noch nichts beantragt und auch noch nichts aus dem Härtefallfonds bezogen hat, erhält die vollen 10.000 Euro.

Bisher wurden laut der Bundesregierung rund 25 Millionen Euro an knapp 5.000 Personen ausgezahlt. Der Fördertopf ist mit insgesamt 90 Millionen Euro dotiert. Die Antragstellung für die erhöhte Überbrückungsfinanzierung ist ab sofort bei der SVS möglich. Der Überbrückungsfonds für NPOs läuft vorerst bis Jahresende, so Vizekanzler Werner Kogler im Rahmen des Pressefoyers.

Unterstützung für Non Profit Organisationen

Ebenfalls bis Jahresende soll der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) verlängert werden. Der Fonds wurde ins Leben gerufen, um gemeinnützigen Organisationen – wie Sportvereine, Freiwillige Feuerwehr, anerkannte Glaubensgemeinschaften oder Kulturverbände – zu unterstützen. Der Förderzeitraum wird laut Bundesministerin Elisabeth Köstinger um ein Quartal verlängert. Bisher wurden rund 10.000 Anträge gestellt und bereits 186 Millionen Euro zugesagt.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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Härtefallfonds: Förderzeitraum wird von sechs auf zwölf Monate verlängert

  • Konkret handelt es sich um den Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmen, den Überbrückungsfonds für Künstler und den Fonds für „Non Profit Organisationen“.
  • Die Frist für die Antragstellung wurde zudem bis zum 15. März 2021 verlängert.
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