01.03.2024

Hadia-Founderin Anna Lauda: „Wir fliegen das Bargeld nach Afghanistan“

Hadia ist ein Verein aus Wien, der afghanische Unternehmerinnen fördert. Seit der Gründung 2021 sind Anna Lauda und ihr Team gewachsen.
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Hadia, verein zur Frauenförderung in Afghanistan,
(c) Hadia - Anna Lauda (l.), Gründerin von Hadia in Afghanistan.

Hadia, der Verein, der weibliches Unternehmertum in Afghanistan fördert, besteht seit über zwei Jahren. Gründerin Anna Lauda erklärte bereits im Dezember 2021, wie komplex ihr Unterfangen war, und dass es viel an Vorbereitung gebraucht hatte. „Wir haben die letzten Jahre über mit Weberinnen und Künstlerinnen Kontakte aufgebaut, die Teppiche entwerfen und weben”, erläuterte die gelernte Juristin damals. “Wir ließen uns mit dem Aufbau Zeit, um eine stabile Zusammenarbeit zu etablieren. Denn wir sind der Meinung, dass wirtschaftliche Beziehungen nur so nachhaltig funktionieren. Und Frauen davon profitieren. Das geht nur durch ’empowerment’, also der ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘.”

Hadia: Von einer Provinz in sieben tätig

Seit damals ist Hadia gewachsen. Von fünf Teppichen, die man vor vier Jahren im Lager hatte, sind es heute 200. Man war anfangs in einer Provinz Afghanistans aktiv, heute in sieben. Lauda und ihr Team bilden zudem zwölf Lehrlinge aus, arbeiten mit über 100 Weberinnen zusammen und verfügen mittlerweile über einen physischen Shop am Rochusplatz in Wien. Unterstützt werden sie dabei von der Österreichischen Post und haben eine Kooperation mit Fashion Revolution Austria gestartet. Die Gelderträge aus dem Verkauf der Eco-Teppiche gehen direkt an die Weberinnen. Ein kleiner Betrag fällt für den Transport und den Verwaltungsaufwand im Verein an.

Arbeit trotz politischer Änderung fortführbar

Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 ist die Lage für Frauen im asiatischen Binnenstaat noch restriktiver geworden, sagt Lauda. „Aber man muss sagen, dass es davor auch sehr streng war. Die Gesellschaft ist sehr religiös und Frauen hatten mit vielen Einschränkungen zu kämpfen. Die werden jetzt stärker durchgesetzt.“

Der Vorteil von Hadia in diesem Umfeld war aber und ist weiterhin, dass man einiges an jener Denkarbeit in die Vorbereitung gesteckt hatte, als man den Entschluss fasste, Frauen in Afghanistan zu unterstützen. „Im Vorfeld unseres Launches waren die Taliban in den ländlichen Gebieten bereits stark vertreten”, erzählte die Gründerin 2021. “Wir haben bewusst diesen Sektor gewählt, weil wir genau wussten, dass bei politischer Veränderung die Arbeit fortgeführt werden kann.“

Hadia
(c) Andrea Klem – Anna Maria Lauda und Mirwais Wakil vertreiben Teppiche aus Afghanistan.

Heute gehen Lauda und ihr Co-Founder Mirwais Wakil stark auf religiöse Sensibilitäten ein und haben die Restriktionen für Frauen stets im Hinterkopf. „Auch wenn sie nicht mehr Studieren können, ist es dennoch möglich, dass sie die Arbeit machen. Jeder Teppich, der verkauft wird, kann drei Weberinnen drei Monate lang ein gutes Leben bescheren.“

Keine Konten

Bemerkenswert bei der Arbeit von Hadia ist hierbei die Art der Lohnauszahlung an die Weberinnen. „Es gibt keine Konten“, erklärt Lauda. „Wir fliegen oder schicken das Bargeld nach Afghanistan. Es ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit, dass wir den Frauen das Geld direkt in die Hand geben. Wir schaffen das über Volontäre und haben vor Ort fünf Koordinatoren, die uns dabei unterstützen. Auch bei lokalen Problemen.“

Jetzt nach dem Wachstum sei dies zwar alles etwas schwieriger zu organisieren geworden, aber zugleich auch einfacher, wie Lauda sagt. Man habe mehr Ressourcen zur Verfügung, erreiche mehr Frauen und könne größere Teams bilden. Zudem mehr Teppiche herstellen, die dem europäischen Geschmack entsprechen.

Hadia-learning: Geschmacks-Gap

„Das war eines der größten ‚learnings‘ der letzten Zeit“, sagt Lauda. „Auf Kund:innen in Österreich zu hören. Es gibt nämlich einen Gap im Geschmack. Je größer wir werden, desto mehr achten wir auf den Interieur-Stil. In Österreich favorisiert man eher Teppiche in Beigetönen, die von der Machart her ein bisschen ruhiger und symmetrischer gewoben sind. In Afghanistan sind es eher bunte Farben und starke bzw. viele Muster, die dominieren. Das entspricht weniger dem europäischen Einrichtungsstil.“

Der bisher eigenfinanzierte Verein möchte künftig noch mehr Menschen in Österreich und Afghanistan erreichen und auch gleich seinen „Horizont“ erweitern.

„Wir haben geplant“, so Lauda abschließend, „unser Angebot um Nüsse und Gewürze zu erweitern. Denn extrem viele Menschen in Afghanistan arbeiten in der Landwirtschaft. Wir möchten daher mit Landwirtinnen zusammenarbeiten und diesen Bereich weiter ausbauen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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