19.10.2017

Gutschein-Modell: Die rechtlichen Hintergründe des HydroMiner-ICO

Das Wiener Krypto-Mining-Startup HydroMiner führt seinen Token Sale nach österreichischem Recht durch. Unterstützung hat es sich bei der Kanzlei Stadler Völkel geholt.
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(c) HydroMiner: Das Team

Der Token Sale des Wiener Krypto-Mining-Startups HydroMiner hat gute Chancen zum bislang erfolgreichsten ICO nach österreichischem Recht zu werden. Gerade etwas mehr als zwei stunden hatte es gedauert, bis die eine Million US-Dollar-Marke überschritten wurde. Bis Mitte November wird der ICO laufen. Für ihren Token H2O haben die Gründerinnen Nadine und Nicole Damblon ein Gutschein-Modell gewählt. Er soll später beim Unternehmen für Cloud-Mining-Dienstleistungen eingelöst werden können. Die rechtliche Lage dahinter ist komplex. HydroMiner hat sich daher Unterstützung von Stadler Völkel Rechtsanwälte geholt, die auch schon den Herosphere-ICO rechtlich betreut haben, der rund zwei Millionen US-Dollar einbrachte.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Österreich „erste Wahl für ITOs in der EU“

Oliver Völkel, Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte hat den HydroMiner-ICO strukturiert: „Das Initial Token Offering von HydroMiner ist ein gutes Beispiel für das sogenannte Gutschein- oder Vorverkaufsmodell. In dieser Form des Initial Token Offerings werden Mittel eingenommen, wobei die ausgegebenen Token in der Zukunft gegen ein Produkt oder eine Dienstleistung des Unternehmens zurückgetauscht werden können. Das Ergebnis zeigt wieder, dass Österreich die erste Wahl ist, wenn es um die Finanzierung durch Token Sales in der EU geht“ sagt Völkel. Ein wichtiger Grund für die Wahl des Gutschein-Modells ist laut HydroMiner-Founderin Nadine Damblon, dass Dividenden-Tokens inzwischen vielerorts verboten sind. Durch die Beratung stehe man rechtlich auf sicheren Beinen.

Bei Stadler Völkel kann man auch mit Bitcoin bezahlen

„Wir haben uns als Ziel gesetzt, im Rechtsberatungsbereich zu FinTech-, Kryptowährungs- und Blockchain-Anwendungsformen eine Vorreiterrolle einzunehmen. Wir sind Österreichs wohl erste und, soweit ersichtlich, einzige Anwaltskanzlei, die man neben Euro auch in Bitcoin ‚bezahlen‘ kann“, sagt Arthur Stadler, Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Er freue sich, dass man innerhalb der Krypto-Community das Vertrauen als spezialisierter Partner für Rechtsberatung genieße. Das werde durch die Betreuung des zweiten ICO innerhalb kurzer Zeit gezeigt.

Beitrag zu nachhaltigem Mining

Das Besondere bei HydroMiner ist der Umstand, dass die Mining-Anlagen Ökostrom von nicht mehr staatlich geförderten Kleinwasserkraftwerken beziehen sollen. Dadurch soll ein Beitrag zu nachhaltigem Mining geleistet werden, das den Einsatz großer Mengen an Elektrizität benötigt. Andererseits soll dadurch Mining auch in Österreich wirtschaftlich umgesetzt werden können, da der Ökostrom von den nicht mehr geförderten Kleinwasserkraftwerken zum Marktpreis von 3-5 Eurocent pro Kilowattstunde angeschafft werden könnte. (PA/red)

+++ Stadler Völkel Rechtsanwälte, im Live Gespräch über Bitcoin uvm. +++


Links:

⇒ Homepage der Anwaltskanzlei

⇒ Page des HydroMiner-Token Sale mit aktuellem Stand

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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