19.10.2017

Gutschein-Modell: Die rechtlichen Hintergründe des HydroMiner-ICO

Das Wiener Krypto-Mining-Startup HydroMiner führt seinen Token Sale nach österreichischem Recht durch. Unterstützung hat es sich bei der Kanzlei Stadler Völkel geholt.
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(c) HydroMiner: Das Team

Der Token Sale des Wiener Krypto-Mining-Startups HydroMiner hat gute Chancen zum bislang erfolgreichsten ICO nach österreichischem Recht zu werden. Gerade etwas mehr als zwei stunden hatte es gedauert, bis die eine Million US-Dollar-Marke überschritten wurde. Bis Mitte November wird der ICO laufen. Für ihren Token H2O haben die Gründerinnen Nadine und Nicole Damblon ein Gutschein-Modell gewählt. Er soll später beim Unternehmen für Cloud-Mining-Dienstleistungen eingelöst werden können. Die rechtliche Lage dahinter ist komplex. HydroMiner hat sich daher Unterstützung von Stadler Völkel Rechtsanwälte geholt, die auch schon den Herosphere-ICO rechtlich betreut haben, der rund zwei Millionen US-Dollar einbrachte.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Österreich „erste Wahl für ITOs in der EU“

Oliver Völkel, Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte hat den HydroMiner-ICO strukturiert: „Das Initial Token Offering von HydroMiner ist ein gutes Beispiel für das sogenannte Gutschein- oder Vorverkaufsmodell. In dieser Form des Initial Token Offerings werden Mittel eingenommen, wobei die ausgegebenen Token in der Zukunft gegen ein Produkt oder eine Dienstleistung des Unternehmens zurückgetauscht werden können. Das Ergebnis zeigt wieder, dass Österreich die erste Wahl ist, wenn es um die Finanzierung durch Token Sales in der EU geht“ sagt Völkel. Ein wichtiger Grund für die Wahl des Gutschein-Modells ist laut HydroMiner-Founderin Nadine Damblon, dass Dividenden-Tokens inzwischen vielerorts verboten sind. Durch die Beratung stehe man rechtlich auf sicheren Beinen.

Bei Stadler Völkel kann man auch mit Bitcoin bezahlen

„Wir haben uns als Ziel gesetzt, im Rechtsberatungsbereich zu FinTech-, Kryptowährungs- und Blockchain-Anwendungsformen eine Vorreiterrolle einzunehmen. Wir sind Österreichs wohl erste und, soweit ersichtlich, einzige Anwaltskanzlei, die man neben Euro auch in Bitcoin ‚bezahlen‘ kann“, sagt Arthur Stadler, Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Er freue sich, dass man innerhalb der Krypto-Community das Vertrauen als spezialisierter Partner für Rechtsberatung genieße. Das werde durch die Betreuung des zweiten ICO innerhalb kurzer Zeit gezeigt.

Beitrag zu nachhaltigem Mining

Das Besondere bei HydroMiner ist der Umstand, dass die Mining-Anlagen Ökostrom von nicht mehr staatlich geförderten Kleinwasserkraftwerken beziehen sollen. Dadurch soll ein Beitrag zu nachhaltigem Mining geleistet werden, das den Einsatz großer Mengen an Elektrizität benötigt. Andererseits soll dadurch Mining auch in Österreich wirtschaftlich umgesetzt werden können, da der Ökostrom von den nicht mehr geförderten Kleinwasserkraftwerken zum Marktpreis von 3-5 Eurocent pro Kilowattstunde angeschafft werden könnte. (PA/red)

+++ Stadler Völkel Rechtsanwälte, im Live Gespräch über Bitcoin uvm. +++


Links:

⇒ Homepage der Anwaltskanzlei

⇒ Page des HydroMiner-Token Sale mit aktuellem Stand

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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