Nachdem das Mining-Startup Hydrominer im Herbst 2017 unter den ersten österreichischen Unternehmen war, die ein Initial Coin Offering (ICO) wagten, folgt nun der nächste Schritt. Der damals initiierte H2O-Token soll durch den neuen H3O-Token ergänzt werden. Für die abermals als Rechtsbeistand engagierte Kanzlei Stadler Völkel Rechtsanwälte “der wohl erste Security Token nach österreichischem Recht”.

Kanzlei-Partner Oliver Völkel führt aus: “Bei den neuen H3O-Token handelt es sich um Genussrechte, die ‘tokenisiert’ werden. Sie geben den Zeichnern das Recht auf einen Anteil am Ergebnis des Unternehmens und bilden bestimmte Rechte nach, die sonst nur Gesellschaftern zukommen”. In diesem Sinn – mit der Abbildung von Genussrechten im Token – handle es sich beim H3O dann auch “um ein Wertpapier im kapitalmarktrechtlichen Sinn”.

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Frei übertragbare Genussrechte

Im Unterschied zum “traditionellen” ICO, der mit dem Verkauf von Coins oder Tokens den teilnehmenden Personen eben kein Recht auf eine Dividende, Zinszahlungen oder eine Rückzahlung der getätigten Investition einräumt, geht es beim Security Token genau darum, diese Sicherheit zu garantieren. Für den H3O-Token wurde der ERC20-Standard gewählt, welcher auf der Ethereum-Blockchain beruht. Die verkauften Genussrechte werden mit der Inhaberschaft am Token verknüpft und sind in der Folge auch frei übertragbar. Gewinnausschüttungen des Unternehmens erfolgen zunächst über die Umwandlung in Ether, um anschließend direkt an jene Adressen auf der Ethereum-Blockchain übertragen zu werden, auf denen sich die H3O-Token befinden.

Mindesteinlage von 140.000 US-Dollar bei H3O-Pre-Sale

Für den Pre-Sale stützt sich Hydrominer auf eine Ausnahme von der Prospektpflicht, weshalb auch nur Großinvestoren zugelassen werden. Konkret sieht die Rechtslage keine Prospekt-Auflage bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) vor, wenn weniger als 150 Investoren adressiert werden oder wenn die vergebenen Anteile einen Wert von 100.000 Euro übersteigen. Hydrominer legt vorerst nur H3O-Pakete im Wert von „mindestens 140.000 US-Dollar auf“, erklärt Völkel auf Nachfrage. Damit sei man hinsichtlich der 100.000-Euro-Grenze auf der sicheren Seite.

Bis Ende März soll zudem der Prospekt für Kleinanleger fertig gestellt und an die FMA übermittelt werden. Völkel hoffe, dass dieser Kapitalmarktprospekt “in den nächsten Monaten gebilligt wird”. Nicht nur für Hydrominer, sondern für den gesamten Kapitalmarkt in Österreich “wäre dies ein großer Schritt in die richtige Richtung”.

FMA folgt den klassischen Regeln

Aus der FMA wird übrigens klar gestellt, dass auch beim neuen H3O-Security Token dieselben Regeln wie für einen “klassischen” Kapitalmarktprospekt gelten: Die Prüfung erfolgt nicht nach inhaltlichen, sondern nach formalen Kriterien. Für das Wertpapier bzw. den Token an sich – das dahinter stehende Geschäftsmodell – ist das herausgebende Unternehmen als Emittent verantwortlich.

Sehr wohl geprüft wird aber, ob der Prospekt für künftige Anleger verständlich ist, ob die mit der Investition verbundenen Risiken umfassend dargestellt sind und ob die Formulierung des Einlage-Angebots in sich widerspruchsfrei ist. “Die wirtschaftliche Billigung”, so Mediensprecher Klaus Grubelnik, “steht bei der FMA-Prüfung nicht an. Es geht von unserer Seite um die Richtigkeit aller Angaben im Prospekt”.

Erster Hydrominer-Token kann nun getauscht werden

Die den neuen Security Token ausgebende Hydrominer IT-Services GmbH betreibt mehrere Mining-Anlagen in Österreich. Diese beziehen ihre Energie in Form von günstigem Ökostrom aus nicht mehr staatlich geförderten Kleinwasserkraftwerken. Der im Oktober 2017 aufgelegte H2O-Token kann nun, rund ein halbes Jahr später, gegen Mining-Leistung für das Schürfen von Bitcoin oder Ether eingetauscht werden.

Mining in der Kritik

Das Mining-Konzept an sich wurde in jüngerer Zeit immer stärker hinterfragt, ist es doch für den enormen Stromverbrauch von Kryptowährungen verantwortlich. Bei Ethereum steigt man daher momentan vom “Proof of Work”-System, das hinter dem Mining steht, auf das “Proof of Stake”-System um, bei dem die Verschlüsselung der Blöcke nach anderen Parametern als der Rechenleistung vergeben wird. Bei der größten Kryptowährung Bitcoin gilt ein derartiger Umstieg aber als nahezu ausgeschlossen.

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