19.10.2017

Gutschein-Modell: Die rechtlichen Hintergründe des HydroMiner-ICO

Das Wiener Krypto-Mining-Startup HydroMiner führt seinen Token Sale nach österreichischem Recht durch. Unterstützung hat es sich bei der Kanzlei Stadler Völkel geholt.
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(c) HydroMiner: Das Team

Der Token Sale des Wiener Krypto-Mining-Startups HydroMiner hat gute Chancen zum bislang erfolgreichsten ICO nach österreichischem Recht zu werden. Gerade etwas mehr als zwei stunden hatte es gedauert, bis die eine Million US-Dollar-Marke überschritten wurde. Bis Mitte November wird der ICO laufen. Für ihren Token H2O haben die Gründerinnen Nadine und Nicole Damblon ein Gutschein-Modell gewählt. Er soll später beim Unternehmen für Cloud-Mining-Dienstleistungen eingelöst werden können. Die rechtliche Lage dahinter ist komplex. HydroMiner hat sich daher Unterstützung von Stadler Völkel Rechtsanwälte geholt, die auch schon den Herosphere-ICO rechtlich betreut haben, der rund zwei Millionen US-Dollar einbrachte.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Österreich „erste Wahl für ITOs in der EU“

Oliver Völkel, Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte hat den HydroMiner-ICO strukturiert: „Das Initial Token Offering von HydroMiner ist ein gutes Beispiel für das sogenannte Gutschein- oder Vorverkaufsmodell. In dieser Form des Initial Token Offerings werden Mittel eingenommen, wobei die ausgegebenen Token in der Zukunft gegen ein Produkt oder eine Dienstleistung des Unternehmens zurückgetauscht werden können. Das Ergebnis zeigt wieder, dass Österreich die erste Wahl ist, wenn es um die Finanzierung durch Token Sales in der EU geht“ sagt Völkel. Ein wichtiger Grund für die Wahl des Gutschein-Modells ist laut HydroMiner-Founderin Nadine Damblon, dass Dividenden-Tokens inzwischen vielerorts verboten sind. Durch die Beratung stehe man rechtlich auf sicheren Beinen.

Bei Stadler Völkel kann man auch mit Bitcoin bezahlen

„Wir haben uns als Ziel gesetzt, im Rechtsberatungsbereich zu FinTech-, Kryptowährungs- und Blockchain-Anwendungsformen eine Vorreiterrolle einzunehmen. Wir sind Österreichs wohl erste und, soweit ersichtlich, einzige Anwaltskanzlei, die man neben Euro auch in Bitcoin ‚bezahlen‘ kann“, sagt Arthur Stadler, Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Er freue sich, dass man innerhalb der Krypto-Community das Vertrauen als spezialisierter Partner für Rechtsberatung genieße. Das werde durch die Betreuung des zweiten ICO innerhalb kurzer Zeit gezeigt.

Beitrag zu nachhaltigem Mining

Das Besondere bei HydroMiner ist der Umstand, dass die Mining-Anlagen Ökostrom von nicht mehr staatlich geförderten Kleinwasserkraftwerken beziehen sollen. Dadurch soll ein Beitrag zu nachhaltigem Mining geleistet werden, das den Einsatz großer Mengen an Elektrizität benötigt. Andererseits soll dadurch Mining auch in Österreich wirtschaftlich umgesetzt werden können, da der Ökostrom von den nicht mehr geförderten Kleinwasserkraftwerken zum Marktpreis von 3-5 Eurocent pro Kilowattstunde angeschafft werden könnte. (PA/red)

+++ Stadler Völkel Rechtsanwälte, im Live Gespräch über Bitcoin uvm. +++


Links:

⇒ Homepage der Anwaltskanzlei

⇒ Page des HydroMiner-Token Sale mit aktuellem Stand

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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