09.03.2018

H3O: Hydrominer geht mit zweitem Token in den Markt

Auf den ersten ICO im Oktober 2017 folgt nun mit der Ausgabe von H3O, einem "Security Token", der echte Genussrechte einräumt. Vorerst für Großeinlagen ab 140.000 US-Dollar.
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H3O Hydrominer zweiter ICO Kapitalmarktprospekt
(c) VGN: Die HydroMiner-Gründerinnen Nicole (l.) und Nadine Damblon.

Nachdem das Mining-Startup Hydrominer im Herbst 2017 unter den ersten österreichischen Unternehmen war, die ein Initial Coin Offering (ICO) wagten, folgt nun der nächste Schritt. Der damals initiierte H2O-Token soll durch den neuen H3O-Token ergänzt werden. Für die abermals als Rechtsbeistand engagierte Kanzlei Stadler Völkel Rechtsanwälte “der wohl erste Security Token nach österreichischem Recht”.

Kanzlei-Partner Oliver Völkel führt aus: “Bei den neuen H3O-Token handelt es sich um Genussrechte, die ‘tokenisiert’ werden. Sie geben den Zeichnern das Recht auf einen Anteil am Ergebnis des Unternehmens und bilden bestimmte Rechte nach, die sonst nur Gesellschaftern zukommen”. In diesem Sinn – mit der Abbildung von Genussrechten im Token – handle es sich beim H3O dann auch “um ein Wertpapier im kapitalmarktrechtlichen Sinn”.

+++ Gutschein-Modell: Die rechtlichen Hintergründe des ersten HydroMiner-ICO +++

Frei übertragbare Genussrechte

Im Unterschied zum “traditionellen” ICO, der mit dem Verkauf von Coins oder Tokens den teilnehmenden Personen eben kein Recht auf eine Dividende, Zinszahlungen oder eine Rückzahlung der getätigten Investition einräumt, geht es beim Security Token genau darum, diese Sicherheit zu garantieren. Für den H3O-Token wurde der ERC20-Standard gewählt, welcher auf der Ethereum-Blockchain beruht. Die verkauften Genussrechte werden mit der Inhaberschaft am Token verknüpft und sind in der Folge auch frei übertragbar. Gewinnausschüttungen des Unternehmens erfolgen zunächst über die Umwandlung in Ether, um anschließend direkt an jene Adressen auf der Ethereum-Blockchain übertragen zu werden, auf denen sich die H3O-Token befinden.

Mindesteinlage von 140.000 US-Dollar bei H3O-Pre-Sale

Für den Pre-Sale stützt sich Hydrominer auf eine Ausnahme von der Prospektpflicht, weshalb auch nur Großinvestoren zugelassen werden. Konkret sieht die Rechtslage keine Prospekt-Auflage bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) vor, wenn weniger als 150 Investoren adressiert werden oder wenn die vergebenen Anteile einen Wert von 100.000 Euro übersteigen. Hydrominer legt vorerst nur H3O-Pakete im Wert von „mindestens 140.000 US-Dollar auf“, erklärt Völkel auf Nachfrage. Damit sei man hinsichtlich der 100.000-Euro-Grenze auf der sicheren Seite.

Bis Ende März soll zudem der Prospekt für Kleinanleger fertig gestellt und an die FMA übermittelt werden. Völkel hoffe, dass dieser Kapitalmarktprospekt “in den nächsten Monaten gebilligt wird”. Nicht nur für Hydrominer, sondern für den gesamten Kapitalmarkt in Österreich “wäre dies ein großer Schritt in die richtige Richtung”.

FMA folgt den klassischen Regeln

Aus der FMA wird übrigens klar gestellt, dass auch beim neuen H3O-Security Token dieselben Regeln wie für einen “klassischen” Kapitalmarktprospekt gelten: Die Prüfung erfolgt nicht nach inhaltlichen, sondern nach formalen Kriterien. Für das Wertpapier bzw. den Token an sich – das dahinter stehende Geschäftsmodell – ist das herausgebende Unternehmen als Emittent verantwortlich.

