13.10.2023

Haepsi: Deutsches Startup entwickelt nachhaltige Dönerverpackung

Die Söhne eines deutschen Dönermeisters entwickeln mit Haepsi nachhaltige Verpackungen, die Dönerbrote nicht mehr wässrig werden lassen - und die Umwelt schützen.
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Die beiden Haepsi-Gründer Bilal und Cihan Dalgic (c) haepsi.com

Das deutsche Startup der Brüder Bilal und Cihan Dalgic entwickelt nachhaltige Verpackungen für Lebensmittel – vorzüglich für Take-Out-Essen. Im Sortiment von Haepsi gibt es Döner-, Wrap- und Pommes-Verpackungen – benannt als Kebag, Rollbag und Friesbag.

Das Geschwisterpaar entschied sich zur Gründung, nachdem ihr Vater rund 25 Jahre lang Inhaber eines Dönerladens war. Die Dönerverpackung sei den Brüdern dabei in schlechter Erinnerung geblieben – gerade deshalb, weil die in Deutschland rund 3 Millionen konsumierten Döner grundsätzlich in Alufolie und damit alles andere als nachhaltig verpackt werden. Alufolie würde das Brot zudem wässrig werden lassen, da Wärme gestaut und somit Kondenswasser entstehen würde.

Alu-Alternative, die Brote frisch hält

Als Alternative zu Alufolie und wässrigem Dönerbrot entwickelten die Brüder Dalgic “Kebag”: Die nachhaltige Verpackung besteht aus reinem, unbeschichtetem Papier. Soßen und Fett gegenüber sei sie beständig, meinen die Gründer.

“Unser Ziel ist es, die Verpackungsindustrie auf den Kopf zu stellen und die Gastronomie- und Take-away-Branche mit Lösungen zu versorgen, die nicht nur gut aussehen, sondern auch gut für die Zukunft sind”, so ein Gründer-Statement auf der Unternehmenswebsite.

Altpapier und Restmüll

Kebag eigne sich außerdem zur Döner-Zubereitung: Das Fladenbrot müsse man lediglich auf das Papier legen, befüllen und anschließend den “Kebag” aufklappen. Dann kann das Papier an der Klebefläche entfernt und die Verpackung geschlossen werden, erklären die Gründer. Alufolie und weitere Verpackungen seien nicht mehr notwendig.

Das Essen on the go sei mit Kebag auch kein Problem: Kund:innen können die Verpackung an der perforierten Stelle aufreißen und ihren Döner genießen. Die Oberseite der Verpackung müsse dabei zum Altpapier, die Unterseite zum Restmüll entsorgt werden. Im Sortiment gibt es noch den Rollbag für Sandwiches und Wrap sowie den Friesbag für Pommes Frites und Fingerfood. Die Verpackungen sind für Unternehmen sowie Verbraucher:innen über die Unternehmenswebsite erhältlich.


Mehr zu Haepsi gibt es in der kommenden Folge der Höhle der Löwen am 16.10. um 20.15 Uhr auf VOX. Weiter dabei sind: hey circle, peas of joy, Tonis SchimmelSchock und Zeedz.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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