09.11.2021

Hackabu: Wiener Growth Hacking-Pionier wechselte erneut Besitzer

Der ehemalige bwin-Marketing-Chef und mything-Gründer Florian Mott übernahm Hackabu vor einiger Zeit gemeinsam mit zwei Partnern. Nun erzählte er dem brutkasten über seine Pläne.
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Florian Mott ist Geschäftsführer von Hackabu © brutkasten Media
Florian Mott ist Geschäftsführer von Hackabu © brutkasten Media

Im Frühjahr 2017 gegründet, legte Hackabu im damals neuen Feld Growth Hacking gleich ordentlich los. Den von vielen beachteten Wachstumskurs zog das Gründer-Duo Alexander Meyer und Tamir Israely dann aber gar nicht so lange durch. Schon Ende 2018 folgte der Exit an ein Unternehmen der MyWorld-Gruppe, das später in 360 Innovation Lab GmbH umbenannt wurde. Israely stieg ganz aus und Meyer behielt zunächst noch 20 Prozent der Anteile, die er später ebenfalls verkaufte.

Neue Eigentümer für Hackabu

Wie der brutkasten nun erfuhr, begann vor einiger Zeit das nächste Kapitel der Unternehmensgeschichte von Hackabu – mit neuen Eigentümern. Bereits 2020 wurde das Unternehmen vom nunmehrigen CEO und ehemaligen bwin-Marketing-Chef und späteren Gründer des 3D-Druck-Statups mything Florian Mott (zu 30 Prozent) gemeinsam mit der Liechtensteiner Beteiligungs-Holding OPREM Group (zu 70 Prozent) erworben. Hinter dieser stehen die heimischen Manager und Agentur-Gründer (luna GmbH – ehem. Teil der DocLX-Gruppe, zwischenzeitlich in MyWorld-Besitz, jetzt OPREM Group-Tochter) Markus Stampfer und Alexander Lena, die nun als Partner fungieren.

Im Talk mit dem brutkasten erzählt CEO Mott über die Hintergründe. „Ich kannte Hackabu schon sehr früh. Ich war mit meinem damaligen Unternehmen Kunde. Ich habe den Grundgedanken – eine neue, datengetriebene, schnelle Art der Beratung – schon damals sehr spannend gefunden“, so der neue Teileigentümer. Als Kunde habe er „am eigenen Leib erlebt, was gut funktioniert und was weniger gut funktioniert“. „Als Ende 2019 die Gelegenheit kam, Hackabu gemeinsam mit Partnern zu übernehmen, habe ich mich nicht nur an die Kundensituation sondern auch an meinen eigenen Agentur- und Corporate Digital Marketing-Hintergrund erinnert und ich dachte, dass es eigentlich ein perfekter Fit ist“, sagt Mott.

Fokus auf „ursprüngliche DNA“

Nachdem nach der Übernahme durch (myWorld) 360 Innovation Lab ein Strategiewechsel erfolgt war, fokussiere man nun wieder „ganz klar auf die ursprüngliche DNA“, sagt der CEO. Das bedeute: Datengetriebene, digitale Kommunikation in den Bereichen Wachstum, Sales und Marketing für Corporates und KMU im B2C- und immer stärker auch im B2B-Bereich. Dabei würden mit Methoden aus dem Agilen Arbeiten in zwei Wochen-Sprints „Experimente“ durchgeführt.

Corona habe sich nach der Übernahme als Fluch und Segen zugleich erwiesen: „Die Corporates hatten zwar limitierte Budgets, aber dafür hatten wir die Zeit, den Umbau strategisch richtig aufzusetzen“, erzählt Mott. „Ich habe es mit zwei Partnern übernommen, einer Investment-Holding von Markus Stampfer und Alex Lena. Die beiden haben auch andere Agenturen. Und in diesem kleinen Agentur-Netzwerk sind wir eingebettet und fühlen uns super wohl“. Es gebe gute Synergien und insgesamt ein starkes Service-Angebot.

Im Interview mit dem brutkasten erzählt Mott, wie Hackabu Growth Hacking einsetzt und mithilfe künstlicher Intelligenz Kampagnen entwickelt:

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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