Sehr wohl geprüft wird aber, ob der Prospekt für künftige Anleger verständlich ist, ob die mit der Investition verbundenen Risiken umfassend dargestellt sind und ob die Formulierung des Einlage-Angebots in sich widerspruchsfrei ist. “Die wirtschaftliche Billigung”, so Mediensprecher Klaus Grubelnik, “steht bei der FMA-Prüfung nicht an. Es geht von unserer Seite um die Richtigkeit aller Angaben im Prospekt”.

Erster Hydrominer-Token kann nun getauscht werden

Die den neuen Security Token ausgebende Hydrominer IT-Services GmbH betreibt mehrere Mining-Anlagen in Österreich. Diese beziehen ihre Energie in Form von günstigem Ökostrom aus nicht mehr staatlich geförderten Kleinwasserkraftwerken. Der im Oktober 2017 aufgelegte H2O-Token kann nun, rund ein halbes Jahr später, gegen Mining-Leistung für das Schürfen von Bitcoin oder Ether eingetauscht werden.

Mining in der Kritik

Das Mining-Konzept an sich wurde in jüngerer Zeit immer stärker hinterfragt, ist es doch für den enormen Stromverbrauch von Kryptowährungen verantwortlich. Bei Ethereum steigt man daher momentan vom “Proof of Work”-System, das hinter dem Mining steht, auf das “Proof of Stake”-System um, bei dem die Verschlüsselung der Blöcke nach anderen Parametern als der Rechenleistung vergeben wird. Bei der größten Kryptowährung Bitcoin gilt ein derartiger Umstieg aber als nahezu ausgeschlossen.

+++ Hat Krypto-Mining eine Zukunft? +++

⇒ Zur Hydrominer-Page


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Foto: Adobe Stock / AboutLife

Jedes Jahr veranstaltet der Science Park Graz die Start-up Idea Competition, um Innovator:innen aus diversen Branchen und allen Altersgruppen zusammenzubringen. Auch 2025 können Gründer:innen und alle, die es werden wollen, ihre Ideen und Lösungen für verschiedenste Bereiche entwickeln, ihre Träume verwirklichen und dabei auch ein ordentliches Preisgeld gewinnen.

Ziel ist es, Gründer:innen und angehende Entrepreneure schon in einer frühen Phase zu unterstützen und ihnen den Weg zu einem erfolgreichen Geschäftsmodell zu ebnen. Die Einreichphase zur diesjährigen Start-up Idea Competition geht noch bis zum 28. Februar 2025.

Neue Chancen für visionäre Geschäftsideen

Insgesamt vergibt der Science Park Graz 12.000 Euro an Preisgeldern für die innovativsten Gründungsideen. Aus jeder der fünf Kategorien wird eine Sieger-Idee gekürt, die mit einem Preisgeld von 2.000 Euro ausgezeichnet wird.

Außerdem wird es dieses Jahr eine Spezialkategorie namens “Climate Positive Solutions” geben: Jede eingereichte Idee hat damit zusätzlich die Chance auf weitere 2.000 Euro, wenn sie einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Nach Abschluss der Bewerbungsphase werden aus jeder Kategorie die besten Ideen ausgewählt und anschließend im April 2025 nach Graz eingeladen, um ihr Konzept in einem drei-minütigen Pitch vor einer Jury zu präsentieren. Noch am selben Abend werden die Gewinner:innen im Rahmen einer Zeremonie bekannt gegeben. Auch alle Teilnehmer:innen sind zur feierlichen Veranstaltung und begleitendem Networking eingeladen.

Wer kann teilnehmen?

Sowohl Einzelpersonen, Teams oder junge Start-ups aus allen Branchen sind eingeladen, ihre Geschäftsidee bei der Idea Competition einzureichen. Sei es eine bahnbrechende Technologie, ein nachhaltiges Konzept, ein neues Produkt oder eine innovative Dienstleistung: Wichtig ist, dass die Idee noch in der Vorgründungs- oder der frühen Gründungsphase steckt.

