14.11.2023

¿Habla español?: GoStudent führt Spanisch ein und expandiert mit VR-Unterricht

Der Spanischunterricht soll das Angebot von GoStudent VR um eine der meistgesprochenen Sprachen der Welt erweitern. Die Plattform zielt darauf ab, die fremdsprachlichen Fähigkeiten und das Selbstvertrauen von Schüler:innen zu verbessern.
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GoStudent VR, GoStudent, VR,
(c) GoStudent - Das heimische Unicorn GoStudent setzt auf VR-Unterricht.

Eine kürzlich veröffentlichte Forsa-Umfrage im Auftrag des Nachhilfe-Instituts Studienkreis, das Teil der GoStudent-Gruppe ist, zeigt, dass 71 Prozent es wichtig finden, Spanisch als zweite Fremdsprache neben Englisch angeboten zu bekommen, noch vor Französisch. GoStudent VR bietet daher ab heute Englisch und Spanischunterricht an und ist neben Deutschland und Österreich auch in Spanien, Italien, Frankreich, Belgien und dem Vereinigten Königreich verfügbar.

GoStudent VR: Neuanmeldung über Studienkreis möglich

“Die Expansion von GoStudent VR unterstreicht unser Engagement, abwechslungsreiche Lernerfahrungen anzubieten. Mit der Einführung von Spanischunterricht öffnen wir Schüler:innen die Tore zu einer der meistgesprochenen Sprachen der Welt – und das in einer virtuellen, immersiven Umgebung”, sagt Alexander Nick, Direktor der GoStudent Future Labs. “Diese Mischung aus Technologie und innovativen Lehrmethoden festigt unsere Position an der Spitze der Bildungslandschaft. Neben den akademischen Vorteilen haben wir außerdem beobachtet, dass die Schüler:innen Spaß haben und ihr Selbstvertrauen wächst, während sie in dieser immersiven Umgebung lernen.”

Bestehende GoStudent-Kund:innen können sich für GoStudent VR anmelden und ein VR-Unterrichtspaket zusätzlich zu ihrer Mitgliedschaft erwerben. Schüler:innen, die noch keine GoStudent-Nachhilfe in Anspruch nehmen, können dies über Studienkreis tun.

Immerse und Meta

Die Unterrichtsstunden sind auf eine Dauer von 50 Minuten ausgelegt. Jede virtuelle Klasse, in Gruppen aus einem bis acht Schüler:innen, bietet konkret eine personalisierte, immersive und interaktive Lernreise. Dieses Bildungsangebot wurde in Zusammenarbeit mit Immerse, einer preisgekrönten VR-Trainingsplattform, entwickelt und wird von Meta durch eine Hardware-Spende von “Meta Quest 2 VR-Headsets” unterstützt.

GoStudent VR als transformative Kraft

“Es ist wirklich bereichernd zu sehen, wie die Schüler:innen in diesem virtuellen Raum aus ihrem Schneckenhaus ausbrechen”, sagt Christina, eine Tutorin bei GoStudent VR. “Sie lernen nicht nur eine Sprache, sondern gewinnen an Selbstvertrauen und erleben die Freude am Lernen. Ihre Fortschritte zu beobachten und zu sehen, wie sie in einer solch interaktiven Umgebung aufblühen, bestätigt die transformative Kraft der immersiven Bildung.”

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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