19.10.2017

Gutschein-Modell: Die rechtlichen Hintergründe des HydroMiner-ICO

Das Wiener Krypto-Mining-Startup HydroMiner führt seinen Token Sale nach österreichischem Recht durch. Unterstützung hat es sich bei der Kanzlei Stadler Völkel geholt.
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(c) HydroMiner: Das Team

Der Token Sale des Wiener Krypto-Mining-Startups HydroMiner hat gute Chancen zum bislang erfolgreichsten ICO nach österreichischem Recht zu werden. Gerade etwas mehr als zwei stunden hatte es gedauert, bis die eine Million US-Dollar-Marke überschritten wurde. Bis Mitte November wird der ICO laufen. Für ihren Token H2O haben die Gründerinnen Nadine und Nicole Damblon ein Gutschein-Modell gewählt. Er soll später beim Unternehmen für Cloud-Mining-Dienstleistungen eingelöst werden können. Die rechtliche Lage dahinter ist komplex. HydroMiner hat sich daher Unterstützung von Stadler Völkel Rechtsanwälte geholt, die auch schon den Herosphere-ICO rechtlich betreut haben, der rund zwei Millionen US-Dollar einbrachte.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Österreich „erste Wahl für ITOs in der EU“

Oliver Völkel, Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte hat den HydroMiner-ICO strukturiert: „Das Initial Token Offering von HydroMiner ist ein gutes Beispiel für das sogenannte Gutschein- oder Vorverkaufsmodell. In dieser Form des Initial Token Offerings werden Mittel eingenommen, wobei die ausgegebenen Token in der Zukunft gegen ein Produkt oder eine Dienstleistung des Unternehmens zurückgetauscht werden können. Das Ergebnis zeigt wieder, dass Österreich die erste Wahl ist, wenn es um die Finanzierung durch Token Sales in der EU geht“ sagt Völkel. Ein wichtiger Grund für die Wahl des Gutschein-Modells ist laut HydroMiner-Founderin Nadine Damblon, dass Dividenden-Tokens inzwischen vielerorts verboten sind. Durch die Beratung stehe man rechtlich auf sicheren Beinen.

Bei Stadler Völkel kann man auch mit Bitcoin bezahlen

„Wir haben uns als Ziel gesetzt, im Rechtsberatungsbereich zu FinTech-, Kryptowährungs- und Blockchain-Anwendungsformen eine Vorreiterrolle einzunehmen. Wir sind Österreichs wohl erste und, soweit ersichtlich, einzige Anwaltskanzlei, die man neben Euro auch in Bitcoin ‚bezahlen‘ kann“, sagt Arthur Stadler, Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Er freue sich, dass man innerhalb der Krypto-Community das Vertrauen als spezialisierter Partner für Rechtsberatung genieße. Das werde durch die Betreuung des zweiten ICO innerhalb kurzer Zeit gezeigt.

Beitrag zu nachhaltigem Mining

Das Besondere bei HydroMiner ist der Umstand, dass die Mining-Anlagen Ökostrom von nicht mehr staatlich geförderten Kleinwasserkraftwerken beziehen sollen. Dadurch soll ein Beitrag zu nachhaltigem Mining geleistet werden, das den Einsatz großer Mengen an Elektrizität benötigt. Andererseits soll dadurch Mining auch in Österreich wirtschaftlich umgesetzt werden können, da der Ökostrom von den nicht mehr geförderten Kleinwasserkraftwerken zum Marktpreis von 3-5 Eurocent pro Kilowattstunde angeschafft werden könnte. (PA/red)

+++ Stadler Völkel Rechtsanwälte, im Live Gespräch über Bitcoin uvm. +++


Links:

⇒ Homepage der Anwaltskanzlei

⇒ Page des HydroMiner-Token Sale mit aktuellem Stand

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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