Willkommen sind innovative Ideen aus allen Bereichen – nicht nur technische Lösungen. Die Jury achtet auf unternehmerische Kreativität und Innovation ohne Grenzen. “Wir werten den Grad an Innovation, Anwendbarkeit, Marktpotential und natürlich Originalität”, sagt Martin Mössler, Managing Director des Science Park Graz und Mitglied der Jury, zum Bewertungskatalog.

Geschäftsideen können in den folgenden fünf Kategorien eingereicht werden:

  • Energy & Environment
  • Mobitlity
  • Health & Life Science
  • Digital Economy & ICT
  • Space

Alle Teilnehmer:innen können auch mehr als eine Idee einreichen – allerdings in unterschiedlichen Kategorien.

Strenger Schutz des geistigen Eigentums

Der Science Park Graz legt indes großen Wert auf den Schutz des geistigen Eigentums. Insofern wird jede eingereichte Idee durch eine Geheimhaltungsvereinbarung – ein sogenanntes “Non Disclosure Agreement” (NDA) – geschützt. Dieser unterliegt die Jury genauso wie alle Mitarbeiter:innen des Science Park Graz.

Dahingehend versichert der Science Park Graz, lediglich die von den Teilnehmer:innen genehmigten Informationen über ihre Idee zu veröffentlichen. Sämtliche Details, die im Rahmen der Bewerbung übermittelt werden, dienen ausschließlich der Bewertung. Vorab findet eine strenge Abstimmung statt, in der die zu veröffentlichen Informationen klar definiert werden. Auch die Rechte an der eingereichten Idee gehen durch die Teilnahme nicht verloren.

Bewerbung und Ablauf im Detail

  • Einreichphase: Bis zum 28. Februar 2025 kannst du dich über das Online-Formular auf der Website des Science Park Graz anmelden. Neben einer kurzen Beschreibung deiner Geschäftsidee solltest du auch die wichtigsten Eckdaten (z. B. Teamstruktur, Marktpotenzial, Innovationsgrad) angeben.
  • Auswahl: Anschließend prüft eine Jury aus Expert:innen, Investor:innen und Branchenkenner:innen alle Einreichungen.
  • Pitch-Event: Die besten Ideen werden von der Jury ausgewählt und zu einem Pitch-Event im April 2025 nach Graz eingeladen. Dort hast du die Chance, dein Konzept bei einem Pitch-Event vor einem hochkarätigen Publikum zu präsentieren. Danach erfolgt die finale Bewertung durch die Jury.
  • Prämierung: Im Anschluss wird pro Kategorie eine Sieger-Idee im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung gekürt.

Darum lohnt sich die Teilnahme

Die Start-up Idea Competition des Science Park Graz bietet nicht nur die Chance, Preisgelder und Sachpreise zu gewinnen, sondern vor allem ein Sprungbrett in die Start-up-Welt. Durch den Austausch in einem professionellen Gründernetzwerk können Founder und alle, die es werden wollen, wertvolle Connections knüpfen und Know-How sammeln.

Der Science Park Graz zählt zu den führenden Hightech-Inkubatoren Österreichs und unterstützt seit Jahren Start-ups und Gründer:innen auf ihrem Weg in den Markt. Mit seinem breit gefächerten Expertennetzwerk, intensiven Mentorings und hochwertigen Infrastruktur-Angeboten schafft er ein innovatives Umfeld für alle, die ihre Ideen in die Realität umsetzen wollen.

Noch bis zum 28. Februar 2025 bewerben!

Das Bewerbungsportal zur diesjährigen Start-up Idea Competition ist noch bis zum 28. Februar 2025 offen. Weitere Informationen zum Ablauf, zur Jury und zu den Teilnahmevoraussetzungen gibt es auf der Website des Science Park Graz.

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  • Auswahl: Anschließend prüft eine Jury aus Expert:innen, Investor:innen und Branchenkenner:innen alle Einreichungen.
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